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„Arm des Rechtsterrorismus“AfD knickt gegen SPD-Mann ein

Der Abgeordnete Michael Roth darf die Rechtspopulisten weiterhin „Arm des Rechtsterrors“ nennen. Die AfD hat eine Mahnung gegen ihn zurückgezogen.

Darf die AfD weiter als Arm des Rechtsterrors bezeichnen: Michael Roth Foto: Marius Becker/dpa

Berlin taz | Die AfD wird nicht weiter juristisch gegen den SPD-Politiker Michael Roth vorgehen. Das sagte der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, am Mittwoch im Bundestag. Es habe Morddrohungen gegen die Anwälte gegeben, die die AfD beauftragt hatte, sagte Brandner zur Begründung. Man habe eine Fürsorgepflicht gegenüber den Anwälten. „Wir weichen der Gewalt.“ Roth kann also weiter sagen, dass die AfD der „politische Arm des Rechtsterrorismus“ ist.

So hatte Roth, der Staatssekretär im Außenministerium ist und auch für den SPD-Vorsitz kandidiert, nach dem Anschlag in Halle in einem Interview mit der Welt die AfD zeichnet. Dies wollte die AfD ihm untersagen und ließ sich dabei von der Rechtsanwaltskanzlei Höcker in Köln vertreten. Ralf Höcker, selbst Mitglied der Werteunion, vertritt die AfD immer wieder. Seit kurzem ist auch der ehemalige Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen für die Kanzlei tätig.

Zweimal verlangte sie von Roth, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Roth veröffentlichte das Schreiben auf Twitter. „Das werde ich ganz bestimmt nicht tun“, schrieb er dazu – und erhielt zahlreiche Solidaritätsbekundungen. Der Hashtag #PolitischerArmdesRechtsterrorismus trendete, Roths Tweet hat inzwischen mehr als Zehntausend Likes.

Höcker hatte bereits am Dienstag auf Twitter mitgeteilt, dass die Anwälte seiner Kanzlei „massiv mit dem Tode bedroht“ würden. „Ob Maulheldentum oder ernstzunehmende Anschlagspläne kann ich noch nicht beurteilen.“ Die Kanzlei habe den Staatsschutz eingeschaltet.

Roth sprach am Donnerstag auf Anfrage der taz von „einem guten Tag für die Meinungsfreiheit in Deutschland“. Er betonte aber auch: „Zu keiner Zeit habe ich Angriffe auf die Kanzlei provoziert oder gar zu Gewalt aufgerufen.“ Hass und Gewalt im politischen Wettstreit lehne er strikt ab. Die AfD entlarve sich „mit ihrer perfiden Strategie: erst zündelt sie, dann gerieren sich die Brandstifter als Biedermänner.“

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15 Kommentare

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  • 0G
    06438 (Profil gelöscht)

    Wie Ralf Höcker versucht, Journalisten einzuschüchtern.

    uebermedien.de/393...-einzuschuechtern/

    Als Pressesprecher der Werte-Union ist Höcker beruflich als Rechtsanwalt damit beschäftigt, Journalisten einen Maulkorb zu verpassen.

    Er hat sich darauf spezialisiert, im Auftrag angeblicher oder tatsächlicher Opfer von Berichterstattung gegen Medien vorzugehen.

    Hier schliesst sich der bräunlich stinkende Kreislauf zwischen dem „politische(n) Arm des Rechtsterrorismus“ und einer angeblichen "Werteunion" - die sich bei näherer Untersuchung als politisches Kettenglied entpuppt Verirrungen "des Arms der Rechtsterroristen" unwesentlich abgeschwächt in das konservative Milieu hinein zu tragen.

    Blindheit und Lust am Untergang infolge des Übertretens roter Linien nach Rechts steuert den Kurs der sogenannten ""Werteunion.""

    Ein Blick zu den ehemals konservativen Tories in UK und zu den Republikanern in den USA zeigt deutlich, das sich Konservative, die sich aufgeben, im braunen Strom des "Rechtsradikalpopulismus" landen.

    Die Erfahrung wohin das führt muß dieses Land - und andere - nicht noch einmal machen.

  • Höcker ist kein "Szeneanwalt". Vielleicht mal nachschauen, bevor man sowas raushaut...

    • @Mephisto:

      Schön das Sie hier eine Replik unterbringen, die einen Begriff einführt, den niemand ausser Sie verwendet hat:



      "Szeneanwalt"



      Das klingt mir eher nach dem präsenten Vokabular jener, die diesen Begriff gerne zur Diskreditierung von Anwälten nutzten, die sogenannte Linksextremisten, oder des Linksextremismus verdächtige verteidigten.



