Bedingungen für ÄrztInnen in Hessen: Mehr als bloß Applaus
Hessens UniklinikärztInnen fordern bessere Arbeitsbedingungen. Die Landesregierung lehnt das ab und verweist auf die Coronakrise.
„Während mittlerweile alle anderen Universitätsklinika auf einen fairen Kompromiss zurückblicken, lässt man uns in Frankfurt, Gießen und Marburg inmitten der Krise völlig im Stich“, heißt es in dem Brief, der mit einem Appell an Bouffier endet: „Lassen Sie Ihren anerkennenden Worten für unsere Arbeit Taten folgen!“
Der Tarifvertrag für die 2200 ÄrztInnen an den Unikliniken in Gießen, Marburg und Frankfurt ist im September letzten Jahres ausgelaufen. Aus der Tarifgemeinschaft der Länder ist Hessen ausgeschieden.
Das Land geht bei den Tarifen einen Sonderweg, weil die Unikliniken in Gießen und Marburg 2006 an einen privaten Betreiber verkauft wurden. Mit am Verhandlungstisch sitzt in Hessen deshalb mit der Rhönklinikum AG ein privates Unternehmen. Die MedizinerInnen, die in Marburg und Gießen in Lehre und Forschung arbeiten, sind nach wie vor Landesbedienstete. Für die übrigen Beschäftigten dort ist aber der private Betreiber zuständig.
Es geht vorallem um die Arbeitszeit
Die Tarifgemeinschaft der Länder – ohne Hessen – hat im März mit dem Marburger Bund einen Kompromiss geschlossen. Für bundesweit 23 Kliniken außerhalb Hessens gilt: Die Gehälter steigen in drei Schritten innerhalb von 33 Monaten um insgesamt 6,5%. Wichtiger für die Ärztegewerkschaft waren Zugeständnisse bei der Arbeitszeit. Künftig werden in diesen Unikliniken auch die Arbeitszeiten der Ärzte dokumentiert; es sollen mindestens jeweils zwei Wochenenden im Monat arbeitsfrei bleiben und für die Nachtdienste wurde eine Obergrenze festgelegt.
Die Ärztinnen an den hessischen Unikliniken fordern nun die Übernahme dieser Regelungen. Das Land hat in den Verhandlungsrunden aber bisher lediglich beim Gehalt ein Angebot gemacht. Für die Zeit von Oktober bis Ende 2020 sollen in einer „Zwischenlösung“ die Gehälter um 2,5 % steigen. Außerdem verspricht das Land seinen ÄrztInnen, wie allen anderen Landesbediensteten, ein Ticket für den ÖPNV. „Das Land wollte sich aus dem Kompromiss etwas für die Ärzte negatives herausschneiden, über die Fragen der Arbeitszeit aber erst in 2021 verhandeln,“ beklagt der Geschäftsführer der hessischen Ärztegewerkschaft MB, Andreas Wagner.
Die taz trifft in einer Videokonferenz drei von denen, die den Brief unterzeichnet haben. Sie stellen sich als „Dr. Schmidt, Müller und Schneider“ vor. „Ärzte in Unikliniken sind extrem vom Wohlwollen ihrer Chefs abhängig“, sagt einer. „Wer in Ungnade fällt, hat Mühe, seinen Pflichtkatalog für die Facharztausbildung zu erfüllen“, sagt sein Kollege. „Wir alle haben befristete Verträge, die kann die Klinik ohne Begründung auslaufen lassen,“ ergänzt die Assistenzärztin in der Runde. Deshalb bleiben sie anonym.
Gerade die Arbeitszeitregelungen, sind ihnen wichtig. Alle drei haben vor zwei Wochen das letzte freie Wochenende gehabt. „Es wird das einzige im Monat April bleiben,“ sagt einer der Ärzte. Die Assistenzärztin in der Runde berichtet über ihren Arbeitstag. „Es war viel los, wegen der vielen Corona-Patienten.“ Sie trägt noch ihre grüne Dienstkleidung und ihren Mundschutz. Seit mehr als 12 Stunden ist sie im Dienst.
ÄrztInnen drohen mit Verhandlungscut
Ihr Kollege, der in der Tarifkommission der Ärztegewerkschaft mitarbeitet, verweist auf seinen aktuellen Dienstplan. „An vier Tagen der Woche 24 Stunden, an den übrigen theoretisch acht oder neun, im Zweifel eher 12 Stunden.“ Mit der Zeiterfassung, den die Tarifgemeinschaft der Länder in dem neuen Tarifvertrag erstmals zugestanden hat, werde endlich die tatsächliche Dienstzeit dokumentiert. Laut Marburger Bund eine „Zeitenwende“. „Noch immer kommt es jetzt vor, dass Chefs ihren MitarbeiterInnen untersagen, die Überstunden auch nur aufzuschreiben,“ sagt der Arzt.
Zu der Forderung, in dieser Tarifrunde über die Arbeitszeit zu verhandeln, erklärt das federführende hessische Innenministerium der taz zunächst: „Die offenen Fragen zur Dienstplangestaltung sollten nunmehr Ende 2020/Anfang 2021 weiterverhandelt werden, da eine Eilbedürftigkeit für diese Forderungen in Zeiten der Corona-Pandemie nicht gesehen wurde.“ „Eine Frechheit“, empören sich die drei betroffenen ÄrztInnen; „gerade in der Corona Krise haben die Patienten ein Recht, nicht von übermüdeten ÄrztInnen behandelt zu werden“, sagt einer von ihnen.
Auf taz-Nachfrage schiebt das Ministerium nach: „Das (hessische) Tarifwerk unterscheidet in einer Vielzahl von Regelungen grundlegend von dem Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Eine unterschiedslose Übernahme der generalisierenden TdL-Regelungen, auch im aktuellen Abschluss, scheidet daher aus“.
Außerdem sei diese Tarifvereinbarung „vor Ausbruch der Corona-Pandemie“ getroffen worden. „Die Regelungen zur Dienstplangestaltung, insbesondere zusätzliche freie Wochenenden und die Reduzierung der Bereitschaftsdienste, zum 1. Oktober 2020 vereinbart, bedürfen in Zeiten der Corona-Pandemie aufgrund der zu gewährleistenden Patientensicherheit einer intensiven Überprüfung“. Tatsächlich wurde die Vereinbarung von Marburger Bund und Tarifgemeinschaft der Länder ohne Hessen am 7. März geschlossen, als die Corona-Krise länst absehbar war.
Für den Verhandlungsführer des Marburger Bundes in Hessen, Geschäftsführer Wagner ist jedenfalls klar. „Wenn es in der nächsten Runde am 15. Mai zu keinem Ergebnis kommt, läuft es mindestens auf einen cut der Verhandlungen hinaus“
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