Ausländische Filme im russischen Kino: Batman in St. Petersburg

Offiziell dürfen US-amerikanische Blockbuster nicht mehr in Russland gezeigt werden. Ungenehmigt laufen sie trotzdem auf der großen Leinwand.

Eine einzelne Zuschauerin in einem Kinosaal

Alles ist wie früher, nach der Arbeit geht man in die Abendvorstellung im Kino um die Ecke: Kino in Moskau Foto: Valery Sharifulin/ITAR-TASS/imago

Alles ist wie früher: Nach der Arbeit geht man in die Abendvorstellung im Kino um die Ecke. Man kauft die Tickets über die Website, scannt den Code am Kinoeingang ein.

Die Werbung für die aktuellen Hollywoodfilme sind in den Shoppingmalls der Stadt und auf den Websites der Kinos zu sehen: „Doctor Strange in the Multiverse of Madness“, „Jurassic World: Ein neues Zeitalter“, „Phantastische Tierwesen: Dumbledores Geheimnisse“, „Bullet Train“ – alle diese aktuellen Filme aus US-amerikanischer Produktion stehen auf dem Programm. Im großen Saal, mit einem Eimer Popcorn in der Hand, kann man sie sehen.

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Es gibt da nur ein kleines Problem: Schon im März haben die großen Filmfirmen in Hollywood beschlossen, den russischen Markt zu verlassen und alle ihre Filme zurückgezogen. Jetzt fühlt man sich im Kino ein bisschen wie ein Straftäter.

Zwar haben die Russen Filmpiraterie nie als schlimmes Vergehen angesehen, aber die neuen Methoden, mit denen die Sanktionen umgangen werden, scheinen doch ein wenig verwegen zu sein.

Natürlich haben wir schon im Frühling vermutet, dass wir auch künftig „Batman“ auf großer Leinwand sehen können. Man fragte sich nur, welcher Grad von Einfallsreichtum dazu führen wird. Inzwischen sind interessante Lösungen gefunden worden.

Die Kinos zeigen Hollywood-Premieren nicht mehr als eigenständige Produkte, sondern als zusätzliches Videomaterial. Nach dieser Logik kann man jetzt Tickets für Filme aus einheimischer Produktion erwerben und anschließend „kostenlos“ noch einen neuen ausländischen Film sehen, Letzterer natürlich mit einer nicht offiziellen – aber sehr anständigen – Synchronisation, die irgendwo in der GUS mit russischsprachigen Schauspielern produziert wurde.

Auf diese Weise bekommt ein Kinobesucher für den Preis eines Tickets gleich zwei Filme zu sehen – man kann einen halben Tag im Kino verbringen. Russische Filme werden so dank des „Hollywood-Bonus“ zu Kassenschlagern, und die Kinos können sich trotz schwieriger Zeiten über Wasser halten. Dieses Prinzip wird „Zusatzservice“ genannt, auf den Websites der Kinos gibt es entsprechende Vermerke.

Ist das legal? Natürlich nicht. Ohne offizielle Genehmigung eines Verleihs gilt so eine Vorführung selbst in Russland als Verletzung des geistigen Eigentums. Werden Kinos dafür bestraft? Nein.

Eine andere Möglichkeit, ausländische Filme zu zeigen, ist noch beliebter: Die offizielle Vorführung wird nicht vom Kino-Unternehmen selbst übernommen.

Es vermietet seinen Saal lediglich einer Vorführfirma. So arbeiten jetzt mehrere große Kinoketten. Vielleicht hilft ihnen diese Regelung, eine Haftung für das Zeigen von Raubkopien in Zukunft zu umgehen.

Aus dem Russischen Gaby Coldewey

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ist Journalistin und Videoproduzentin. Sie lebt und arbeitet in St. Petersburg.

Eine Illustration. Ein riesiger Stift, der in ein aufgeschlagenes Buch schreibt.

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