      Der oben verlinkte Artikel von Über-Medien beschreibt recht detailliert die von Höcke verfolgten Rechtsetzungen.



      Es ist sein Recht es zu versuchen.



      Darum geht es aber gar nicht.



      Es geht darum das er behauptet seine Klage im Namen seiner Mandanten zurückgezogen zu haben, weil er bedroht worden sei.



      Wäre er Rechtsstaastpatriot, verträte er tatsächlich was er in Leitungsfunktion der "Werteunion" vorgibt zu verteidigen. Niemals hätte er seinen Mandanten aufgrund einer Drohung zur Rücknahme der Klage geraten.



      Er hat dazu geraten, weil er weiss das seine Mandanten den Prozess verlieren würden. Und nur mit einem Rückzug bei gleichzeitiger Täter-Opfer-Umkehr der Prozess zwar juristisch, aber im Milieu propagandistisch noch "gewonnen" werden kann.



      "Wir weichen der Gewalt" verhöhnt Brandner die Öffentlichkeit.



      Nein. Ihr seid feige - weil ihr euch der Beweisaufnahme nicht stellt, die sehr grosse Chancen hat mit der eigentlichen Verurteilung zu enden: Selbstverständlich ist es legitim die AfD als politischen Arm des Rechtsterrorismus zu bezeichnen.



      Na klar.

  • Geht es nur mir so, dass ich über diese Nachricht nicht jubeln kann? Wollen wir, dass das jetzt der übliche Umgangston untereinander wird, dass man sich gegenseitig mit dem Tode bedroht??

    Natürlich stimme ich zu, dass die AfD Rechtsterrorismus den Weg ebnet und ich verurteile das. Aber soll man sie und ihre Anhänger und Verteidiger deshalb mit dem Tode bedrohen bzw. es als Erfolg werten, dass die AfD ihre Klage zurückgezogen hat, obwohl man weiß, dass es zu dem Rückzug nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern wegen Morddrohungen kam? Das ist doch AfD-Niveau und ebenso menschenverachtend.

    • @Katrina:

      Wenn die AfD und ihr Szeneanwalt von "massiven" Morddrohungen sprechen, kann das auch bedeuten, dass es zwei Tweets gab, in denen jemand Höcker den Tod gewünscht hat. Im Verdrehen und Übertreiben sind die Herrschaften spitze. Ich glaube denen kein Wort.



      Tatsächlich ist das natürlich ein willkommener Vorwand, um die von Anfang an substanzlose Abmahnung zurückzuziehen.

    • @Katrina:

      Nein Katrina. Man sollte niemals jubeln, bekommt man einen wohl formulierten Leserkommentar aus dem Medienproduktionsbetrieb der "Identitären Bewegung"



      Mit der Behauptung eine Klage sei aufgrund von Morddrohungen gegen das klagende Anwaltsbüro Georg Maaßen in Köln zurückzogen worden.



      Wieso sollte man jubeln, denken bestimmte Kreise offenbar, die Sender-Gleiwitz-Nummer würde noch immer funktionieren.



      Selbstverständlich hat Herr Brandner statt vor Synagogen herumzulungern im Namen der AfD die Klage zurückgezogen, weil die AfD den Prozess verlieren würde. Schliesslich war in diesem Land lange gerichtsfest erlaubt die GRÜNEN, die LINKE, ja sogar die SPD als parlamentarischen Arm des Terrorismus zu bezeichnen. Im Rahmen einer politisch scharfen zugespitzten Debatte selbstverständlich. Eher weniger wurde da querulantisch, prozesshanselmässig geklagt. Gegen die lange Reihe der Vorgänger deren Erbe Brandner und die AfD angetreten hat. Man hätte ja ständig vor Gericht gestanden. Ich glaube heute Morgen erst erhielt Beatrix von Storch, uneinsichtige Enkelin eines verurteilten Kriegsverbrechers im parlamentarischen Dienst der Nazis - im deutschen Bundestag eine Rüge für die Titulierung eines Parlamentariers als "Terrorist"



      Also volle Zustimmung. Kein Grund zu jubeln. Das ist eher öde. Sollte aber allen klar machen, welcher Aufwand für die Täter.Opfer-Umkehrung betrieben wird.



      Als zentrales, kalt kalkuliertes, finanziell und personell betriebenes Marketing-Propagandakonzept. Dafür hat man halt seine studierten Leute. Woanders sind andere für Fotze, Hure, Nutte zuständig.



