Die Generalstaatsanwaltschaft weist eine Beschwerde gegen Olaf Scholz im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften zurück. Er habe sich nicht strafbar gemacht.
Der Ex-Abgeordnete Jens Maier (AfD) darf nicht wieder Richter werden. Nach viel Kritik will das Justizministerium Sachsen ihn in den Ruhestand schicken – Bezüge behält er vorerst