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Banken kündigen KontenGreift Donald Trump auch die deutsche Zivilgesellschaft an?

Die Rote Hilfe und die DKP verlieren ihre Konten, ohne dass die Finanzinstitute sagen, warum. Sie sind überzeugt, dass die US-Sanktionsliste dahintersteckt.

Solidarität mit den Verurteilten im „Antifa Ost“-Verfahren, Leipzig, 2023 Foto: Jannis Große/SZ Foto/picture alliance

Richarda Danielczick steht an einem kalten Freitagmorgen im Januar auf dem Platz vor dem Landgericht Göttingen, an ihrer Jacke steckt ein Button von den Omas gegen Rechts. Sie ist empört. „Erst im Sommer habe ich vor der Sparkasse Göttingen demonstriert, weil die der AfD ein Konto gegeben hat“, sagt sie. Damals sei ein freundlicher Abgesandter der Sparkasse zu den Demonstrierenden gekommen und habe um Verständnis gebeten, erinnert sie sich: Die Sparkasse sei dazu verpflichtet, der AfD ein Konto zu geben.

Heute protestiert sie gegen eine Kündigung. Die Sparkasse hat die Geschäftsbeziehung zur Gefangenenhilfsorganistion Rote Hilfe gekappt. Der AfD ein Konto zu geben und es der Roten Hilfe zu nehmen, das findet Danielczick unmöglich. Kein Verantwortlicher der Sparkasse lässt sich heute blicken – weder bei den vielleicht drei Dutzend Protestierenden noch im Landgericht, das in einem Eilverfahren über die Kündigung entscheidet.

Die Nerven liegen blank, auf allen Seiten. Die Rote Hilfe fürchtet um ihre Existenz, nachdem die Sparkasse Göttingen und die Genossenschaftsbank GLS  ihre Konten gekündigt haben. Sie geht davon aus, dass die Nennung der Antifa Ost auf der US-Sanktionsliste die Finanzinstitute dazu bewogen hat – denn die Rote Hilfe leistet Prozesskostenhilfe für Mitglieder ostdeutscher Antifa-Gruppen. Zumindest im Fall der Sparkasse Göttingen bestätigt sich dieser Zusammenhang vor dem Landgericht. In Göttingen protestieren Privatleute und linke Gruppen gegen die Sparkasse. Gegen die GLS Bank wenden sich Tausende Kun­d:in­nen und Organisationen in einem offenen Brief, damit sie die Kündigung zurücknimmt. Der Imageschaden ist enorm.

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Hausbank der deutschen Zivilgesellschaft

Denn sie ist nicht irgendein Finanzinstitut. Sie ist die Hausbank der deutschen Zivilgesellschaft. Rund 11.000 Konten von karitativen, sozialen und aktivistischen Organisationen liegen hier, hinzu kommen einige Hunderttausend Privatkund:innen. Sie alle eint der Wunsch nach einer Bank, die nicht mit Ausbeutung, Kinderarbeit oder fragwürdigen Großprojekten im Globalen Süden Geld verdient, sondern in Biobauernhöfe, erneuerbare Energien, bezahlbares Wohnen und andere sinnvolle Projekte investiert. Finanzinstitute mit ähnlichem Anspruch sind etwa die Umweltbank, die EthikBank oder die Pax-Bank für Kirche und Caritas. Bei der Ethikbank hat die Rote Hilfe nach eigenen Angaben versucht, ein Konto zu bekommen – vergebens.

Gerade weil die GLS Bank hohe ethische Ansprüche hat, sind etliche Kun­d:in­nen aufgewühlt. Für sie reiht sich das Verhalten der Bank ein in den Druck, der gegen zivilgesellschaftliche Organisationen ausgeübt wird – etwa durch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Gruppen wie Attac oder eine Anfrage der Union im Bundestag zur Finanzierung von NGOs, die von vielen als Angriff auf die Zivilgesellschaft verstanden wurde. Kun­d:in­nen erwarten, dass sich die GLS Bank solidarisch verhält. Und: Nicht nur die Konten der Roten Hilfe wurden gekappt, auch die der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP). Die GLS Bank will unter Hinweis auf den Datenschutz keine Stellung nehmen. In ihrer Reaktion auf den Protest gegen die Kündigungen verschanzt sie sich hinter dem Begriff „regulatorische Anforderungen“.