      Burschenschaftliche Diskursproduktion halt.



      Ein bisschen Erfolg haben Sie ja schon.



      Da Ihre Beweisführung so bestechend ist "man weiss" das "der Rückzug nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern...."



      Soso. "weiss man" das.



      Mich führen Sie nicht hinters Licht mit Ihrem naiven Augenaufschlag.

      • @Martinxyz:

        Genauso wenig, wie Katrina den tatsächlichen Sachverhalt "wissen" kann, können Sie mit Ihrer durchaus plausiblen Erörterung die Möglichkeit von Morddrohungen entkräften. Es KANN sein, dass die AfD hier eine Bedrohung konstruiert, es KANN aber auch sein, dass es eine Bedrohung gibt.



        Wir werden nach Kassel und Halle vermutlich noch häufiger von realen Bedrohungen erfahren, weil es genug wirre Köpfe gibt, die glauben, damit eigene Ziele durchsetzen zu können. Aus der Gesellschaft muss ein klares Signal kommen, dass diese verrohte Ebene keine Basis findet!



        Am Rande: die in Thüringen von Morddrohungen bedrängten Politiker der Grünen und der CDU haben umgehend klargestellt, ihren Wahlkampf fortzusetzen. Die AfD-freundlichen Anwälte knicken medienwirksam umgehend ein. Da sagt viel aus und lässt Interpretationsspielraum in dem von Ihnen beschriebenem Sinne.

        • @Edward:

          Sollten sie ihre erhaltenen Drohungen der Staatsanwaltschaft übermitteln und sie sich als nicht gefälscht erweisen, wäre das glaubwürdig. Ohne Belege dieser notorisch lügenden Partei soetwas abzunehmen, halte ich für naiv. Auf ihre Fanboys wird die Aussage aber den erwünschten Effekt haben. Und wer sollte hiergegen eine Verleumdungsklage anstreben können, es wird ja niemand konkret benannt, also bleibt das so stehen. Widerlich (unter obigem Vorbehalt, aber ich glaube nicht, dass ich mich im dieser Einschätzung korrigieren werden muss.)

        • @Edward:

          Deshalb plädiere ich übrigens dafür, - statt eine sozusagen geschmäcklerische Diskussion darüber zu führen, ob man einen Abgeordneten der AfD Nazi nennen darf, die Partei den politischen oder parlamentarischen Arm von Rechtsterroristen -



          es unbedingt und wieder zu tun! Zumal als einigermassen geschützte Person, wie es ein Staatssekretär im Aussenministerium ist.



          Denn manchmal sind es eben die grossen Gerichtsverfahren, die gesellschaftliche Verhältnisse und politische Sachverhalte...pathetisch gesagt...historisch feststellen.



          Also deshalb und nochmal: Niemand muss eine Klage der AfD fürchten, nennt man sie den politischen Arm von Rechtsterroristen. Im Gegenteil. Zumindest nicht, ist man gesellschaftlich, ökonomisch so verankert, das eine derartige Anklage nicht den persönlichen Ruin zur Folge hätte. Sagen wir mal: Ist man bloss Antifa-Mensch aus einem Ort wie z.B. Salzwedel. Dessen Schicksal notorisch niemanden interessiert.



          Die AfD müsste die Beweisaufnahme fürchten, begriffe man solche Klagen offensiv als das was sie sind: Der Versuch den Diskurs zu bestimmen. Ohne sich dabei den Fakten, einer Beweisaufnahme zu stellen.



          Wie schön wäre doch dieses Gerichtsverfahren. Auf Seiten der Demokraten geführt von den besten Anwältinnen und Anwälten des Landes.



          Endlose Zeugenlisten. Sachverständige. Berichte wie die Parolen, der vielfach dokumentierte Schulterschluss der parlamentarischen Rechten mit ihrem ausserparlamentarischen radikal-militanten Milieu. Wie das im Alltag davon betroffener Menschen dann umgesetzt wird. Da sind die Morde im Zusammenhang ja nur Spitze des Eisberges.



          Also los Staatssekretäre, Ministerinnen, Abgeordnete - oder CEO eines grossen Konzerns. Nutzt euer Privileg mehr geschützt als andere zu sein. Verschafft uns diesen Gerichtsprozess, in dem die AfD einmal mehr behauptet nicht verantwortlich zu sein! Ist es nicht demokratischer Konsens diese Verantwortung festzustellen um Urheber politisch und tatsächlich zu entmachten?

