Automobilclub kritisiert Infrastruktur: ADAC findet Radwege zu schmal
Nicht nur Radfahrende fordern für sich mehr Platz auf Straßen. Der ADAC hat nachgemessen, das Ergebnis: Jeder dritte Radweg müsste breiter sein.
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) kritisiert zu schmale Radwege in den deutschen Städten. Rund jeder dritte Radweg (36 Prozent) erfülle nicht einmal die jeweilige Mindestbreite, teilte der ADAC unter Berufung auf die aktuelle Stichprobe von 120 Routen in zehn Städten mit. „Die Regelbreiten erreichte oder überschritt sogar nur jeder fünfte Radweg.“
Der Auto-Club hatte in den fünf Landeshauptstädten mit dem höchsten sowie den fünf Landeshauptstädten mit dem niedrigsten Radanteil am Verkehr überprüft, ob die bestehenden Radwege dem immer größer werdenden Andrang gewachsen sind. Als Maßstab legte der Verband die geltenden „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ an, ein Regelwerk für die Planung von Radwegen und -spuren. Demnach sollte ein nur in einer Richtung zu befahrender Radweg mindestens 1,60 Meter, im Regelfall aber 2 Meter breit sein.
Die Bilanz der Untersuchung: Bremen, Dresden, Erfurt, München, Saarbrücken, Stuttgart und Wiesbaden erhielten ein „ausreichend“. Hannover und Mainz bekamen ein „mangelhaft“. In Mainz bewerteten die Prüfer 70 Prozent der Routen als mangelhaft oder sehr mangelhaft. In Hamburg wurde nicht getestet.
Breitere Radwege erhöhen laut ADAC die Sicherheit für den immer stärker wachsenden Radverkehr. Neben dem klassischen Fahrrad seien auch breite Lastenräder oder Anhänger und auch E-Scooter unterwegs. „Daher sollte nach Ansicht des ADAC beim Bau neuer Radwege auf die Einhaltung der Regelbreiten geachtet werden und die Mindestbreite nur eine Ausnahme sein“, sagte ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand. Für viel genutzte Radwege sollten bei der Planung außerdem Breitenzuschläge eingerechnet werden, um etwa sicheres Überholen auch breiterer oder unterschiedlich schneller Fahrzeuge zu ermöglichen.
Gleichzeitig kritisierte der Verband die Einrichtung sogenannter Pop-up-Radspuren. Die hatten in dern vergangenen Wochen für Schlagzeilen gesorgt, weil das Berliner Verwaltungsgericht die in der Pandemie eingerichteten Spuren zunächst kippte, das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung aber wieder aufhob.
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