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Asylpolitik in den USARückschlag für Trumps Abschottungsideen

US-Präsident Donald Trump kann nicht einfach alleine das Asylrecht aussetzen, erklärt ein Bundesrichter. Die Regierung legt umgehend Widerspruch ein.

Bernd Pickert

Aus Washington

Bernd Pickert

taz/ap | Ein US-Bundesgericht hat die Asylpolitik von Präsident Donald Trump für rechtswidrig erklärt. Weder die Verfassung noch das Einwanderungsgesetz gäben dem Präsidenten das Recht, Personen aus den Vereinigten Staaten abzuschieben, ohne dass diese Asyl oder humanitären Schutz beantragen könnten, teilte Richter Randolph Moss aus Washington am Mittwoch mit.

Trump hatte am Tag seiner Amtseinführung erklärt, die Lage an der Grenze zu Mexiko komme einer Invasion gleich, und eine Notlage ausgerufen. Diese soll so lange gelten, bis Trump entscheidet, dass sie vorbei ist. In dem Erlass ordnete Trump an, dass die Möglichkeit Asylanträge zu stellen, vorerst ausgesetzt wird.

Richter Moss räumte ein, dass die Lage an der Grenze sehr schwierig sei, aber er betonte mehrfach, dass ein US-Präsident das Recht auf Asyl nicht verweigern könne. Der Richter gab der US-Regierung bis zum 16. Juli Zeit für einen Einspruch. Danach werde er diese Beschränkung des Asylrechts per Gerichtsbeschluss blockieren. Nur Stunden nach dem Urteil legte die US-Regierung Widerspruch ein.

Der umstrittene Asyl-Stopp ist eines der Kernelemente von Trumps Einwanderungspolitik. Tatsächlich ist die Zahl jener, die beim illegalen Grenzübertritt festgenommen wurden, dramatisch gesunken. Das Weiße Haus teilte am Mittwoch mit, dass es im Juni 6.070 Festnahmen gegeben habe, 30 Prozent weniger als im Mai. Damit zeichnet sich der niedrigste Jahreswert seit 1966 ab. Ende 2023 verzeichnete die Grenzpolizei teilweise an einem einzigen Tag mehr als 10.000 Festnahmen.

Weiter Streit um richterliche Befugnisse

Trumps Vize-Stabschef Stephen Miller, der als Architekt der harten Anti-Migrationspolitik gilt, witterte sofort ein juristisches Foulspiel des Bundesrichters. Erst in der vergangenen Woche hatte der Oberste Gerichtshof Bezirksbundesrichtern die Möglichkeit genommen, per einstweiliger Anordnung Regierungshandeln landesweit zu blockieren – ein Sieg für Trump in seinem Kampf gegen die Justiz.

Allerdings hatte der Supreme Court einige Möglichkeiten offengelassen: Im Fall von Sammelklagen etwa, sogenannten class actions. Das zuständige Gericht muss zunächst prüfen und dann bestätigen, dass einer oder mehrere individuelle Fälle von Klägern eine sehr große Gruppe von Menschen (class) gleichermaßen betrifft, so dass es effizienter ist, die Frage in einem einzigen Verfahren für alle zu entscheiden, statt alle Fälle individuell zu verhandeln. In diesem Fall kann ein Urteil weiterhin landesweit angewandt werden.

Tatsächlich hatte das Washingtoner Bezirksgericht die von der Bürgerrechtsorganisation ACLU im Namen einiger betroffener Asylsuchender eingebrachte Klage gegen Trumps Asylstopp schon im Februar zur class action erklärt und damit eine nationale Wirkung des Urteils auch nach der Entscheidung des Supreme Court ermöglicht.

Dennoch bestand die Trump-Regierung in scharfer Rhetorik darauf, Richter Moss habe betrügerisch versucht, ein Schlupfloch auszunutzen. Der Oberste Gerichtshof selbst hatte in seiner Entscheidung vergangene Woche Bezirksrichter davor gewarnt, jetzt inflationär Fälle zu class actions zu erklären. Sollte das geschehen, werde der Oberste Gerichtshof erneut intervenieren.

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3 Kommentare

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  • Ich dachte der Supreme Court hat gerade entschieden, daß "kleine" Richter dem orangenem Wunder nicht in den Arm fallen dürfen.

  • Spätestens der Supreme Court wird es schon im Sinne Trumps richten,

  • Als wenn Trump und Konsorten das noch interessiert.



    Die USA werden umgebaut zur Autokratie. Alle die dagegen sind werden noch an die Reihe kommen.