        • @Edward:

          Da bin ich ganz bei Ihnen. Selbstverständlich verfüge ich weder über unmittelbares Täter- noch Opferwissen im konkreten Fall. Was ich wissen kann, worüber ich ein Bewusstsein haben kann, ist aber der Kontext. Zu dem gehört das wüste Beschimpfungen, Androhung von Gewalt, ja sogar Morddrohungen gegen Anwälte so selten und so exklusiv nicht sind, wie die AfD, der Abgeordnete Brandner und das Kölner Anwaltsbüro Georg Maaßen behauptet. In den grossen und besonders aufregenden Prozessen gegen Mörder, Kindervergewaltiger etc. pp. waren sie auch schon zu analogen Zeiten quasi Alltag.



          Einigermassen exklusiv dürfte sein, das ein derart bedrohter Anwalt sein Mandat niederlegt, seinen Mandanten also in der Folge unverteidigt verlässt. Hier in der Form einer zurückgezogenen Klage, die sozusagen aussergerichtlich (noch) den Fall gewinnen will, wo er aller Voraussicht nach juristisch und vor einem ordentlichen Gericht verloren würde. Die AfD den parlamentarischen, den politischen Arm des Terrorismus zu nennen, mag Gegenstand einer politisch-gesellschaftlichen Debatte unter den Gegnern des AfD-Milieus sein.



          In einem Gerichtsverfahren würde die Beweisaufnahme aber ergeben: Es liegen gerichtsfeste Beweise für Verbindung und bewusst kalkulierten (Wirkungs)Zusammenhang vor. Zahlreiche fotografische Aufnahmen aus Chemnitz, Dresden etc. Zitate von AfD-Funktionären, personelle Verflechtungen. Und selbstverständlich die nachweisbaren Fälle die tatsächlich stattgefunden haben, statt angedroht worden zu sein. Lübcke, Reker etc. pp.



          Das Anwaltsbüro Georg Maaßen, die AfD, Herr Brandner sie sind nicht dumm. Sie würden den Prozess allein durch diese Beweisaufnahme verlieren. Selbst wenn das Gericht ihnen formaljuristisch recht gäbe. So ist nun mal die Logik eines im Kern politisch motivierten Gerichtsverfahrens. Stellen wir uns doch einmal vor, Gauland hätte als Zeuge aussagen müssen, wie "Wir werden sie jagen" gemeint ist. Es wäre ein Prozess gegen die AfD geworden.

    • @Katrina:

      Ich glaube denen kein Wort. Von wegen Morddrohung. Das erinnert mich doch sehr an diese Knallcharge Magnitz, der den Überfall auf ihn auch gleich als Mordanschlag von Linksterroristen verkaufen wollte. Um dann festzustellen, dass das Ganze gefilmt wurde und seine Darstellung völlig unangemessen war.

    • @Katrina:

      Na, da gehen Sie der AfD-Opferpropaganda aber schön auf den Leim. Wieviel Menschen sind denn im wiedervereinigten Deutschland von linken Aktivist*innen umgebracht worden? Null. (Nein, stimmt nicht ganz, die letzten beiden RAF-Morde fallen auch noch in die 90er.) Wieviel Menschen hingegen rechtem Terror zum Opfer gefallen sind, sollte bekannt sein - zwischen 80 und 200, je nach Wertung der Tat. Daran kann man gar nicht oft genug erinnern.

  • Eines muss man der AFD lassen, sie haben immer einen Grund fűr die Opferrolle.



    Und da sind sind die auch wirklich kreativ.



    Null Schamgefűhl.



    Es ist wiederwärtig.

    • @Proktologe im Dienst:

      Nichts bleibt ohne das gewohnt verlogene Framing. Der Schaden wäre wohl zu groß gewesen, diese Aussage Roths von einem Gericht bestätigt zu bekommen. Eine solche Entscheidung war aber angesichts der vorliegenden Fakten zur AfD, ihren Verbindungen und ihrer PR absehbar .

  • 0G
    06438 (Profil gelöscht)

    Die afd ist der „politische Arm des Rechtsterrorismus“ und der



    ""Faschist Björn Höcke"", seit September 2014 Vorsitzender der afd - Landtagsfraktion in Thüringen ist seit dem Urteil des Thüringer Gerichts vor ein paar Wochen entsprechend eingeordnet.

    So langsam, nach den Mord in Kassel und den Morden in Halle entsteht Klarheit über die staatsgefährdenden Intentionen der Partei der Rassisten und Hetzer.