Tatsächlich ist das Bankgeheimnis heilig in Deutschland. Dagegen zu verstoßen, kann drastische Konsequenzen haben, etwa hohe Bußgelder. Deswegen können sich die Geldhäuser dahinter verbarrikadieren. Auch im Kündigungsschreiben an die Rote Hilfe vom 17. Dezember nennt der Sachbearbeiter der GLS Bank keinerlei Gründe. „Nach Ablauf der Kündigungsfrist werden wir Ihre Konten auflösen und abrechnen“, heißt es in dem Schreiben. Das ist am 28. Februar. Unklar ist, ob oder wie viele weitere Organisationen die Kontokündigungen betreffen. Wer von seiner Bank geschasst wird, hat oft Mühe, eine neue zu finden. Wird eine Kündigung öffentlich, wird das noch schwerer. Deshalb halten sich Organisationen, denen so etwas geschieht, bedeckt.

Hat Trump Durchgriff auf deutsche Organisationen?

Die Rote Hilfe hat sich trotz möglicher Probleme entschieden, die Kündigungen öffentlich zu machen. „Wir haben bei 20 Banken angefragt und keine oder eine ablehnende Antwort bekommen“, sagt Bundesvorstand Hartmut Brückner. Ohne Konten kann die Rote Hilfe keine Spenden und Mitgliedsbeiträge einnehmen, keine Prozesskostenhilfe zahlen und muss ihre Arbeit einstellen. Sie sieht einen politischen Hintergrund mit einer immensen Tragweite: Donald Trumps Sanktionsliste. Im November hat die US-Regierung die Antifa Ost als ausländische Terrororganisation eingestuft. Wenige Wochen vor der Kündigung stellte die GLS Bank an die Rote Hilfe eine Anfrage zur Antifa Ost. Deshalb sieht die Organisation hier einen Zusammenhang.

Sollte sich das bestätigen, hätte Trump Durchgriff auf die deutsche Zivilgesellschaft. Jede Organisation, jeder Verlag, jede Person, die auf der US-Sanktionsliste landet, müsste mit drastischen Folgen rechnen. Die GLS will zu den konkreten Fällen zwar keine Stellung nehmen. Aber sie weist den Vorwurf zurück, Druck aus den USA nachzugeben. „Wir kündigen Menschen und Gruppen aus dem demokratischen Spektrum keine Konten aus politischen Gründen oder im Zusammenhang mit der Sanktionspolitik der aktuellen US-Regierung“, sagt Vorstand Dirk Kannacher. Die DKP und Rote Hilfe verortet die Bank im demokratischen Spektrum.

Die DKP hat wie die Rote Hilfe die Kündigung von der GLS Bank ohne Begründung bekommen. Vier Konten des Parteivorstands und elf von Untergliederungen wurden zum Jahresende aufgelöst. Die Kom­mu­nis­t:in­nen haben zumindest teilweise eine Alternative gefunden. Der Parteivorstand ist bei der Sparkasse Essen untergekommen, vier Gliederungen haben ebenfalls neue Bankverbindungen. Sieben aber nicht – davon haben zwei eine Absage von einer Sparkasse bekommen. Dagegen will die DKP gerichtlich vorgehen. „Es hat vor den Kündigungen keine Gespräche mit der GLS Bank gegeben“, sagt DKP-Bundeskassierer Klaus Leger. Im vergangenen September kam eine Anfrage der Bank zu Kubaaktivitäten der Partei, die sie laut Leger beantwortet hat. Einige Wochen später schickte die GLS Bank die Kündigung. Deswegen stellt auch die DKP eine Verbindung zur US-Sanktionspolitik her.

Offenbar keine Einzelfälle

Die Kündigung wegen der US-Sanktionen gegen Kuba wäre nicht erlaubt. Dazu gibt es eine Reihe von Urteilen. Im vergangenen Juli etwa hat das Oberlandesgericht Frankfurt eine Kontokündigung für unwirksam erklärt, weil sie gegen die EU-Blocking-Verordnung verstößt (10 U137/23). Diese Verordnung verbietet es, US-Sanktionen gegen Kuba und den Iran einzuhalten.

