: Urteil bleibt Urteil
Gericht lehnt Aussetzung des Haftbefehls gegen Mounir El Motassadeq ab. Keine Nebenrevisionsinstanz
Der als „Terrorhelfer“ verurteilte Mounir El Motassadeq bleibt in Haft. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Im Gegensatz zu Abdelghani Mzoudi, dem ebenfalls Unterstützung der Anschläge vom 11. September 2001 vorgeworfen wird und der nach einem Entlastungsschreiben des Bundeskriminalamtes (BKA) am Donnerstag aus der Haft entlassen wurde, sei das Verfahren gegen Motassadeq in einem anderen prozessualen Stadium, argumentierte das Gericht formal.
Motassadeq ist im Februar vom OLG wegen Beihilfe zum Mord in über 3.000 Fällen zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil befindet sich zurzeit in der Revision, über die der Bundesgerichtshof am 29. Januar verhandelt. „Es kann nicht Aufgabe sein, über die Prüfung der Voraussetzung des Haftbefehls eine ‚Nebenrevisionsinstanz‘ zu eröffnen“, sagt das OLG.
Das BKA-„Behördenzeugnis“ – das Motassadeq entlastet – könnte sich laut OLG bei erfolgreicher Revision im Wiederaufnahmeverfahren positiv erweisen, doch zunächst stehe der Schuldspruch im Raum. „Nach allem bleibt für den dringenden Tatverdacht ausschlaggebend, dass der Angeklagte aufgrund einer intensiven und mehrmonatigen Beweisaufnahme schuldig gesprochen worden ist.“
Motassadeqs Anwalt Josef Gräßle-Münscher dazu: „Nach der Mzoudi-Freilassung hat es beim OLG zu mehr Courage nicht gereicht.“ Kai von Appen
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