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Atomausstieg nach FukushimaEntschädigung für die Konzerne

Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen von Eon, RWE und Vattenfall stattgegeben. Die Bundesregierung muss sie entschädigen – in welcher Höhe, ist noch unklar.

Der Atomausstieg wird einiges kosten Foto: dpa

Karlsruhe dpa | Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine „angemessene“ Entschädigung zu. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall am Dienstag in Karlsruhe fest. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen.

Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Unternehmen noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen.

Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 nach der Reaktorkatastrophe in Japan für die 17 deutschen Kraftwerke eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Damals wurde besiegelt, dass spätestens Ende 2022 Schluss ist mit der Atomkraft. Bis dahin müssen alle Meiler zu festgeschriebenen Terminen vom Netz. Ursprünglich zugesagte Extra-Strommengen wurden wieder kassiert.

Nach Darstellung der Atomkonzerne verursacht das massiven wirtschaftlichen Schaden. Die Gesamtforderungen wurden nie beziffert. Schätzungsweise dürfte es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen.

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30 Kommentare

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  • Ich hoffe immer noch, es kommt mal zur angemessenen Inrechnungstellung für die Nachsorge. Da könnten diese Konzerne ruhig mal die 19 Mrd als Anzahlung weglegen. Doch ich ahne, nee ich weiß schon, wie es kommen wird.

  • 3G
    33523 (Profil gelöscht)

    Fair enough. Würde man die Preisgarantie für Strom aus erneuerbaren Energien vor der gesetzten Frist kippen dann würden die Betroffenen sicher auch dafür entschädigt werden wollen. Und dann wäre die taz sicher auch dafür, obwohl sich an der Lage rein technisch nichts verändert hätte.

    • @33523 (Profil gelöscht):

      Gab es denn hier eine "Preisgarantie" für Atomstrom und warum das hier nie so kommuniziert?

      • @Rainer B.:

        "wurde" wurde vergessen, sorry

  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    Und jetzt alle mal an die eigene Nase fassen und fragen, wo wir den Strom einkaufen.

     

    Na? Gecheckt? Prima.

    • @571 (Profil gelöscht):

      Ha noi. Mach Witze.

      Sie kaafe den?

      In mei Wohnung sann so -

      Klaa Löchele - da kimmt der naus!

      Ei - die Schwob - müsse aach jede Dreck

      Zu Geld mache. Gell!

      Bphäb sanns!

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Wiederholungstäter! Mundartklau!

         

        Do muss i doch eigreifa ond iebersetza.

         

        Hano, mach koin Witz.

        Sia kaufat den?

        en meiner Wohnung send so kloine Lechla - do kommt 'r raus.

        Die Schwoba missat au jeden Dreck zu Geld macha, gell!

        B'häb send se!

        • @571 (Profil gelöscht):

          Da schau her - a Schwob übersetzt

          Hessisch Gebabbel.

          Skype-Übersetzungsmaschine;)

          Herrlich. Danke.

        • @571 (Profil gelöscht):

          Kultureller Kannibalismus.

          Aber in dem Fall drück‘ ich ein Auge zu, hähä.

          • 5G
            571 (Profil gelöscht)
            @Ruhig Blut:

            Danke für die Nachsicht, halte aber in manchem Fall gern mal eine Backe hin, hihi.

  • Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat heute mit Blick auf den vorzeitigen Atomausstieg entschieden, dass mehrere betroffene Energiekonzerne entschädigt werden müssen. Man sieht, wenn man ein Konzern ist, der über einige Rechtsanwaltskanzleien verfügt, dann bekommt man vor dem Bundesverfassungsgericht sein "Recht", wenn man aber ein einfacher Bürger oder ein Hartz IV Empfänger ist, der z.B. eine Verfassungsbeschwerde gegen die Hartz-IV-Novelle einreicht, dann sieht das sicherlich anders aus.

     

    "Demokratie heißt eben nicht die Macht in die Hände des Volkes zu legen. Demokratie heißt dem Volk das Gefühl zu geben es habe eine Wahl." - Volker Pispers (Kabarettist)

  • Könnte der Staat dann nicht höhere Einzahlungen in einen Atommüll-Entsorgungsfonds verlangen? Die AKW-Betreiber hatten ihre Nachhaftungsverpflichtung für die Atommüllentsorgung doch u.a. mit dem Argument begrenzt, dass ihre Finanzen begrenzt seien. Wenn sie nun wieder zu Geld kämen, dürfte dieses Argument doch zumindest teilweise hinfällig sein?