Im Eilverfahren der Roten Hilfe gegen die Sparkasse Göttingen hat das Landgericht Göttingen deutlich gemacht, dass es US-Sanktionen als Kündigungsgrund auch in anderen Fällen nicht akzeptiert. Die Anwältin der Sparkasse führte als einen Grund für den Rauswurf tatsächlich die Nennung der Antifa Ost auf der US-Sanktionsliste an. Die Sparkasse fürchte, vom Swift-System ausgeschlossen zu werden, sagte sie. Damit würden für das Kreditinstitut internationale Geschäfte nahezu unmöglich. Ein weiterer Grund: Wegen der Regeln zur Geldwäschekontrolle sei der Aufwand für die Sparkasse zu hoch, die Umsätze der Roten Hilfe zu prüfen.

Das Gericht ließ beides nicht gelten, die Sparkasse muss die Konten zunächst weiterführen. Ob das so bleibt, ist ungewiss. Das Hauptverfahren steht noch aus. Gegen die GLS Bank hat die Rote Hilfe bislang keine Klage eingereicht. Denn gegen die Sparkasse vorzugehen, ist erfolgversprechender, weil sie wegen ihres öffentlich-rechtlichen Charakters Kun­d:in­nen nicht einfach ablehnen kann – Banken dürfen das durchaus.

Dass Sparkassen und Banken auf Nennungen auf der US-Sanktionsliste reagieren, ist kein Einzelfall, sagt die Rechtsanwältin Anna Orlowa von der Kanzlei Rexus, die auf Finanzmarktrecht spezialisiert ist. Sie beobachtet, dass Kreditinstitute in vorauseilendem Gehorsam Konten kündigen, weil sie glauben, so Konflikte mit US-Behörden zu vermeiden. „Banken haben fürchterliche Angst, gegen US-Sanktionen zu verstoßen“, sagt sie. Wie die Sparkasse Göttingen fürchten sie, aus internationalen Finanzgeschäften ausgeschlossen zu werden.

Bafin prüft häufiger

Nach Orlowas Erfahrungen ist es Kreditinstituten wichtiger, sich selbst zu schützen als ihre Kund:innen. Das gilt auch und gerade für den Umgang mit der Finanzaufsicht. Banken und Sparkassen in Deutschland werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kontrolliert. Die Auf­se­he­r:in­nen haben ein großes Arsenal an scharfen Schwertern, wenn sie Regelverstöße entdecken. Das reicht von Bußgeldern über Strafverfahren bis zur Einsetzung von Sonderermittlern. In den vergangenen zehn Jahren ist die Finanzaufsicht sehr viel offensiver geworden, um Verstöße gegen das Geldwäschegesetz zu finden.

Die Bafin führt nach eigenen Angaben mehr Sonderprüfungen bei Genossenschaftsbanken durch. Die geben den Druck nach Erfahrung der Anwältin weiter. „Banken sind schnell dabei, Konten zu sperren, wenn die Bafin kommt“, sagt sie. „Oft sperren sie erst einmal die Konten und schauen dann, auf welcher Rechtsgrundlage das möglich ist.“ Das nehme zu, beobachtet sie.

Juraprofessor Kilian Wegner von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg fürchtet, dass sich das Problem des Debanking ausweiten wird. „Die US-Regierung könnte jederzeit weitere Akteure auf die Sanktionsliste setzen“, sagt er. Ihnen droht dann wie der Roten Hilfe der Verlust der wirtschaftlichen Existenz. Langfristig müsse die EU ihr Finanzsystem von den USA abkoppeln, ist er überzeugt. Und sich kurzfristig gegen Donald Trumps langen Arm wehren. Die Alternative sei, die eigene Souveränität aufzugeben.

Die EU ist durchaus handlungsfähig. Sie könnte die EU-Blocking-Verordnung erweitern. Damit würde sie Kreditinstituten verbieten, Konten von Organisationen und Privatpersonen in der EU wegen der Nennung auf der US-Sanktionsliste zu kündigen. Zuständig dafür wäre der Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten repräsentiert sind. Wegner: „Doch dafür hat bisher noch niemand die Initiative ergriffen.“

Die taz ist Kundin der GLS Bank und mit deren Vorstand zum Thema Kündigung der Konten im Gespräch.

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