NSU-Prozess in München: Die Verteidigung will nicht mehr
Die drei bisherigen Verteidiger von Beate Zschäpe haben überraschend die Entbindung von ihrem Pflichtmandat beantragt. Ob dem stattgegeben wird, ist unklar.
Zschäpe wird seit dem ersten Prozesstag im Mai 2013 von Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm vertreten. Das Verhältnis Zschäpes mit diesen Verteidigern gilt seit langem als belastet, Zschäpe hatte bereits vor einem Jahr deren Entbindung beantragt.
Er habe sich diesen Schritt „weidlich überlegt“, sagte Heer. Er sei sich darüber im Klaren, dass der Prozess damit neu begonnen werden müsste. Das OLG München ließ kürzlich den Münchner Anwalt Mathias Grasel als vierten Pflichtverteidiger zu.
Die Sprecherin des Oberlandesgerichts München, Andrea Titz, sagte, für eine Entpflichtung sei auch dann eine detaillierte Begründung notwendig, wenn die Verteidiger diese selbst beantragen. Allein die kürzlich erfolgte Berufung Grasels zum weiteren Pflichtverteidiger reiche nicht zur Begründung.
Vertrauensbruch angeblich unbegründet
Titz verwies darauf, dass das Gericht sowohl vor einem Jahr Zschäpes Antrag auf Entbindung aller drei Verteidiger als auch vor wenigen Wochen den Antrag auf Entbindung von Verteidigerin Anja Sturm zurückgewiesen habe. In der damaligen Entscheidung hatten die drei Verteidiger noch schriftlich Zschäpes Hinweise auf einen Vertrauensbruch als unbegründet zurückgewiesen.
Der Strafprozess gegen Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zählt zu den spektakulärsten und umfangreichsten der bundesdeutschen Geschichte.
Die heute 40-Jährige soll laut Anklage mitverantwortlich sein für die Ermordung von zehn Menschen überwiegend türkischer Abstammung sowie für zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle in den Jahren 2000 bis 2011.
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