Autobahnplan in Osnabrück : Tricksen mit der Trasse
Die Planungen für die A33 Nord gefährden ein europäisches Naturschutzgebiet. Eine Alternative hat man der EU-Kommission vorsichtshalber verschwiegen.
Foto: AG „Besseres Verkehrskonzept“
E s ist ein Kreuz mit der A33 Nord bei Osnabrück. Jedes Mal, wenn ihre Gegner hoffen, dass das politisch, behördlich, naturschützerisch und juristisch umstrittene Bauvorhaben endgültig vom Tisch ist, gelingt ihm eine Wiedergeburt.
Dabei haben die Gegner gute Argumente. Und sie tragen sie seit mehr als zwei Jahrzehnten schlagkräftig vor. Die geplante Verbindung von der A33 bei Belm, das liegt nordöstlich von Osnabrück, zur A1 bei Wallenhorst, nördlich der Stadt, zerstöre wertvolle Natur, betonen die Anliegerkommunen, das Bündnis „Exit A33 Nord“ und das Umweltforum Osnabrücker Land. Das verschwende Steuergeld, gefährde die Trinkwasserversorgung und spare nur sehr wenig Fahrzeit ein.
Die Osnabrücker Wirtschaft, reich an Speditionen, will die neue Trasse aber unbedingt. Knapp 9,5 Kilometer wäre sie lang, rund 210 Millionen Euro teuer. Besonders in der Kritik: Auf 2,2 Kilometern Länge soll sie das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet DE 3614-334 durchschneiden, den „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“, der als Natura-2000-Gebiet unter dem Schutz der EU steht. Hier seien Verschlechterungen und Störungen „zu vermeiden“, fordert die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Die EU-Kommission musste also informiert werden, um eine Ausnahme zu genehmigen.
Seit Ende September liegt diese Stellungnahme vor. Ein Teil des Schutzgebietes werde „komplett abgetrennt“, heißt es darin. Aber „auf Grundlage der detaillierten Informationen der deutschen Behörden“ sei man zu der Auffassung gelangt, die „nachteiligen Auswirkungen“ auf das Natura-2000-Gebiet seien aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt“.
Viele Autobahngegner sind frustriert. Die A33 Nord scheint einen großen Schritt weitergekommen zu sein. Aber das täuscht: Denn die EU-Kommission hat nicht selbst recherchiert, sondern sie vertraut der Datengrundlage des Antragstellers. Und dessen Informationen waren selektiv ausgewählt, es wurden die Daten seiner Vorzugstrasse übermittelt. Dabei ist schon lange eine potenziell naturfreundlichere Trassenführung im Gespräch. Hätte Brüssel davon Kenntnis gehabt, wäre die Sache wohl anders ausgegangen.
Kleineres Übel vorgestellt
Bereits 2008 hatten die Gegner der A33 Nord diese Option öffentlich vorgestellt, als kleineres Übel. Sie wäre mit nur sechs Kilometern erheblich kürzer, also auch billiger. Stadtnah an Osnabrück verlaufend, ließe sie das FFH-Gebiet unbehelligt. Sie wurde von den deutschen Behörden aber einfach ohne nähere Prüfung aussortiert. Das ist frech.
Denn ist ein Natura-2000-Gebiet im Spiel, darf ein Vorhaben nur zugelassen werden, wenn „zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind“, lautet Paragraf 34 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes.
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Die Trassenskizze der Gegner der A33 Nord klingt zumutbar. Wäre sie es, wäre die Vorzugstrasse der Autobahn GmbH Geschichte. Bliebe sie weiterhin marginalisiert, wäre das ein Fall fürs Bundesverwaltungsgericht.
Die bundeseigene Autobahn GmbH kauft dennoch schon lange Flächen für die von ihr bevorzugte Trasse und lässt Gebäude abreißen, die ihr im Weg stünden. Angesichts des noch offenen Planfeststellungsverfahrens ist das unverantwortliche Zockerei mit öffentlichen Geldern.
Anders als es die ertrickste EU-Stellungnahme suggeriert, ist für die Gegner der A33 Nord also noch nicht alles vorbei. Es geht, wieder einmal, erst richtig los. Und das Bundesverwaltungsgericht lässt sich erfahrungsgemäß nicht mit einseitigen Informationen hinters Licht führen.
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