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Beate Zschäpe mit neuem AnwaltEs ist ihr Recht

Konrad Litschko
Kommentar von Konrad Litschko

Beate Zschäpe will den NSU-Prozess gegen sich so gut wie möglich stören. Wahrscheinlich hofft sie, dass ihr neuer Anwalt besser steuerbar ist.

Fühlt sich von ihren bisherigen Anwälten Anja Sturm und Wolfgang Heer nicht angemessen verteidigt: Beate Zschäpe (Mitte). Foto: dpa

N un also bekommt Beate Zschäpe im NSU-Prozess einen vierten Pflichtverteidiger. Das ist ungewöhnlich, ja. Und teuer: Rund 600 Euro plus Spesen soll jeder Zschäpe-Anwalt pro Prozesstag bekommen. Steuergeld, das nun auch an Mathias Grasel geht. Rein rechtlich aber ist der Schritt in Ordnung: Die Zahl der Pflichtverteidiger ist formell unbegrenzt. Und in einem Mammutprozess wie dem zum NSU auch vertretbar.

Denn der Aufwand zeigt, wie viel sich der Rechtsstaat einen fairen Prozess kosten lässt – ungeachtet, wer dort wofür angeklagt ist. Und das ist richtig so.

Dass Zschäpe von ihren bisherigen drei Anwälten schlecht vertreten wird, glaubt das Gericht dennoch nicht. Sonst wäre es den Entbindungsanträgen gefolgt. Die Botschaft ist vielmehr: Wir berücksichtigen den geäußerten Unmut. Im Zweifel für die Fairness. Natürlich will man damit auch weiteren Störaktionen Zschäpes verbeugen.

Ob das gelingt, ist fraglich. Denn warum hat Zschäpe einen so jungen Anwalt wie Grasel gewählt, der inzwischen zweieinhalb Jahre Beweisaufnahme verpasst hat? Wahrscheinlich hofft sie, dass Grasel besser steuerbar ist als ihr bisheriges Anwältetrio. Zschäpes will den Prozess torpedieren und stellt daher bislang kaum untermauerte Misstrauensanträge, erhebt abwegige Vorwürfe gegen ihre Anwälte (im Prozess im Internet gesurft).

Gut möglich, dass Grasel hieran anknüpfen soll. Dass es nun leichter wird für die Richter ist also nicht ausgemacht.

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Konrad Litschko
Redaktion Inland
Ressort Reportage und Recherche. Seit 2010 bei der taz, erst im Berlin Ressort, ab 2014 Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" im taz-Inlandsressort. Von 2022 bis 2024 stellvertretender Ressortleiter Inland. Mitautor der Bücher "Staatsgewalt" (2023), "Fehlender Mindestabstand" (2021), "Extreme Sicherheit" (2019) und „Bürgerland Brandenburg" (2009).
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5 Kommentare

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  • Merin Eindruck ist bislang, dass es darauf hinauslaufen kann, dass das gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen könnte und wegen der Shcwere der tatt so weit wie möglich Begnadigungen ausschließt.

     

    Was könnte die Richter da noch gnädig stimmen? Vermutlich wäre es das umfassende und hemmungslose Geständnis verbunden mit Anzeichen ernst zu nehmender tiefer Reue. Ums so glaubhafter wäre es, wenn sie sich von der rechten Szene mit nachvollziehbaren Argumenten distanzieren würde.

     

    Das sehe ich allerdings auch mit dem neuen Anwalt alles noch nicht kommen.

  • Da gehen Zeit, und Geld, ins Land.

  • Stimme Konrad Litschko voll zu. Sie will nur Zeit gewinnen, stören, manipulieren, provozieren - ihre Verteidigung kann dadurch allerdings auch nicht besser werden.

    • @Rainer B.:

      Es würd schon reichen, wenn die Verteidigung mal tätig würde.

      • @KarlM:

        An Anträgen der Verteidigung hat es doch bisher nicht gemangelt.