AfD-Klage wegen Härtefallkommission: Karlsruhe schmettert Beschwerde ab
Die Thüringer AfD hält die Härtefallkommission für ausreisepflichtige Menschen für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders.
Karlsruhe epd/taz | Thüringen darf weiter ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern in Härtefällen den Aufenthalt in Deutschland erlauben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde der AfD-Landtagsfraktion gegen die Einrichtung einer Härtefallkommission abgewiesen.
Das Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass die Bundesländer Härtefallkommissionen bilden dürfen, die sich aus dringenden humanitären Gründen für den weiteren Aufenthalt von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern in Deutschland aussprechen können. Die oberste Landesbehörde kann dann einen Aufenthaltstitel erteilen oder verlängern.
Die thüringische Landesregierung hatte für die Bildung einer Härtefallkommission eine Verordnung erlassen. Diese legt unter anderem fest, dass etwa die beiden großen Kirchen, aber auch ein Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes einen Kommissionsvertreter benennen dürfen.
Die AfD-Fraktion im Landtag hielt die Einrichtung der Härtefallkommission für verfassungswidrig. Es fehle hierfür ein Bundesgesetz. Eine Landesverordnung reiche nicht aus. Zudem hätte die Besetzung der Kommission ausgeschrieben werden müssen. Insbesondere seien die katholische und die evangelische Kirche in der Kommission überrepräsentiert, indem sie jeweils ein Mitglied vorschlagen dürfen. Das sei willkürlich und verstoße gegen den Gleichheitssatz.
AfD-Klage schon in Thüringen abgewiesen
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Erfurt hatte mit Urteil vom 16. Dezember 2020 die Verfassungsbeschwerde der AfD zurückgewiesen. Die dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Verfassungsbeschwerde sei unbegründet, befanden die Karlsruher Richter. Es sei nicht erforderlich, dass der Bund die Besetzung der Härtefallkommissionen gesetzlich regelt. Denn gesetzlich zu regelnde „wesentliche Entscheidungen“ treffe die Kommission nicht. Sie spreche vielmehr nur in „eng begrenzten Ausnahmefällen“ Empfehlungen für den weiteren Aufenthalt eines Ausländers aus humanitären Gründen aus, an die sich die zuständige Landesbehörde halten kann.
Das Thüringer Verfassungsgericht hätte das Verfahren auch nicht dem Bundesverfassungsgericht vorlegen müssen. Hinsichtlich des geäußerten AfD-Vorwurfs, dass die beiden großen Kirchen in der Kommission überrepräsentiert seien, sei dies eine Wertung, „ohne aufzuzeigen, warum das angegriffene Urteil willkürlich sein soll“.
Leser*innenkommentare
Winnetaz
Härtefälle sind Härtefälle. Besonders wenn die Ausreisepflicht zuvor unter dubiosen Umständen von Behörden festgestellt wurde - manchmal ganz ohne Verschulden der Betroffenen oder durch geringfügige Überschreitung von Fristen.
Es muss halt klar sein, dass die Härtefallkommission auf der anderen Seite nicht als regelmäßiges Schlupfloch missbraucht werden kann. Soviel Verantwortung sollte man den Kommissionsmitglieder aber erst mal zutrauen.
Generell gilt: Ausreisepflicht ist Ausreisepflicht. Wer der nicht nachkommt muss in letzter Konsequenz auch mit Abschiebung rechnen, was unangenehm sein kann. Lieber eigenständig ausreisen und so den Zeitpunkt, die Umstände und die Destination selbst wählen. Wer absolut nicht in sein Herkunftsland zurückreisen will, kann sich für ein anderes Land entscheiden. Das ist durch die Ausreisepflicht nicht vorgeschrieben.
Willi Müller alias Jupp Schmitz
Auch wenn es nur ein Tropfen auf den heissen Stein ist, ein Fünkchen Hoffnung lässt sich immerhin ahnen...
Hopefull
Lowandorder
@Willi Müller alias Jupp Schmitz anschließe mich
unterm—- btw but not only —
Das aber - sei auch nicht verschwiegen! Als der frisch gebackene JuMi - Fritz “Bäckchen“ Behrens - sich erdreistete! Woll
Selbiges damals schonn in Nordrhein-Westfalen einzuführen! Newahr.
Da gingen die Wogen unter den sattsam bekannten Kollegen am VG Köln - jeder - ja auch der Herr Vize -;) - hatte selbiges im Dezernat - die Wogen der Empörung - teils echt auf unterstem Stammtischniveau! Woll - aber sowas von hoch!
Tenor: “Wenn ich das so entschieden habe. Dann ist das zu recht!!!!“
(Das waren naturellement eben dieselben - die unter dem Banner “Synergieeffekte“ - vehement dafür kämpften - daß bei evtl späteren Verfahren desselben Asylbewerbers!
Abweichend von der Eingangsverteilung gemäß dem Verfassungsgrundsatz GG “gesetzlicher Richter“ - Sie! - erneut zuständig würden!
(Als ich btw als Präsidiumsmitglied zart nachfragte - ob sie denn Sorge hätten - falls mal jemand anderes - “ihre“ Akten zu Gesicht bekäme?
War natürlich echt 🌀! “Ich mißtraute wohl den Kollegen?!“ - 🙀🥳🤔🤫 -
Nù. Wie mir selbst ~ Normal Schonn - wa! Menschenwerk halt • Nothing else!
———servíce —-
de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Behrens
(Leider auch NSU Keupstraße;(