CDU-Vorschlag zu Demokratiefördergesetz: Staatsgeld nur mit Israel-Bekenntnis

Der Abgeordnete Christoph de Vries fordert neue Regeln bei staatlich geförderten Demokratieprojekten. Sie sollen sich gegen Antisemitismus aussprechen.

Christoph de Vries pricht im blauen Jacket und roter Krawatte im Bundestag

Wer staatliche Fördergelder erhält, soll sich laut Christoph de Vries von der CDU zu Israel bekennen Foto: dts Nachrichtenagentur/imago

Forderungen zur Bekämpfung des Antisemitismus sind in den vergangenen Tagen von allen Parteien lauter geworden. Sie beziehen sich beispielsweise auf Äußerungen über einen vermeintlich importierten Antisemitismus. Doch wie die Parteien dabei vorgehen wollen, ist unterschiedlich.

Die Union will unter anderem das Bekenntnis zu Israel zur Einbürgerungsvoraussetzung machen, aber nicht nur. „Jeder Empfänger staatlicher Fördermittel muss nicht nur ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ab­geben, sondern auch zum Existenzrecht Israels und zur Ablehnung von Antisemitismus“, fordert der Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries (CDU).

Scheindebatten statt Verabschiedung des Gesetzes

Damit meint er vor allem das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – das Programm finanzierte allein im Jahr 2023 über 700 Projekte mit insgesamt 182 Millionen Euro zur Bekämpfung von Extremismus und Rassismus – sowie das Demokratiefördergesetz. Unter anderem Projekte, die sich mit Antisemitismus unter Einwanderern befassen, würden mit diesen Mitteln nicht gefördert, ein Bekenntnis zu Israel nicht erwartet, kritisiert de Vries.

„Es kann nicht sein, dass begünstigte Projektträger des Demokratiefördergesetzes geringere Fördervoraussetzungen erfüllen müssen als die politischen Stiftungen, die Zentrale für politische Bildung und jeder Verein, der in Ländern und Kommunen öffentliche Fördermittel erhält“, sagt de Vries der taz.

„Anstatt immer neue Scheindebatten zu führen, mit denen eine Verabschiedung dieses wichtigen Gesetzes verhindert werden soll, das ja im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, braucht es jetzt endlich die mit dem Demokratiefördergesetz verbundene langfristige Absicherung für die Arbeit der Opferberatungsstellen“, kritisiert ein Sprecher des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt: „Die Zeit drängt jetzt wirklich. Das Gesetz sollte eigentlich schon im Sommer verabschiedet sein. Mittlerweile warten wir darauf, dass es in die zweite und dritte Lesung geht. Damit verzögert sich auch der ganze anschließende Verwaltungsakt, nämlich die Erstellung von Richtlinien mit der Gefahr, dass Projekte erneut auf die Finanzierung warten werden.“

In der vergangenen Woche hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die schnelle Verabschiedung des Demokratiefördergesetzes gefordert. Mit dem Gesetz will der Bund Initiativen zur Stärkung der Demokratie, der politischen Bildung, der Prävention jeglicher Form von Extremismus langfristig finanziell unterstützen.

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