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Nutzerdaten von Online-PlattformenEuGH schränkt Datenspeicherung ein

Laut EuGH dürfen Nutzerdaten nicht unbegrenzt gespeichert werden. Das Urteil habe Grundsatzcharakter, sagen Aktivisten.

Zufrieden mit dem Urteil: der österreichische Datenschutz-Aktivist und Kläger Maximilian Schrems Foto: Lisi Niesner/reuters

Brüssel rtr | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Verarbeitung bestimmter persönlicher Nutzerdaten durch die Facebook-Mutter Meta einen Riegel vorgeschoben. „Ein soziales Online-Netzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogene Daten zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden“, schrieben die Richter in ihrem am Freitag veröffentlichten Urteil. Sie folgten damit der Empfehlung des Generalanwalts Athanasios Rantos vom April.

Er sei zufrieden mit dem Urteil, sagte der österreichische Datenschutz-Aktivist und Kläger Maximilian Schrems der Nachrichtenagentur Reuters. „Die Unternehmen müssen sich jetzt ein Lösch-Konzept für die von ihnen gesammelten Daten überlegen und darüber nachdenken, welche Daten, die sie in den vergangenen Jahren gesammelt haben, behalten dürfen.“

Katharina Raabe-Stuppnig, Juristin der von Schrems geleiteten Datenschutz-Gruppe „None Of Your Business“ (NOYB), wies darauf hin, dass die Entscheidung Grundsatz-Charakter habe. „Dieses Urteil gilt auch für alle anderen Online-Werbeunternehmen, die oft keine Verfahren zur Datenminimierung haben.“

Meta wies darauf hin, mehr als fünf Milliarden Euro in Datenschutz investiert zu haben. Werbetreibenden sei es zudem nicht erlaubt, sensible Daten zu teilen. „Jeder, der Facebook nutzt, hat Zugang zu einer breiten Palette von Einstellungen und Werkzeugen, die es den Nutzern ermöglichen, die Verwendung ihrer Daten zu steuern.“

Sensible Daten für Werbezwecke genutzt

Schrems hatte gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, insbesondere zu seiner sexuellen Orientierung, geklagt. Er hatte diese zwar bei einer Podiumsdiskussion öffentlich gemacht, sie aber nicht in seinem Facebook-Profil angegeben.

Eine Analyse seiner von Meta gespeicherten Daten habe dennoch ergeben, dass sich daraus Rückschlüsse auf seine Homosexualität ziehen lassen. Außerdem habe er schon Jahre vor der Veranstaltung entsprechende Werbung erhalten, ergänzte Schrems im Gespräch mit Reuters.

Schrems' Aussagen von der Podiumsdiskussion dürften zwar unter Einhaltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für zielgerichtete Werbung verarbeitet werden, urteilte der EuGH. „Dieser Umstand allein berechtigt jedoch nicht, andere personenbezogene Daten zu verarbeiten, die sich auf die sexuelle Orientierung dieser Person beziehen.“

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4 Kommentare

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  • Für die Regierungen in den Ländern der EU eine Schande, ein Tritt in die Kronjuwelen und eine schallende Ohrfeige.

    Denn die Regierungen haben sich bislang gewunden und gekrümmt wie ein Aal mit dem Ziel den Bürgern dieses Menschenrecht auf informationelle Selbstbestimmung vorzuenthalten.

    Und natürlich um selber von diesen Daten zu profitieren !

    So als Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung gewissermaßen.

  • Ahnungslose Aktivisten?



    Die Speicherdauer ist doch sowas von egal.



    Erstens kann die Einhaltung einer solchen Regel sowieso nicht geprüft werden und wird so gut wie nie eingehalten (siehe Apple und Fotos, facebook usw).



    Zweitens werden unsere (DEINE!) Daten immer relativ früh für das Training von sogenannten "KI" (LLMs) verwendet und an die Forschung weitergeleitet, mindestens auszugsweise.



    Die Speicherdauer an einer Stelle ist also völlig wumpe.



    Seid mal realistisch und erhebt erst gar keine Daten! Darum geht es doch. Das beste Mittel dafür ist ein EU weites Verbot von personalisierter Werbung!



    Was wäre zugleich der optimale Jugendschutz. Zur Zeit werden unsere Kinder fast unkontrolliert Opfer von Suchtmechanismen via Handy. Nicht nur durch facebook, Instagram (Schönheitsfilter) sondern vor Allem bei Tiktok und ähnlichen Mistplattformen, die Minutengenau nicht nur die Tätigkeiten und aktuellen Zustände unserer Kinder erfassen, sondern diese auch gezielt manipulieren. DAS sind die Realitäten denen man sich stellen muss! Da hilft eine "Speicherfrist" rein gar nichts. Die "Datenschützer" werden eher ausgelacht.

    • @realnessuno:

      Da kann ich auch argumentieren die Lebensdauer sei egal, man stirbt ja sowieso irgendwann.



      Also wofür Medizin ?



      Wofür Mord als Straftat verfolgen ?

    • @realnessuno:

      Nee, das passt schon. Die "social" media-Werbeagentur-Konzerne und Apple/Microsoft haben eine dermaßen große Marktmacht, dass sie nicht auf einen Haps wieder an die Leine gelegt werden können oder gar entsorgt werden können. Eine Auflage wie diese sorgt für unangenehmen Aufwand bei ihnen, das können die nicht einfach ignorieren, denn es ist wieder etwas mehr, was einklagbar ist. Seit kurzem kommen die großen "KI"-Buden hinzu, die ignorieren Recht genauso routiniert wie die anderen bisher.

      Klar ist das alles organisierte Kriminalität, da sind wir uns einig. Jugendschutz? Haha.

      Zu "Seid mal realistisch und erhebt erst gar keine Daten" - *Wir* erheben die doch nicht. Aus dem Grund bin ich nicht bei irgendwelchen social media-Buden und nutze kein Smartphone außer im Notfall. Aber das ist ein hoher Preis für informationelle Selbstbestimmung und für die allermeisten nicht machbar.

      Den Kampf um die Souveränität über unsere Daten haben wir lange verloren. Führen wir ihn.