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Drohbriefe an Moscheen50-Jähriger gesteht Serie

Jahrelang erhielten muslimische Gemeinden Drohschreiben, die immer den selben Unterzeichner hatten. Der mutmaßliche Urheber wurde nun gefasst.

Pressekonferenz in Osnabrück zum Ermittlungserfolg bei einer Serie von Drohbriefen gegen Moscheen Foto: Friso Gentsch/dpa

Osnabrück dpa/taz | Nach einer jahrelangen Serie von rechtsextremen Drohbriefen vor allem an Moscheen hat die Polizei einen 50 Jahre alten Verdächtigen gefasst. Der Mann aus Hagen in Nordrhein-Westfalen habe nach der Durchsuchung seiner Wohnung alle Taten gestanden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück am Dienstag mit. Die 41 Schreiben mit größtenteils rechtsextremistischen und islamfeindlichen Inhalten gingen an Einrichtungen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. Tatzeitraum war das Jahr 2017 sowie die Jahre von 2020 bis heute.

Den Behörden zufolge handelt es sich nach derzeitigem Ermittlungsstand um einen Einzeltäter. Es seien keine „rechtsradikalen Anhaltspunkte“ für seine Taten bekannt, zudem könne eine politische Motivation bislang ausgeschlossen werden, hieß es. Die Schreiben waren im Namen einer tatsächlich existierenden Familie aus Osnabrück verfasst – hier sehen die Ermittler auch das Motiv. Demnach gab es 2016 zwischen dem Beschuldigten und einem Angehörigen dieser Familie einen geschäftlichen Konflikt. Der 50-Jährige habe damals einen finanziellen Schaden erlitten und in der Folge die Familie durch die rechtsextremen Drohbriefen in deren Namen in Verruf bringen wollen.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt wegen übler Nachrede und Verleumdung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz. Der Mann sitzt nicht in Untersuchungshaft. Er sei nach einer fünfstündigen Vernehmung und erkennungsdienstlicher Behandlung mit Speichelprobe wieder entlassen worden. Zuvor sei der Beschuldigte nicht polizeilich in Erscheinung getreten.

Tatbezug nach NRW deutet sich an

Die Schreiben gingen hauptsächlich an muslimische Religionsgemeinschaften, aber auch vereinzelt an öffentliche oder christliche Einrichtungen. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sagte: „Die unsäglichen Drohschreiben, die mit dem rechtsextremistischen Kürzel NSU 2.0 unterschrieben waren, haben bei den betroffenen Personen, Einrichtungen und Glaubensgemeinschaften in den vergangenen Monaten eine Menge Verunsicherung und Angst geschürt.“ Behrens dankte den Polizistinnen und Polizisten für ihren Ermittlungserfolg.

Wie die Ermittler am Dienstag schilderten, deutete sich nach Auswertung der Spurenlage und Zeugenvernehmung ein Tatbezug nach Nordrhein-Westfalen an. Unterstützt durch die „Deutsche Post security“ seien verstärkt die Postverteilwege in die Ermittlungen einbezogen worden. Am 5. Oktober wurde schließlich die Wohnung des Verdächtigen in Hagen durchsucht. Hier wurde umfangreiches Beweismaterial wie zum Beispiel für die Taten typische Papierschnipsel sichergestellt.

In Niedersachsen hatte Ende Juli eine Moschee in Hannover einen mit „NSU 2.0“ unterschriebenen Drohbrief erhalten. Darin stand: „Euer Imbiss ist nur der Anfang. Wir kommen wieder.“ Auf ein Restaurant an der Moschee war wenige Wochen zuvor ein Brandanschlag verübt worden. Verletzt wurde dabei niemand. Hinweise darauf, dass der Brandanschlag und der Drohbrief zusammenhingen, gab es nicht. Die Drohbriefe in Niedersachsen gingen davor auch an Adressen in der Stadt Osnabrück, an die Ditib-Gemeinde in Göttingen sowie an Gemeinden in Bramsche (Landkreis Osnabrück) im Landkreis Diepholz.

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9 Kommentare

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  • Seehofer hat es klar gezeigt, der hessische Innenminister macht es und genau so machen es viele, viele Polizeiverantwortlichen: Sie halten sich die Augen zu und können das Problem nicht sehen - also existiert es auch nicht. Mein kleiner Neffe macht das übbrigens sehr ähnlich wenn er etwas nicht will...

  • "Es seien keine „rechtsradikalen Anhaltspunkte“ für seine Taten bekannt, zudem könne eine politische Motivation bislang ausgeschlossen werden, hieß es."

    Ist die Polizei auf dem Rechten Auge blind, oder hat sie vielleicht gar keine Augen?

  • Die Tatsache das die Schreiben in Namen jemand anderes verschickt werden entlastet den Täter nicht. Entscheidend ist ja der Effekt beim Opfer. Das ist eine Sache für den Staatsschutz wenn die Polizei sich sperrt. Frau Fäser übernehmen sie !

    • @Timelot:

      "Entscheidend ist ja der Effekt beim Opfer."

      Nö. Wir haben in Deutschland ein täterorientiertes Strafrecht, d.h., für Staatsanwaltschaft und Gericht sind die Aspekte der Tat hinsichtlich des Täters entscheident, also die Person des Täters, Motiv und Ausführung der Tat werden aus seiner Perspektive betrachtet.



      Das ist auch grundsätzlich nicht falsch (wenngleich auch nicht immer richtig...), aber wie sollte man sonst z.B. einen schuldunfähigen Täter behandeln? Aus täterorientierte Sicht kann ich ihn nicht bestrafen, für die Opfer hingegen ist es gleich, ob der Täter schuldfähig ist oder nicht, die Auswirkungen der Tat sind die selben. Man hat also das kleinere Übel gewählt.

      P.s.: Frau Fäser ist Innenministerin und wirkt schon damit überfordert, da wäre es schon besser, wenn sie ihre Finger aus dem Justizressort heraushält.

  • „ Die Schreiben waren im Namen einer tatsächlich existierenden Familie aus Osnabrück verfasst – hier sehen die Ermittler auch das Motiv.“ Und da haben die findigen Ermittler fünf Jahre gebraucht, um dem tatsächlichen Verfasser auf die Schliche zu kommen? Wenn das kein grandioser Fahndungserfolg ist…

  • Kuscheljustiz mit Nazis, die politisch keine Nazis sein dürfen. Muss man nicht verstehen. Dass sämtliche Ermittler auf dem rechten Auge blind sind, kann nicht ausgeschlossen werden.

  • Das ist die neuartige "Logik der letzten Jahre. Seit Trump ist alles gekippt. Ich komme aus dem Kopfschütteln eh nicht mehr raus. Hanebüchen.

  • "mit größtenteils rechtsextremistischen und islamfeindlichen Inhalten" sind "keine „rechtsradikalen Anhaltspunkte“ für seine Taten bekannt" hat seine eigene Logik.

  • "41 Schreiben mit größtenteils rechtsextremistischen und islamfeindlichen Inhalten"

    "Es seien keine „rechtsradikalen Anhaltspunkte“ für seine Taten bekannt, zudem könne eine politische Motivation bislang ausgeschlossen werden, hieß es."

    Erwin Schrödinger, übernehmen Sie!