Gleicher Preis, aber weniger drin: „Shrinkflation“-Rekord bei Snacks
Die Verbraucherzentrale meldet einen Rekord an Beschwerden: Produkte werden immer kleiner, der Preis bleibt gleich oder steigt gar.
Foto: Klaus Ohlenschläger/imago
BERLIN Wer sich heutzutage Süßigkeiten, Snacks oder verpacktes Eis im Supermarkt kauft, wird am Ende womöglich weniger bekommen als noch vor kurzer Zeit – aber dennoch dasselbe oder gar mehr zahlen. In der ersten Hälfte des Jahres 2023 wurden mehr derartige Fälle bei der Verbraucherzentrale Hamburg gemeldet als je zuvor, wie sie gemeinsam mit der Stiftung Warentest am Dienstag bekannt gab. Am stärksten seien Lebens- und Genussmittel betroffen, aber auch Drogerieprodukte wie Shampoos oder Duschgels.
Das Phänomen wird auch „Shrinkflation“ genannt, eine Wortneuschöpfung aus dem englischen Wort „shrink“, zu Deutsch „schrumpfen“, und „Inflation“. Die Aufschläge durch die „Shrinkflation“ seien dabei meistens höher als die aktuelle Inflationsrate von 11 Prozent für Lebensmittel, sagt Armin Valet von der Hamburger Verbraucherzentrale der taz. So sei etwa das Kakaopulver „Suchard Express“ bei gleichbleibendem Preis von 500 auf 400 Gramm geschrumpft – „eine Verteuerung um 25 Prozent“, so Valet.
Die Hersteller rechtfertigten sich gegenüber der Stiftung Warentest damit, dass nicht nur die Kosten für Lebensmittel, sondern auch für Rohstoffe und Energie angestiegen seien, heißt es in dem am Dienstag publizierten Bericht. Auch umweltfreundlichere Verpackungen könnten unter Umständen teurer in der Herstellung sein. Da Supermärkte jedoch ungern Preise erhöhten, sähen sich die Hersteller zu einer Mengenreduzierung gezwungen, um ihre Mehrkosten auszugleichen, erklärt Valet.
Viele Kund:innen fühlten sich dadurch getäuscht. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb politische Rahmenbedingungen für mehr Transparenz. Hersteller sollten etwa gezwungen werden, Mengenänderungen klar zu kennzeichnen. „Dabei können sie auch gerne den Grund, etwa eine klimafreundliche Verpackung oder eine verbesserte Rezeptur, mit angeben“, so Valet.
Den Verbraucher:innen rät er, immer auf den Grundpreis, also den Preis pro 100 Gramm oder Stück, zu achten und ihn mit anderen Produkten zu vergleichen. „Bei einem Verdacht auf Shrinkflation können sie sich an die Hamburger Verbraucherzentrale wenden“, rät er. Dort lassen sich „Mogelpackungen“ melden.
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