Baustopp für A20 bleibt bestehen: Natur- und Klimaschutz missachtet
Das Bundesverwaltungsgericht bremst den Bau der A20 bei Bad Segeberg: Die Planungen blieben „hinter den rechtlichen Anforderungen zurück“.
Damit gilt der im November 2013 verhängte Baustopp fort. Die Planung bleibe „in Systematik und Prüfungstiefe erheblich hinter den rechtlichen Anforderungen zurück“, wird in dem Urteil der umgangssprachliche Begriff „Pfusch“ umschrieben.
Die Planungsbehörden in Kiel haben nun zwar die Möglichkeit zu Nachbesserungen – aber das kann dauern. „In den kommenden drei bis vier Jahren werden wir keinen Spatenstich für die A20 mehr hinbekommen“, konstatiert Buchholz. Der FDP-Politiker will nun mit den klagenden Umweltverbänden BUND und Nabu über Planungsänderungen ins Gespräch kommen.
Die zeigten sich erfreut über den unanfechtbaren Spruch des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Das Urteil zeige, dass ihre gemeinsame Klage „als Anwälte von Natur und Umwelt notwendig war“, erklärt die BUND-Landesvorsitzende Claudia Bielfeldt. „Das Verbandsklagerecht ist für die Kontrolle von Planungen und die Einhaltung von Umweltrecht zwingend erforderlich“, stellt der Nabu-Landesvorsitzende Hermann Schultz klar.
Die Autobahn A20 wird seit 1992 gebaut und gehörte zu den „Verkehrsprojekten Deutsche Einheit“ nach der Wiedervereinigung.
Als „Ostseeautobahn“ sollte sie ursprünglich Mecklenburg-Vorpommern mit der A1 zwischen Lübeck und Hamburg verbinden.
Zur „Küstenautobahn“ bis kurz vor die Nordsee erweitert wurde sie Ende der 1990er Jahre. Dies beinhaltete die nordwestliche Umgehung Hamburgs, einen Elbtunnel bei Glückstadt und die Fortführung durch das nordwestliche Niedersachsen samt Wesertunnel bis zur A28 bei Westerstede.
Die Gesamtlänge soll 541 Kilometer betragen, davon sind 345 Kilometer vom Kreuz Uckermark kurz vor der polnischen Grenze bis Weede östlich von Bad Segeberg bereits realisiert.
Konkret hat das Gericht den Planfeststellungsbeschluss für ein 19,9 Kilometer langes Teilstück im Kreis Segeberg ausgesetzt. Die Überprüfung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots durch die Planer bleibe erheblich hinter den Anforderungen zurück. Zudem sahen die Richter artenschutzrechtliche Fehler in Bezug auf Deutschlands größtes Fledermaus-Winterquartier im Segeberger Kalkberg. Dieses sei europaweit bedeutsam. Etwa 30.000 geschützte Tiere überwinterten dort. Die Auswirkungen des Autobahnbaus hätten in einer Verträglichkeitsprüfung untersucht werden müssen, erklärte das Bundesverwaltungsgericht.
Als „richtungsweisend“ bewerten die Umweltverbände die Hinweise des Gerichtes zu Klimafragen. Danach muss sowohl im Bundesverkehrswegeplan als auch bei Planungen großer Verkehrsprojekte der Klimaschutz stärker einbezogen werden. Das bedeute, dass der Flächenverbrauch durch Autobahnbau in einer strategischen Umweltprüfung bewertet werden müsse, sagt BUND-Geschäftsführer Ole Eggers: „Anders als bisher müsste dieser dann eins zu eins ausgeglichen werden.“
Das Urteil aus Leipzig sei die Quittung für eine „Planung mit der Brechstange“, sagt Andreas Tietze, Verkehrsexperte der Grünen im Kieler Landtag. „Naturschutz ist kein lästiges Hindernis.“ Tietze forderte von den Planungsbehörden, nun auch „alternative Trassenverläufe“ zu prüfen. Dafür hätten die Grünen Vorschläge gemacht, „die schneller, kostengünstiger und nachhaltiger“ seien.
Richtig schlecht gelaunt ist hingegen Ken Blöcker, Geschäftsführer des Unternehmensverbandes Unterelbe-Westküste. Die A20 werde „nie realisiert werden können, wenn für jedes Lebewesen auf diesem Planeten nachteilige Auswirkungen im Vorhinein ausgeschlossen werden müssen“, warnt Blöcker.
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