Asylverfahren in Drittstaaten: Bovenschulte spricht von Schnapsidee
Bremens Regierungsschef Andreas Bovenschulte lehnt es ab, EU-Asylverfahren in andere Staaten zu verlagern. Auch Menschenrechtler äußern Bedenken.
Die Bundesregierung hatte mit den Bundesländern vereinbart, die Möglichkeit von Asylverfahren außerhalb der EU zu prüfen. In einem Beschluss baten die 16 Länderchefs die Ampel-Regierung in Berlin, bei der nächsten Bund-Länder-Konferenz an diesem Donnerstag dazu erste Ergebnisse vorzulegen.
Das Bundesinnenministerium hatte zu der Frage in den vergangenen Monaten den Austausch mit Experten im In- und Ausland gesucht. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte unter anderem Interesse an der italienischen Zusammenarbeit mit Albanien bekundet, wo Italien selbst Asylverfahren abwickeln will. Das sei „ein interessantes Modell“.
Winfried Kluth, Mitglied des Sachverständigenrats für Integration und Migration, wies darauf hin, dass geprüft werden müsse, ob das Prinzip der Nichtzurückweisung in einen Staat, in dem Folter, unmenschliche Behandlung beziehungsweise schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, eingehalten wird. Ein negatives Votum gab das Deutsche Institut für Menschenrechte ab.
„Irreguläre Migration muss begrenzt werden, das ist keine Frage“, betonte Bovenschulte. „Aber die Drittstaatenreglung war von Anfang an eine politische Schnapsidee.“ Stattdessen müsse man sich nun auf realistische und umsetzbare Lösungen konzentrieren.
Die konservative britische Regierung bemüht sich seit langem darum, Menschen, die ohne die notwendigen Papiere einreisen, nach Ruanda abzuschieben. Sie sollen dort Asyl beantragen, eine Rückkehr nach Großbritannien ist nicht vorgesehen.
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