  • Merkels Ausstieg vom verlängerten Ausstieg aus dem Ausstieg zahlt natürlich der Steuerzahler und auf den Kosten für die "Endlagerung" bleibt er selbstverständlich auch sitzen. Das war ja im Grunde - entgegen aller Verlautbarungen - von Anfang an ausgemachte Sache. Frau Merkel hat seit Jahrzehnten in verschiedenen Ämtern die Interessen der Atomwirtschaft gegen alle Vernunft und gegen die Mehrheit der Bevölkerung durchgemogelt und in der Rückschau dürfte dies auch der entscheidende Grund dafür gewesen sein, dass sie überhaupt jemals Bundeskanzlerin geworden ist und die CDU ihr immer so seltsam willenlos folgte. Die Atomwirtschaft brauchte sie, die gelernte Physikerin, so wie der Arzt den weißen Kittel braucht um die "Compliance" seiner Patienten herzustellen.

  • Ich kenne die Begründung z.Zt. nicht -

    Sie dürfte wie auch immer genau formuliert

    Neben! dem sog. Enteignungsgleichen Eingriff -

    Im offenen oder verdeckten Kalkül haben -

    Daß die Wirtschaft weiland an dieses "Teufelszeugs"

    Atom wg der unabschätzbaren Risiken nicht "dran"

    wollte. & erst von der Ministerialbürokratie -

    via Hermes-Bürgschaften & zutiefst wirtschaftfreundlicher Konditionen "zum Jagen getragen" getragen wurde/werden mußte.

    Der Spiegel hat das Ganze mal sehr plastisch dargelegt. &

     

    Der bekannt umsichtige Hausvater Helmut Bimbes Kohl -

    Hat das bis heute schwelende Entsorgungsproblem -

    Dumpfbackig-generös "hintern raus" für lösbar erklärt &

    Die Atomwirtschaft - wie teilweise andere Großanlagenbetreiber auch - von lästigen gerichtlichen

    Verfahren freigehalten - Indem er

    Zwei Tatacheninstanzen (VG -- OVG/VGH) gekappt & Komplett systemwidrig ein Oberstes Gericht - also ein Reines Revisionsgericht (im Tatsachenbereich also eine Laienschar!) - nämlich -

    Das BundesVerwaltungsgericht zur -

    Eingangs&Endinstanz gemacht hat.

    kurz - Scheiß auf Gemeinwohl/recht durch Verfahren! &

     

    Wie jetzt zu lesen - war´s via schwarz-gelb

    Noch steigerungsfähig.

    So geht das.

  • So, wie das ganze am Beispiel Biblis eingefädelt wurde, kann man von einer Absprache zwischen Konzernen und damaliger schwarz-gelber Regierung ausgehen. RWE muckte bei der Schliessung von Biblis sofort auf, wurde aber von einem internen Schreiben aus den Reihen der hessischen Landesregierung (ebenfalls schwar-gelb) darauf hingewiesen, dass sie sich um die spätere Entschädigungsklage bringen würden, würden sie jetzt schon "zu laut" aufschreien.

     

    Atomenergie war nicht mehr politisch durchsetzbar, da waren sich beide Seiten einig, warum also nicht den Steuerzahler die Zeche zahlen lassen und dabei noch versuchen, den Atomgegnern die Schuld in die Schuhe zu schieben?

  • Der erste Atomausstieg wurde von rotgrün im Jahr 2000 geschlossen. Ohne Entschädigungszahlungen, dafür mit den Unterschriften der Stromkonzerne. Was schwarz nun liefert, ist Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe. Der Logik nach müsste Mutti auf dem CDU Parteitag in Essen ihren Rücktritt erklären, und Neuwahlen ansetzen.

  • Nein, nicht die "Bundesregierung" haftet und zahlt für ihre Fehler und Versagen, sondern dre Stuerzahler, also Sie und ich.

  • Ich denke, man hätte den Energiekonzernen erlauben sollen, die Meiler weiter zu betreiben.

    Aber unter einer wichtigen Auflage:

    Sie müssten die AKW's so versichern, dass im Havariefall alle betroffenen Bürger, alle Unternehmen etc. im Umkreis von 200 km Radius gegen Gesundheits- und Vermögensschäden zu entschädigen sind. Und zwar so, dass dadurch, dass das Haus, das Grundstück, die Firma, die landwirtschaftliche Nutzfläche etc... - die durch eine Kontamination nicht mehr nutzbar sind durch einen gleichwertigen Ersatz an anderer Stelle in Deutschland zu ersetzen ist.

