Südtirols Kampf gegen Hundekot: Kack-Knöllchen per DNA
In Südtirol werden Hundehalter:innen, die die Häufchen ihrer Hunde nicht beseitigen, neuerdings zur Kasse gebeten – mit DNA-Test und nicht zu knapp.
Scheiße, schon wieder reingetreten. Vor den ekligen Hinterlassenschaften des angeblich besten Freunds des Menschen hatte uns ja nicht mal der Schnee bewahrt, ganz im Gegenteil: tückisch, so eine weiße, Reinheit signalisierende Decke. Wenigstens stinkt es aber weniger, ist das Häufchen weniger matschig.
Nun ist der Schnee aber vielerorts erst mal weg, und mit dem Tauwetter wird die Frage umso dringender: Wie lässt sich der Fäkalien Herr werden, wenn Herrchen und Frauchen sich nicht um ihre Entsorgung kümmern, obwohl sie das doch müssten?
Vielleicht ist ihnen die Idee ja beim abendlichen CSI-Dingenskirchen-Schauen gekommen. Auf, Pardon, ganz heißen Kriminaltechnik-Scheiß jedenfalls wollen nun die Behörden in mehreren Südtiroler Kommunen setzen. Per DNA-Abgleich sollen die vierbeinigen Verursacher der Verunreinigung ausfindig gemacht werden, und ihre Halter:innen dann belangt.
Genetischer Pfotenabdruck
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Seit Jahresanfang bereits müssen in der nördlichsten Provinz Italiens Hundebesitzer:innen die DNA der Tiere registrieren lassen. Mitte Januar hatten schon rund 5.000 von insgesamt 40.000 Hunden ihren genetischen Pfotenabdruck hinterlassen, das berichteten nun auch deutsche Medien.
Die Verantwortlichen da in Bozen, Brixen und Meran – alles prima Welpennamen – mögen nun beim Vollzug des Vorhabens schnell sein. Aber die ersten mit solchen Ideen sind sie nicht: Auch in etlichen Amtsstuben hierzulande hat man sich schon solche Gedanken gemacht, zuletzt in Weilerswist bei Bonn, das war im vergangenen Sommer.
Schon 2017 war man im hessischen Lohra auf die Idee mit dem Gennachweis gekommen. Noch mal früher, nämlich im Herbst 2010, teilte eine Hundehalterin in Schwerin mit, die Polizei habe gedroht: Jack-Russell-Terrier „Jacky“ müsse „wegen Hundehaufen zum DNA-Test“. (Die beschuldigte Polizeidirektion bestritt das, aber warum soll sie nicht auch mal erleben, wie das ist?)
Eingriff in Grundrechte
Apropos Mecklenburg-Vorpommern: 2021 sah sich der dortige Landesdatenschutzbeauftragte aufgerufen, einer (vermutlich aus Datenschutzgründen) nicht näher benannten Gemeinde ihre Ahndungs-Pläne zu verhageln. Die dort „angedachte Anlage einer Hunde-Gen-Datenbank“ sei ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff, immerhin sollte dadurch ja nur eine „unterschwellige Ordnungswidrigkeit“ bekämpft werden.
Denn so ärgerlich er ist, der Tritt in so eine braune Bombe, so problematisch allzu viele herumliegende und in den Boden gelangende Fäkalien sind: Ein schwerwiegendes Verbrechen sind sie auch wieder nicht, anders als es ein Eingriff in Grundrechte wäre, könnte man finden.
Nun mögen in Südtirol weniger strenge Datenschutzvorstellungen herrschen als im deutschen Nordosten, wer weiß. Aber wie zur Sicherheit begründen die Verantwortlichen ihre DNA-Neugier nicht ausschließlich mit den herrenlosen Häufchen. Nein, die Datenbank solle auch dazu dienen, etwa bei Verkehrsunfällen mit Hundebeteiligung oder Beißattacken auf Nutztiere die Aufklärung zu erleichtern.
Gleichwohl: Schon für nicht entsorgte Hundehinterlassenschaften drohen norditalienischen Halter:innen jetzt bis zu 1.048 Euro Geldstrafe. Das ist ja durchaus ein ordentliches Häufchen Geld.
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