Aufenthaltstitel für Geduldete: Wohnort als Chance
Die Ampel will gut integrierten Geduldeten eine Bleibeperspektive bieten. Schon bevor das Gesetz in Kraft ist, handeln einige Bundesländer danach – andere nicht.
Herr K. stammt aus Benin. Er ist 58 Jahre alt, erfahrener Fotojournalist und lebt seit sieben Jahren in Deutschland, sein voller Name ist der taz bekannt. Er arbeitet in einem Logistiklager. Als er Anfang Februar zur Ausländerbehörde ging, um eine sogenannte Beschäftigungsduldung zu beantragen – ein Instrument, das die Große Koalition für gut integrierte Geduldete eingeführt hatte – wurde er festgesetzt und in Abschiebehaft genommen: Für die Beschäftigungsduldung müssen Menschen in den vergangenen 18 Monaten mindestens 35 Stunden die Woche gearbeitet haben. Bei K. standen zunächst nur 32,5 Stunden im Arbeitsvertrag. Inzwischen arbeitet er Vollzeit, unbefristet.
Chancen-Aufenthaltsrecht noch nicht verabschiedet
„Als die Polizei mich mit Handschellen ins Gefängnis gebracht hat, das war schlimm. Ich hatte das Gefühl, wie ein Verbrecher behandelt zu werden“, sagt K. Unterstützer*innen liefen Sturm gegen die Inhaftierung. Schließlich stellte die SPD-Politikerin Susi Möbbeck, Staatssekretärin im Sozialministerium und Integrationsbeauftragte Sachsen-Anhalts, für K. einen Antrag bei der Härtefallkommission des Landes. Dadurch ist die Abschiebung erst einmal ausgesetzt, diesen Freitag wird sein Fall verhandelt. Sie hoffe, sagt Möbbeck der taz, die Kommission davon überzeugen zu können, dass K. „beruflich wie gesellschaftlich in Deutschland angekommen ist und dass eine Abschiebung eine besondere Härte bedeuten würde.“
Sein Anwalt will K. eigentlich eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25b Aufenthaltsrecht beschaffen, einer Regelung für besonders gut integrierte Geduldete. Die sieht aber als eines von mehreren Kriterien in der Regel vor, dass die betreffende Person seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt. Bei Florentin K. sind es sieben. Sein Anwalt argumentiert, wegen seiner außerordentlichen Integrationsleistung habe er dennoch schon jetzt Anspruch darauf.
Zur Überbrückung könnte eine Regelung aus dem Koalitionsvertrag herhalten, betont hingegen Pro Asyl: Mit dem sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht will die Bundesregierung für gut integrierte Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus eine Bleiberecht-Perspektive in Deutschland schaffen – für Menschen wie Florentin K. Demnach sollen Geflüchtete, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich „zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen“ eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. K. lebt schon fast die acht Jahre in Deutschland, die gut integrierte Geduldete nachweisen müssen, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen.
Das Problem: Der 1. Januar 2022 ist schon längst verstrichen, das Chancen-Aufenthaltsrecht aber immer noch nicht verabschiedet. Das heißt, Menschen, die die im Koalitionsvertrag genannten Kriterien erfüllen, sind aktuell immer noch von Abschiebung bedroht. Das SPD-geführte Bundesinnenministerium bemühe sich vor diesem Hintergrund, das Vorhaben „besonders zügig“ umzusetzen, teilt eine Sprecherin auf taz-Anfrage mit. Die entsprechenden Vorarbeiten für ein Gesetzgebungsverfahren hätten bereits begonnen. Wann das Chancen-Aufenthaltsrecht voraussichtlich in Kraft treten wird, kann das Innenministerium nicht sagen.
Rheinland-Pfalz wartet nicht ab
Einige Bundesländer haben entschieden, nicht abzuwarten. So hat etwa das Integrationsministerium Rheinland-Pfalz den Landesausländerbehörden Ende Dezember 2021 mitgeteilt, es gebe „keine fachaufsichtlichen Einwände“, wenn die geplanten Abschiebungen von Menschen, die unter die Regelung fallen würden, erst einmal „zurückpriorisiert“ würden. Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) bezeichnet die angestrebten Änderungen im Aufenthaltsrecht als „lange überfällig“. Die Bundesregierung müsse das Chancen-Aufenthaltsrecht nun schnell umsetzen, „um den bis dahin weiter von Abschiebung bedrohten Ausländerinnen und Ausländern die nötige Sicherheit für ihren Aufenthalt in Deutschland zu geben und nachhaltige Integration zu ermöglichen“, sagt Binz der taz.