     

    Diese Versicherung dürfte wohl - wenn man sie denn überhaupt abschließen könnte - so teuer werden, dass sich die Frage nach dem weiteren Betrieb der AKW's sehr schnell von selber erledigt. Und zwar aus Kostengründen seitens der Betreiber.

    Damit hätte man eine "Enteignung" der Energiekonzerne - im Sinne der Auslegung des Rechts - vermieden.

    (Sie könnten ja 'nen Freizeitpark draus machen...)

    Man hätte aber auch die drohende "Quasi-Enteignung" von Millionen Mitbürgern und Firmen vermieden, die im Falle einer Havarie wegen Verstrahlung alles verlieren würden.

    • @Chris-AC:

      Gute Idee - leider zu spät.

      Was man jetzt noch tun kann ist, die Brennelemente weiter zu versteuern (oder ist das Erheben von Steuern auch eine Enteignung??)

    • @Chris-AC:

      Wie kommen Sie gerade auf "200 km"?

       

      Nach Tschernobyl wurden Kindergärten und Spielplätze im 2000 km entfernten Deutschland wochenlang gesperrt, Wild aus Bayern durfte viele Jahre nicht verzehrt werden, Milch und Molkereiprodukte wurden großflächig "vernichtet". Noch heute, drei Jahrzehnte später, sollte man z.B. bei Pfifferlingen aus Polen, der Ukraine oder Weissrussland vorsichtig sein. Die radioaktive Fahne infolge des Super-Gaus von Fukushima erreichte über die Polkappe auch Nordeuropa und Nordamerika, erhöhte Werte können im Pazifik noch in 5000 km Entfernung registriert werden.

      • @cursed with a brain:

        Das war ein Beispiel.

        Fukushima wird im Radius von 30 - 50 km abgesperrt.

        200 km Radius sollten aber reichen, dass die möglichen entstehenden Vermögensschäden durch eine Havarie so hoch werden, dass eine Versicherung dafür finanziell nicht mehr tragbar wäre.

        Damt wäre das Thema vom Tisch - egal ob 200 oder 2000 km...

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @cursed with a brain:

        20.4.2025 Welt n24:

        "Knapp drei Jahrzehnte nach dem Atomunfall von Tschernobyl ist die Strahlenbelastung der bayerischen Wildschweine höher als bislang bekannt. Das geht aus den für die Allgemeinheit nicht zugänglichen Messdaten zur Radioaktivität hervor, die der Bayerische Jagdverband (BJV) sammelt.

         

        Danach wurde im Jahr 2013 bei 140 geschossenen Wildschweinen eine Belastung von mehr als 10.000 Becquerel pro Kilogramm gemessen – der Grenzwert liegt bei 600 Becquerel."

        • 5G
          571 (Profil gelöscht)
          @571 (Profil gelöscht):

          2015 natürlich...

  • Die Rechnung sollte man Union und FDP bezahlen lassen die den Mist verursacht haben.Der Atomausstieg war von Rot-Grün ausverhandelt und mit Zähneknirschen von der Atomindustrie gebilligt.Aber das mußte ja gekippt werden.Natürlich ist dabei keine Parteispende im Spie gewesen:-)).

  • Anscheinend ein richtiges und wichtiges Urteil. Das zeigt, dass Hysterie in der Politik nicht angebracht ist. Zudem, dass man sich mit dem Thema Atomkraft inklusive Entsorgung ordentlich und intensiv auseinandersetzen muss.

  • Darf ich als Bürger eigentlich auch klagen, weil die gleichen Konzerne die Entsorgung ihres Atommülls vorallem dem Steuerzahler abdrücken? Es sind ja sozusagen "verlorene Gewinne" des Steuerzahlers.

    • Moderation , Moderator
      @Joscha:

      Die Quelle ist bei uns am Anfang des Textes, oben links zu finden. In diesem Fall "dpa"

  • Was haben wir Atomkraftgegner gespottet über den für den Rot-Grünen Atomausstieg 20 Jahre kalt zu stellenden Sekt. Den hätten wir aber unsonst trinken können. Jetzt müssen wir die gallebittere Suppe auslöffeln, die uns Schwarz-Gelb mit ihrer halbjährigen Kungelpolitik mit anschließendem Rücknahme eingebrockt hat. Da kann man sehen, was Politik für Konzerne uns einbringt.