Verbraucherschutz in Deutschland: Lemke will Mogelpackung verbieten
Bei gleicher Packungsgröße weniger Inhalt? Das soll es laut der grünen Ministerin nicht mehr geben. Doch nicht alle in der Regierung finden das gut.
Demnach sollten künftig gleichbleibend große Verpackungen bei verringertem Inhalt unzulässig sein. Das Gleiche gelte, wenn der Inhalt gleich bleibe und die Verpackung vergrößert werde.
Künftig soll laut der grünen Verbraucherschutzministerin klar geregelt werden, „dass gleichbleibend große Verpackungen bei verringertem Inhalt unzulässig sind“. Das Gleiche gelte, wenn der Inhalt gleich bleibe und die Verpackung vergrößert werde. „Solche Praktiken sind sowohl aus Sicht des Verbraucherschutzes als auch aus Sicht der Abfallvermeidung problematisch“, betonte Lemke. Ein Gesetzentwurf durchläuft derzeit die regierungsinterne Ressortabstimmung.
Der SPD-Verbraucherpolitiker Carsten Träger nannte die angestrebte Gesetzesänderung einen „notwendigen Schritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz“. Es werde klargestellt, „dass weniger Füllmenge bei gleicher Verpackungsgröße unzulässig ist“, sagte Träger dem Handelsblatt.
FDP gegen Reformvorschlag
Die FDP-Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm stellte sich gegen die Gesetzespläne: „In einer freien Marktwirtschaft steht es Herstellern frei, den Preis für ihre Ware und die Größe der Verpackung zu bestimmen oder beides zu ändern“, sagte Willkomm der Zeitung. „Ein gesetzliches Schrumpfungsverbot braucht es nicht.“ Verbraucher, die sich vom Produkt verschaukelt fühlten, sollten beim nächsten Einkauf konsequent die Marke wechseln, sagte sie der Zeitung. Außerdem finde eine ausreichende Sozialkontrolle durch Negativpreise wie die „Mogelpackung des Jahres“ der Verbraucherzentralen statt.
Verbraucherschützer kritisieren „Mogelpackungen“ schon länger als Verbrauchertäuschung und Abzocke. Jüngst hatte auch die Stiftung Warentest vor „Shrinkflation“ gewarnt – also vor geschrumpftem Inhalt in kaum merkbar veränderter Verpackung.
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