Aufgelöste Seebrücke-Demo in Frankfurt: „Kein generelles Verbot“

Protestierende klagen dagegen, dass die Polizei ihre Demo im April beendete. Die Staatsanwaltschaft erklärt verhängte Bußgelder nun für rechtswidrig.

Protestierende der Seebrücke mit Mundschutz halten ein oranges Transparent mit der Aufschrift "Grenzenlose Solidarität statt Nazis und Aluhüten"

Am Freitag protestierten in Frankfurt Seebrücke-Aktivist*innen gegen die Auflösung der Demo im April Foto: Peter Jülich

FRANKFURT taz | Selten stellen sich Polizei und Justiz gegenseitig infrage. Anders zurzeit in Frankfurt am Main: Die dortige Staatsanwaltschaft nimmt Bußgelder, die Einsatzkräfte gegen linke Demonstrierende verhängt hatten, wieder zurück – und zwar mit einer interessanten Begründung.

Hintergrund ist eine Aktion der „Seebrücke“ vom 5. April, bei der am Mainufer rund 400 Personen in oranger Kleidung einen besseren Schutz von Geflüchteten vor Corona gefordert hatten. Sie hatten dabei Masken getragen und auf Abstand geachtet, dennoch beendete die Polizei die Versammlung unter Verweis auf Corona. Es hagelte Platzverweise. Uniformierte wendeten Gewalt an, die viele Teilnehmende als unverhältnismäßig bezeichneten. Zudem trat die Behörde rund 40 Bußgeldverfahren los, schätzen Betroffene. Die Polizei spricht von 11.

Einer davon betraf Lucia Apel. 230 Euro hätte sie laut einem Bescheid vom 9. Mai zahlen sollen. „Das hätte ich mir gar nicht leisten können“, sagt die Studentin, die von einem Minijob lebt und ihren echten Namen nicht öffentlich nennen will. Sie legte Einspruch ein. Ende Mai dann erhielt sie Post von Staatsanwältin Anja Wüst. „Ich wollte den Brief erst gar nicht aufmachen, solche Angst hatte ich“, sagt Apel über das Schreiben, das der taz vorliegt. „Doch als ich von der Einstellung gelesen habe, habe ich mich mega gefreut.“

Apels Bußgeldbescheid ist begründet mit Paragraf 1, Absatz 2, Vierte Hessische Corona-Verordnung. Dieser untersagt Schiffsausflüge und Vereinssport. Offenbar hat die Behörde hier die Vierte mit der Dritten Corona-Verordnung verwechselt. Denn diese besagte Anfang April, dass man sich im öffentlichen Raum nur allein aufhalten darf oder mit einer weiteren Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, und einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten muss.

Dutzende Einstellungen

Doch Staatsanwältin Wüst bemängelt nicht das falsche Gesetz, sondern argumentiert grundsätzlich: Das Verfahren sei einzustellen, da kein „generelles Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel“ bestanden habe. Zudem sei die konkrete Veranstaltung „nicht vollziehbar verboten“ gewesen, so Wüst weiter. Neben dem von Apel wurden mindestens fünf weitere Verfahren fallengelassen.

Dutzende Einstellungen gibt es auch im Nachgang des 1. Mai. Die Polizei hatte circa 70 Personen erst in einen Kessel getrieben und ihnen dann Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz vorgeworfen. Ob Seebrücke oder 1. Mai: Diese Bußgeldbescheide sind rechtswidrig, bestätigt die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage der taz.

Karin Zennig überrascht das nicht. „Wir sind von Anfang an davon ausgegangen, dass wir im Recht sind“, sagte die Anmelderin der Seebrücke-Demo am Freitag bei einer Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht. Dort hat sie Ende Mai wegen der Auflösung der Seebrücke-Demo Klage gegen die Polizei eingereicht.

Mit einem Urteil rechnet sie in wenigen Wochen. Zennigs Chancen zu gewinnen stehen gut, erst kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht bei ähnlichen Fällen aus Gießen und Stuttgart im Sinne des Versammlungsrechts geurteilt.

„Ich bekomme keine Luft“

Mit Zennig protestierten am Freitag rund 70 Personen für „Solidarität statt Repression“. Eine Rednerin erinnerte an das ursprüngliche Anliegen, Geflüchtete zu schützen. Sie kritisierte Abschiebungen, die eben das Verwaltungsgericht anordnet, vor dem die Kundgebung stattdand. Andere schilderten, wie sie den „brutalen Polizeieinsatz“ vom 5. April erlebt haben.

Eine solche Szene der Alten Brücke hatte die FAZ-Journalistin Kira Kramer auf Video aufgenommen: Neben einer Frau im Rollstuhl kniet ein Polizist auf einem grauhaarigen Mann. Er soll laut Kramer gesagt haben, er bekomme keine Luft. Dieser Satz hat mit dem Tod von George Floyd in den USA traurige Aktualität erhalten.

Die Frankfurter Polizei widerspricht der Darstellung und schreibt: „Eine Verfehlung der Kolleginnen und Kollegen ist nicht zu erkennen.“ Die Staatsanwaltschaft teilt indes mit, sie prüfe „die Aufnahme von Ermittlungen“ wegen versuchter Körperverletzung im Amt.

***

Anmerkung der Redaktion: Zahlreiche Journalist*innen sowie die Gewerkschaft Verdi haben kritisiert, wie die Polizei am 5. April mit der Presse umgegangen ist. So wurde die Autorin dieses Texts festgenommen, gefesselt und verletzt. Das Bußgeldverfahren gegen sie ist noch nicht eingestellt worden.

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