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Aufnahme von Af­gha­n*in­nenDas ist Erpressung

Kommentar von

Martin Sökefeld

Die Bundesregierung bietet Af­gha­n*in­nen Geld, wenn sie auf eine Aufnahme verzichten. Doch der „Deal“ beruht auf einer falschen Behauptung.

D as „Angebot“ des Innenministeriums, gegen eine Geldzahlung aus dem Aufnahmeprogramm des Bundes auszusteigen, haben 62 Af­gha­n*in­nen angenommen. Das sind etwa zehn Prozent der Menschen, denen diese Offerte gemacht wurde. Das Ministerium bezeichnet diese Quote als Erfolg. Dabei haben neunzig Prozent die Option abgelehnt.

Ein Afghane, der das Angebot abgelehnt hat, sagt: „Ich will kein Geld, ich will Sicherheit für meine Kinder. Mit Geld können wir uns kein neues Leben kaufen.“ Drei Familien, die im Sommer nach Afghanistan abgeschoben wurden und die alle Hoffnung aufgegeben haben, nach Deutschland zu kommen, haben das Angebot wiederum angenommen. In ihrem Fall ist das Ausdruck purer Verzweiflung.

Tatsächlich handelt es sich um einen Erpressungsversuch. Denn das Angebot wurde mit der kaum verbrämten Drohung unterlegt, die Bundesregierung habe beschlossen, die Aufnahme zum Jahresende zu beenden, und sei nicht in der Lage, bis dahin alle Betroffenen nach Deutschland zu holen. Was mit denen passiert, die zurückbleiben, kann man sich unschwer ausmalen: Sie werden von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben und damit an die Taliban ausgeliefert, vor denen sie geflohen sind. Sie können also freiwillig auf die Aufnahme in Deutschland verzichten, oder sie laufen Gefahr, ohnehin nicht aufgenommen zu werden.

Das „Angebot“ des Ministeriums beruht zudem auf einer falschen Behauptung. Den betroffenen Af­gha­n*in­nen wurde per Mail mitgeteilt, dass das Aufnahmeprogramm bis Jahresende auslaufe – angeblich laut einem Beschluss der Bundesregierung. Ein derartiger Beschluss wurde aber gar nicht gefasst. Es gibt nur den Passus im Koalitionsvertrag, die Aufnahmeprogramme „so weit wie möglich“ zu beenden. Juristen sehen in der falschen Tatsachenbehauptung eines „Beschlusses“ eine arglistige Täuschung. Möglicherweise können Af­gha­n*in­nen ihren „freiwilligen“ Ausstieg vor Gericht dann wieder rückgängig machen, da sie getäuscht wurden. Es wäre nicht das erste Mal, dass Gerichte die unrechtmäßige Politik des Innenministers korrigieren.

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