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Repressionen in UngarnOrbán dreht den Geldhahn zu

Parteien riskieren künftig Strafen, wenn ihr Wahlkampf aus dem Ausland finanziert wird. Begründet wird das mit dem Schutz der nationalen Souveränität.

Es darf nur einen geben: Viktor Orban Foto: Szilard Koszticsak/MTI/ap/dpa

Berlin taz | Kritik konnte Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán noch nie brauchen. Erst recht gilt das sieben Monate vor der Wahl zum Europäischen Parlament. So ist es wohl auch kein Zufall, das Orbáns Regierungspartei Fidesz just am vergangenen Dienstag einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die Finanzierung von Wahlkämpfen in Ungarn mit finanziellen Mitteln aus dem Ausland unter Strafe stellt.

Die neue Vorschrift, die mit einer Ergänzung der Verfassung einhergeht, firmiert unter der Bezeichnung „Gesetz zum Schutz der nationalen Souveränität“ – ein zentrales Postulat, das im Mittelpunkt der Wahlkampagne von Fidesz stehen soll. „Die Souveränität Ungarns wird beeinträchtigt. Das birgt auch ein erhöhtes Risiko für die nationale Sicherheit – wenn die politische Macht in die Hände von Personen oder Organisationen gerät, die von einer ausländischen Macht, Organisation oder Person abhängig sind“, heißt es in der Gesetzesvorlage.

Sie sieht unter anderem vor, dass die Annahme ausländischer Gelder während einer laufenden Kandidatur mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann. Zudem soll künftig eine neue Behörde ausländische Einmischung in die Politik überwachen und untersuchen. Das schließt auch Nichtregierungsorganisationen oder andere Organisationen ein, deren „Aktivitäten mit ausländischer Finanzierung das Ergebnis von Wahlen beeinflussen können“ oder die „Aktivitäten durchführen oder unterstützen, um den Willen von Wählern mit ausländischen Mitteln zu beeinflussen“.

Das „Amt zum Schutz der Souveränität“ soll bis Februar 2024 eingerichtet werden, hat jedoch außer der Veröffentlichung eines jährlichen „Souveränitätsberichts“ und der Weitergabe von Informationen an die Behörden keine Sanktionsmöglichkeiten.

Das neue Gesetz geht noch weiter, als viele befürchtet hatten. Denn sowohl die Finanzierung politischer Parteien oder Kandidaten durch ungarische juristische Personen oder Verbände sowie anonyme Zuschüsse an Parteien sollen verboten werden. Oppositionsparteien, die sich schon jetzt mit großen finanziellen Problemen herumschlagen, könnte das einen tödlichen Schlag versetzen.

Intensive Kampagne

Der Fraktionschef der Fidesz, Mate Kocsis, sagte, dass das Gesetz auf Erkenntnissen aus dem Parlamentswahlkampf 2022 basiere. In einer intensiven Medienkampagne gegen die Opposition unmittelbar nach der Abstimmung im vergangenen Jahr, bei der die Fidesz mit 54 Prozent der Stimmen eine Zweidrittelmehrheit holte, hatte die Regierung den Oppositionsparteien vorgeworfen, eine illegale Parteienfinanzierung aus den USA zu erhalten.

2017 hatte das Parlament ein Gesetz verabschiedet. Nichtregierungsorganisationen, die mehr als 22.000 Euro jährlich aus dem Ausland erhalten, sind verpflichtet, sich entsprechend registrieren zu lassen.

Kri­ti­ke­r*in­nen bezeichneten den jüngsten Vorstoß als weiteren Versuch der Obrán-Regierung, die Opposition und Organisationen der Zivilgesellschaft zu behindern und zum Schweigen zu bringen. Es dürfte nicht der letzte Versuch dieser Art gewesen sein.

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8 Kommentare

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  • "Parteien riskieren künftig Strafen, wenn ihr Wahlkampf aus dem Ausland finanziert wird. Begründet wird das mit dem Schutz der nationalen Souveränität."



    Ich nehme an, er verzichtet deshalb auch selber in Zukunft auf die europäischen Zuwendungen?

    ...ach nee, das ist natürlich was völlig anderes...

  • Das ist ja kaum möglich bei einem Land mitten in Europa in einer global vernetzten Welt. Natürlich gibt es immer auch Einflüsse von Aussen. Das sind auch Inspiration und Herasforderung. Sich komplett abzuschotten führt in eine erstarrte Gesellschaft die der Dynamik unserer Zeit nicht gerecht wird. Die willkürliche Bewertung was als ausländisch gilt wird gleich mitgeliefert. Hier befürchtet Jemand seinen Machterhalt.

  • Grundsätzlich ja keine schlechte Idee. Setzt aber voraus, dass politische Parteien im Inland entsprechend gefördert werden. Und nicht in - dann durchaus auch inländischer - Abhängigkeit von Lobbygruppen versinken. Das gilt aber nicht nur für Ungarn.

  • Auch in Deutschland sind Parteispenden aus dem Nicht-EU-Ausland weitgehend verboten (siehe AfD/Weidel und Spenden aus der Schweiz).

    Hier der Auszug aus dem Parteiengesetz: §25:



    ...Von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen ausgeschlossen sind ....



    3) Spenden von außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes, es sei denn, dass



    a) diese Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Bürgers der Europäischen Union oder eines Wirtschaftsunternehmens, dessen Anteile sich zu mehr als 50 vom Hundert im Eigentum von Deutschen im Sinne des Grundgesetzes oder eines Bürgers der Europäischen Union befinden oder dessen Hauptsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, unmittelbar einer Partei zufließen,



    b) es sich um Spenden an Parteien nationaler Minderheiten in ihrer angestammten Heimat handelt, die diesen aus Staaten zugewendet werden, die an die Bundesrepublik Deutschland angrenzen und in denen Angehörige ihrer Volkszugehörigkeit leben oder



    c) es sich um eine Spende eines Ausländers von nicht mehr als 1 000 Euro handelt;

  • Könnte man freundlicherweise noch etwas herausarbeiten wo der Unterschied zum deutschen Parteiengesetz liegt (einmal abgesehen vom Strafrahmen), welches Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland verbietet ebenso wie solche von verschiedensten Organisationen und auch NGOs?

    • @NN:

      Daran dachte ich auch. Man sollte nicht mit zweierlei Maß messen.

  • Dann sollte der Nationalist Orban der nationalen Souveränität Ungarns wegen doch auch auf alle EU-Gelder verzichten, letztendlich auch aus der EU austreten.

  • Erhält Orban nicht selbst den Großteil seiner Wahlkampfhilfen aus der EU? Seltsam, dass er damit kein Problem hat.