Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
Danke!
Krankenhäuser haben nur einen singulären Zweck: Effiziente Gesundung erkrankter Menschen.
Daran sollte man das System transparent ausrichten.
Die Auswahl mag in der Großstadt funktionieren, aber wer fährt schon in eine 100km oder weitere Klinik wo die Angehörigen nur langwierig hinkommen?
Und spielt die Krankenkasse mit wenn jemand aus Bottrop im eine Hamburger Klinik will?
Transparenz im Simne Qualitätsverbesserung pl, die Wahl der Patienten ist ein Strohmann
"Eigentlich skandalös, dass diese Informationen bisher geheim gehalten werden. Wie soll denn die mündige Patientin, die immer alle wollen, entscheiden, ohne diese Informationen?"
Wer will, kann vieles finden, im www.
Meistens ist aber die Zuweisungspraxis auch beeinflusst vom persönlichen Umfeld und den bisherigen AkteurInnen in der eigenen medizinischen Versorgung, denn die Personen, denen mensch vertrauen kann, fragt man zunächst.
Eine schlechte Versorgung spricht sich vergleichsweise schnell herum, bei Gesundheitsthemen sind einige Medien auf Zack. Nicht umsonst werden daher die kommunikativen Schnittstellen der Öffentlichkeitsarbeit qualitativ dort sehr gut besetzt, wo die Konkurrenz groß ist und der Wettbewerb lukrativ bleiben und nicht ruinös werden soll.
/
"Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit und ihre Strukturen zu informieren. Die erhobenen Daten werden auch von sogenannten Krankenhaus-Vergleichsportalen beziehungsweise Klinik-Suchmaschinen genutzt"
/
Quelle:
www.g-ba.de/themen...qualitaetsbericht/
Jain. Die Daten sind nur begrenzt aussagekräftig - bisher. Jetzt werden die Daten öffentlich und der Druck auf Kliniken steigt enorm, diese Zahlen möglichst gut aussehen zu lassen. Das wird immer billiger sein als tatsächlich die Versorgung zu verbessern und die Indikatoren verlieren ihre Bedeutung (Goodharts Gesetz). Wenn es schlecht läuft entstehen nur Mehrausgaben durch die Verwaltung die für schöne Zahlen zuständig ist. Wenn es ganz schlecht läuft sieht ein Teil der Bevölkerung schwarz auf weiß, dass er schlechter versorgt wird (irgendwer muss Tabellenletzter sein) und wählt Nazis.
Einen Versuch ist es wert, aber es gibt (außer dem Wunsch Defizite zu verheimlichen) auch rational Gründe die dagegen sprechen.
Im Prinzip richtig. jetzt fehlt nur noch der faire Wettbewerb, damit die Klinikstandorte auf dem Land nicht prinzipiell benachteiligt werden. Solange das gesamte System hauptsächlich metropolenzentriert gedacht, geplant und finanziert wird, könnte das ein böses Erwachen gerade für die Patienten und ihre Angehörigen „in der Fläche“ werden. Da hilft dann auch keine volldigitale Arzneiversorgung mehr.
@vieldenker Das böse Erwachen kommt wohl eher dann, wenn im Dorfkrankenhaus der Chirurg seine erste Herz-OP macht, weil sowas ja "in der Fläche" ein duftes Ding sei.
@Rudolf Fissner Es gibt weder einen medizinischen noch einen betriebswirtschaftlichen Grund, warum ein gut ausgestattetes Klinikum nicht auch außerhalb einer Metropole ein exzellenter Platz für Eingriffe jeder Art sein könnte.
@vieldenker Ja, Konkurrenz belebt das Geschäft, aber auch nur da, wo es überhaupt noch Krankenhäuser gibt, die in Konkurrenz treten könnten.
Ansonsten bringt das auch nur denjenigen was, die die Mittel haben andere Kliniken ihrer Wahl aufzusuchen, also muss man an Orten großer Klinikdichte wohnen oder das Geld dafür haben, weiter entfernte Kliniken aufzusuchen. Der Rest hat dann Pech.
Daher sollte man die Kliniken in die Lage versetzen wieder gut zu werden.
@Axel Schäfer Man wird nicht alle Kliniken in allen Lagen zu der geforderten Exzellenz ertüchtigen können. Aber man könnte die regionale Komponente auch aus sozialen Gründen ganz anders gewichten. Müsste man gegenüber den Metropolen nur wollen.
Israels „begrenzte Bodenoffensive“ im Libanon birgt immense Gefahren. Nicht nur Iran steigt in den Krieg ein. Die Welt schaut ohnmächtig zu.
Neues Transparenzgesetz für Kliniken: Schluss mit der Geheimhaltung
Das neue Transparenzgesetz für Kliniken ist überfällig, es stellt endlich die Patient:innen in den Mittelpunkt. Deren Aufgabe ist es nicht, Klinikstandorte zu retten.
Patient wird operiert und der hofft vor allem, in besten Händen zu sein Foto: Robert Poorten/imago
Die immer weiter zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens führt mitunter zu absurden Szenen. Da steht ein Patient in der Apotheke, um ein verschriebenes Medikament abzuholen, aber das Rezept hat die Praxis anscheinend noch nicht auf dem E-Rezept-Server hinterlegt oder es ist etwas schiefgegangen, woraufhin in der Apotheke die Praxis kontaktiert wird – Anrufbeantworter, versuchen Sie es später noch einmal.
In einer Stadt, wo es an jeder zweiten Ecke eine Apotheke gibt, kann man vielleicht darüber lachen. In ländlichen Regionen und bei einem dringend benötigten Medikament ist das nicht mehr lustig. Ebenfalls nicht lustig wird es, wenn aus der elektronischen Patientenakte, wie sie gerade in der EU geplant wird, standardmäßig Daten an die Industrie fließen.
Um so schöner, wenn aus dem Gesundheitsdigitalierungskomplex doch einmal eine gute Nachricht kommt: Im Streit über das Transparenzgesetz für Kliniken haben sich die Vertreter:innen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat geeinigt: Wer ins Krankenhaus muss, soll ab Mai vorher nachschauen können, welche der 1.700 Klinikstandorte für die benötigte Behandlung eine gute Qualität versprechen und welche nicht, wie Personalschlüssel, Fallzahlen und Komplikationsraten aussehen. Eigentlich skandalös, dass diese Informationen bisher geheim gehalten werden. Wie soll denn die mündige Patientin, die immer alle wollen, entscheiden, ohne diese Informationen?
Das Argument, dass strauchelnde Kliniken so noch mehr in die Misere geraten könnten, wenn potenzielle Patient:innen dort hingehen, wo die Behandlung eine bessere Qualität verspricht, und so eine Abwärtsspirale entstehen könnte, ist denkbar zynisch: Soll es etwa Aufgabe der Patient:innen sein, einen Standort zu retten – und dafür auch eine schlechtere Behandlung in Kauf zu nehmen?
Nein. Dieses Gesetz macht etwas richtig, woran es den anderen Gesetzen zur Digitalisierung im Gesundheitsbereich fehlt: Es stellt die Patient:innen in den Mittelpunkt. Und nicht die Interessen der Wirtschaft.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Kommentar von
Svenja Bergt
Redakteurin für Wirtschaft und Umwelt
schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.
Themen