Tricks von Lebensmittelproduzenten: Zu viel Luft im Nudelkarton
In manchen Verpackungen ist jetzt weniger drin als früher. In Frankreich müssen Händler das nun kennzeichnen – Deutschland wartet ab.
Händler in Frankreich müssen seit dieser Woche kennzeichnen, wenn ein Hersteller den Preis pro Liter, Kilo oder Gramm erhöht hat Foto: Arnaud Journois/imago
Deutschland hat den Ruf, ein Land zu sein, in dem vieles bis ins kleinste Detail geregelt ist. Dass Ruf und Wirklichkeit mitunter auseinandergehen, zeigt sich ausgerechnet bei einem Thema, das viele Verbraucher:innen umtreibt, vor allem seit den merklichen Preissteigerungen bei Lebensmitteln: Mogelpackungen.
Die Situation ist absurd. Denn es gibt hierzulande nicht einmal eine gesetzliche Definition einer Mogelpackung. Im Karton ist ein Drittel Luft? Das kann ein Gericht als Mogelpackung werten. Oder auch nicht. Dass zahlreiche Hersteller die Lücke nutzen, lässt sich beim alltäglichen Einkauf beobachten – oder, für alle, die mehr Empirie mögen, bei der Verbraucherzentrale Hamburg oder der Stiftung Warentest. Beide dokumentieren von Verbraucher:innen gemeldete Fälle.
Da ist der Nudelkarton, der nur zu rund zwei Dritteln gefüllt ist. Da wurde bei der Mehrfachpackung von Eis am Stiel das einzelne Eis verkleinert, der Preis bleibt gleich. Und beim Tee stecken deutlich weniger Beutel in der Packung, der Preis wurde aber nur leicht gesenkt. Gerade Kund:innen, die das Produkt nur ab und an kaufen und nicht genau hinschauen, werden die Täuschung nicht bemerken. Ganz im Sinne der Hersteller. Die reden sich gerne mit veränderten Konsumgewohnheiten heraus, mit steigenden Einkaufspreisen oder Produktionsbedingungen. Alles legitime Gründe für Veränderungen – aber keine für Verschleierungen.
Das Problem ist nicht auf Deutschland beschränkt. Doch woanders geht es voran. So müssen etwa Händler in Frankreich seit dieser Woche kennzeichnen, wenn ein Hersteller den Preis pro Liter, Kilo oder Gramm erhöht hat – eine Maßnahme gegen eine derzeit besonders beliebte Variante der Mogelpackungen, wie bei den Beispielen Eis und Tee. Doch nicht einmal auf eine derart sanfte Vorgabe hat sich die Bundesregierung verständigt. Stattdessen wartet sie auf die EU. Klappt die Gesetzgebung hier, wird es allerdings noch rund sechs Jahre dauern, bis täuschende oder überflüssige Verpackungen verboten sein sollen.
Tricks von Lebensmittelproduzenten: Zu viel Luft im Nudelkarton
In manchen Verpackungen ist jetzt weniger drin als früher. In Frankreich müssen Händler das nun kennzeichnen – Deutschland wartet ab.
Händler in Frankreich müssen seit dieser Woche kennzeichnen, wenn ein Hersteller den Preis pro Liter, Kilo oder Gramm erhöht hat Foto: Arnaud Journois/imago
Deutschland hat den Ruf, ein Land zu sein, in dem vieles bis ins kleinste Detail geregelt ist. Dass Ruf und Wirklichkeit mitunter auseinandergehen, zeigt sich ausgerechnet bei einem Thema, das viele Verbraucher:innen umtreibt, vor allem seit den merklichen Preissteigerungen bei Lebensmitteln: Mogelpackungen.
Die Situation ist absurd. Denn es gibt hierzulande nicht einmal eine gesetzliche Definition einer Mogelpackung. Im Karton ist ein Drittel Luft? Das kann ein Gericht als Mogelpackung werten. Oder auch nicht. Dass zahlreiche Hersteller die Lücke nutzen, lässt sich beim alltäglichen Einkauf beobachten – oder, für alle, die mehr Empirie mögen, bei der Verbraucherzentrale Hamburg oder der Stiftung Warentest. Beide dokumentieren von Verbraucher:innen gemeldete Fälle.
Da ist der Nudelkarton, der nur zu rund zwei Dritteln gefüllt ist. Da wurde bei der Mehrfachpackung von Eis am Stiel das einzelne Eis verkleinert, der Preis bleibt gleich. Und beim Tee stecken deutlich weniger Beutel in der Packung, der Preis wurde aber nur leicht gesenkt. Gerade Kund:innen, die das Produkt nur ab und an kaufen und nicht genau hinschauen, werden die Täuschung nicht bemerken. Ganz im Sinne der Hersteller. Die reden sich gerne mit veränderten Konsumgewohnheiten heraus, mit steigenden Einkaufspreisen oder Produktionsbedingungen. Alles legitime Gründe für Veränderungen – aber keine für Verschleierungen.
Das Problem ist nicht auf Deutschland beschränkt. Doch woanders geht es voran. So müssen etwa Händler in Frankreich seit dieser Woche kennzeichnen, wenn ein Hersteller den Preis pro Liter, Kilo oder Gramm erhöht hat – eine Maßnahme gegen eine derzeit besonders beliebte Variante der Mogelpackungen, wie bei den Beispielen Eis und Tee. Doch nicht einmal auf eine derart sanfte Vorgabe hat sich die Bundesregierung verständigt. Stattdessen wartet sie auf die EU. Klappt die Gesetzgebung hier, wird es allerdings noch rund sechs Jahre dauern, bis täuschende oder überflüssige Verpackungen verboten sein sollen.
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Kommentar von
Svenja Bergt
Redakteurin für Wirtschaft und Umwelt
schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.
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