Theoretisch könnten alle übrigen Bundesländer dem Beispiel von Rheinland-Pfalz folgen. Wie eine Recherche der taz zeigt, haben das bislang aber nur drei weitere Länder getan: Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen. In Niedersachsen, wo nach Angaben von Pro Asyl Mitte Januar noch ein Pakistaner abgeschoben wurde, der alle von der Bundesregierung formulierten Kriterien erfüllte, erklärt das Innenministerium auf taz-Anfrage, es werde derzeit „intensiv geprüft, inwieweit kurzfristig für den vom Koalitionsvertrag betroffenen Personenkreis Vorgriffregelungen möglich sind“. Ebenso sieht es in Berlin aus. Alle anderen Länder wollen auf das Bundesgesetz warten und lehnen vorgreifende Maßnahmen ab. Die Informationen im Koalitionsvertrag seien zu vage und wesentliche Fragen ungeklärt. Diese Meinung vertreten auch Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, deren Innenministerien beide in SPD-Hand sind.
Selbst Nordrhein-Westfalen, dessen Integrationsminister Joachim Stamp von der FDP das Migrationskapitel im Koalitionsvertrag federführend mitverhandelt hat, stellt entsprechende Fälle bislang nicht zurück. Man unterstütze das Vorhaben und begleite den Prozess „gewohnt konstruktiv“, heißt es aus dem Ministerium. „Sobald bundesgesetzliche Regelungen vorliegen, wird Nordrhein-Westfalen diese im Sinne gut integrierter Ausländer umsetzen.“
Während neben Nordrhein-Westfalen auch andere Bundesländer das geplante Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich begrüßen, kritisieren Bayern und Hessen es scharf. „Jemanden mit einem Bleiberecht zu belohnen, wenn er es nur lang genug geschafft hat, entgegen geltendem Recht im Land zu bleiben, wäre eine Kapitulation des Rechtsstaates“, erklärt ein Sprecher des CSU-geführten bayerischen Staatsministeriums des Inneren gegenüber der taz. Aus Hessens Innenministerium heißt es, das Vorhaben der Bundesregierung füge sich „in eine Reihe von weiteren ein, die aus unserer Sicht keine Strategie erkennen lassen, sondern vielmehr in der Realität zu Pull-Faktoren für illegale Migration und zugleich der Beförderung der menschenverachtenden Schleuserkriminalität dienen könnten“. Auch hier ist der zuständige Minister von der CDU – doch in der Landesregierung sitzen auch die Grünen, die im Bund maßgeblich Anteil am geplanten Chancen-Aufenthaltsrecht hatten.
Entsprechend verstimmt reagieren die hessischen Grünen auf die Aussagen aus dem Innenministerium. „Wir begrüßen das Chancen-Aufenthaltsrecht und viele weitere an Humanität und der Lebenswirklichkeit von Menschen in unserem Land orientierte Maßnahmen im Koalitionsvertrag“, sagt der Fraktionsvorsitzende Mathias Wagner der taz. „Kritik an diesen Regelungen ist nicht die Position der hessischen Koalition und damit auch nicht der Landesregierung.“
Auch die Migrationsexpertin und Grünen-Bundestagsabgeordnete Filiz Polat nennt das geplante Chancen-Aufenthaltsrecht einen „zentralen Baustein“ des angekündigten „Paradigmenwechsels“ in der Migrationspolitik der Ampel-Koalition. Sie begrüßt die Initiative einiger Bundesländer ausdrücklich. Menschen, die von der Neuregelung profitieren könnten „vorzeitig abzuschieben“ sei eine „verpasste Chance für Menschen, nach langjähriger Duldung endlich eine Perspektive in Deutschland zu erhalten“ und „nicht im Sinne unserer Koalition.“
Kritik von den Linken
Die Linksfraktion im Bundestag kritisiert, dass immer wieder Menschen abgeschoben würden, die die Anforderungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht erfüllen. „Das ist für die Betroffenen eine Katastrophe und rechtsstaatlich schwer erträglich“, erklärt die Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) müsse die Bundesländer darum bitten, bis zur gesetzlichen Neuregelung keine potentiell Bleibeberechtigten mehr abzuschieben. „Ich verstehe nicht, wieso das nicht schon längst passiert ist“, sagt die Linken-Politikerin.
Das Bundesinnenministerium jedoch plane nicht, „im Vorgriff auf die zu erwartende Rechtsänderung Hinweise an die Länder zum Umgang mit potenziell Berechtigten zu geben“, wie es auf Anfrage mitteilt. Das Chancen-Aufenthaltsrecht sei noch nicht konkret ausgestaltet. Für Peter von Auer von Pro Asyl sind die Ausführungen des Bundesinnenministeriums „nicht nachvollziehbar“. Schließlich stehe im Koalitionsvertrag schon „sehr konkret“, wer unter das Gesetz fallen werde: „Nämlich Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.“
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