BGH-Entscheid zum Fall Franco A.: Doch keine Anschlagspläne?
Der terrorverdächtige Bundeswehroberleutnant Franco A. wird freigelassen. Ein Attentatsplan lasse sich bisher nicht nachweisen, entscheidet der BGH.
Franco A. war im April 2017 festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, einen rechtsextremen Anschlag auf Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant zu haben. Dafür soll sich der 28-Jährige eigens im Dezember 2015 als syrischer Flüchtling registriert haben, um die Tat anschließend Flüchtlingen in die Schuhe zu schieben. A. war in den Fokus der Ermittler geraten, als er im Januar 2017 eine Pistole im Flughafen Wien aus dem Putzschacht einer Toilette holte – und dabei kurzzeitig festgenommen wurde. Bei Razzien fanden Ermittler bei dem Mitbeschuldigten Maximilian T. eine Listen mit Namen von Politikern und Prominenten.
Der BGH relativiert nun den Tatverdacht erheblich: Nach derzeitigem Ermittlungsstand sei nicht mehr mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Franco A. tatsächlich einen Anschlagsplan gefasst habe. Bis heute gebe es „wesentliche Unstimmigkeiten“.
So sei unklar, so die Richter, warum Franco A. eine potentielle Tatwaffe ausgerechnet in einem streng überwachten Flughafen deponiert haben sollte – und später auch noch Fotos des Verstecks über eine Whatsapp-Gruppe verschickte.
Auch sei die gefundene „Feindesliste“, notiert auf zwei DIN A4-Seiten und einen handschriftlichen Notizzettel, kaum belastbar. Zwar seien die dort aufgeführten Personen mit den Buchstaben „A“ bis „D“ versehen und auch Notizen zu Langwaffen vermerkt gewesen. Die in Wien verstaute Pistole sei aber nicht darunter. Auch fehlten auf den Zetteln sämtliche Angaben zu Zeit, Ort oder Begehensweise eines geplanten Anschlags, so der BGH. Ab es sich also tatsächlich um eine Liste mit Anschlagszielen handelte, könne nicht abschließend gesagt werden.
Offen bleibe auch, ob Franco A. im Fall eines Anschlag wirklich den Verdacht auf Flüchtlinge lenken wollte. Es sei bis heute „nicht dargetan, auf welche Weise dies habe geschehen sollen“, so die Richter. Die Ermittler gehen bislang davon aus, dass A. die Waffe mit seinen Fingerabdrücken am Tatort zurücklassen wollte – und die DNA-Spur dann zu seiner Scheinidentität, dem Flüchtling „David Benjamin“ geführt hätte.
Dagegen aber spräche, kontert der BGH, ein Video, das Franco A. offenbar am 31. Dezember 2015 in einer Flüchtlingsunterkunft aufnahm. Darin äußere sich A. bedauernd, dass in seinem Asylverfahren nun seine Fingerabdrücke genommen worden seien. „Das ist ein bisschen schade, weil ich da immer diese Anonymität hatte halt“, soll er dort sagen. Diese Aussage spreche gegen den Spurlegen-Plan, so die Richter. Genauso wie der Fakt, dass bei der Festnahme von Franco A. am Flughafen Wien im Januar ja auch dessen Fingerabdrücke genommen wurden – und somit bei einem Anschlag auch mit seiner wahren Identität verknüpft gewesen wären.
Ungeklärt indes bleibe, so räumt der BGH ein, das „über einen langen Zeitraum in hohen Maße konspirative Verhalten des Beschuldigten“. Zudem sei Franco A. neben der Pistole auch im Besitz dreier weiterer Waffen gewesen. Dennoch, so die Richter, könne mit jetzigem Ermittlungsstand keine Anschlagsplanung nachgewiesen werden. Eine Fluchtgefahr sei nicht gegeben, da Franco A., nach jetzigem Stand, keine allzu hohe Strafe zu erwarten habe.
Für die Ermittler ist die Entscheidung des BGH ein Rückschlag. Zumindest ein Anfangsverdacht auf die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bestehe indes fort, betonte der BGH. Den sah man in Ermittlerkreisen am Mittwoch auch weiterhin gegeben. Eine Anklage gegen Franco A. bleibt damit weiter möglich.
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