Aufnahmen von der Polizei bald verboten: Wer etwas zu verbergen hat
Fotos und Videos von Polizist:innen zu verbreiten könnte in Frankreich strafbar werden. Organisationen und Mediengewerkschaften protestieren.
Diesem Ansinnen will die Regierung nun trotz heftiger Proteste von Mediengewerkschaften und Bürgerrechtsorganisationen stattgeben. Als Begründung dafür wird angegeben, dass die Polizeibeamten, die bei ihren Einsätzen fotografiert, gefilmt und danach identifiziert wurden, immer häufiger Drohungen erhalten. Deshalb soll es verboten werden, Bilder von Polizist:innen im Einsatz zu veröffentlichen, wenn diesen damit „geschadet“ werden soll und wenn dabei ihr Gesicht erkennbar ist.
Was den Polizisten in ihrer „physischen oder psychischen Integrität schaden“ könnte oder wo genau eine böswillige Absicht vorliegt, ist allerdings oft erst nachträglich zu belegen. Die Gesichter der Polizisten müssten also vorsorglich mit technischen Mittel unkenntlich gemacht werden, was eine Liveübertragung von Auseinandersetzungen fast unmöglich macht. Das Resultat wäre also eine Form der Zensur.
Vor allem während der Demonstrationen der Gelbwesten wurden Aufnahmen von gewaltsamen und zum Teil brutalen Polizeieinsätzen veröffentlicht. Diese Videos stellen für die Personen, die dabei verletzt wurden, die einzige Grundlage für ihre Beschwerden oder Strafanzeigen wegen Übergriffen dar. Mehrere gravierende Fälle von Polizeigewalt sind nur dank Videos von Augenzeugen überhaupt der Öffentlichkeit bekannt geworden.
Gegen das Gesetz wird zunehmend Protest laut
Nun richten mehr als vierzig Organisationen, unter ihnen die Journalistengewerkschaften, sowie mehr als 800 Persönlichkeiten aus Film und Fotografie einen Appell an die Abgeordneten, diese antidemokratische Vorlage abzulehnen.
Dass die Polizisten bei bestimmten Operationen ein Recht auf Anonymität haben, bleibt auch von Kritiker:innen der Vorlage unbestritten. Grundsätzlich aber sollte die Transparenz der Staatsmacht gewährleistet werden. Sonst besteht, wie auch Libération feststellt, ein schwerer Verdacht: „Die Polizei hat etwas zu verbergen. Das ist die Schlussfolgerung, die man aus der Existenz des Artikels 24 ziehen muss.“
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