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Innenministerin für härteren AsylkursFDP begrüßt Faesers Abschiebepläne

Das Bundesinnenministerium will Behörden mehr Kompetenzen und Zeit bei Abschiebungen geben. Der FDP-Geschäftsführer im Bundestag lobt das Vorhaben.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) Foto: dpa

Berlin dpa | Die FDP im Bundestag begrüßt den Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), den Ausländerbehörden mehr Zeit für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber zu verschaffen. Die geplanten Erleichterungen bei den Verfahren seien ein wichtiges Signal, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Thomae der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Noch immer scheiterten viel zu viele Abschiebungen. „Das muss sich schleunigst ändern. Der Staat muss dafür sorgen, dass seine Entscheidungen auch vollstreckt werden können.“ Die Verlängerung des Abschiebegewahrsams auf 28 Tage und erweiterte Betretungsrechte in Flüchtlingsunterkünften seien daher wichtige Schritte.

Weiter sagte Thomae, für eine echte Rückführungsoffensive müssten Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand arbeiten. „Dafür muss der Bund für mehr Kompetenzen der Bundespolizei in Bezug auf Rückführungen sorgen. Die Länder müssen dafür sorgen, dass deutlich mehr Abschiebehaftplätze zur Verfügung stehen und die Kommunen ihre Ausländerbehörden stärken.“

Die Neuregelung ist Teil eines Diskussionsentwurfs, den das Ministerium nach Gesprächen mit Ländern und Kommunen erarbeitet hat. Mit diesen soll nun weiter beraten werden, bevor das Ministerium Gesetzentwürfe vorlegt. Vorgeschlagen wird von Faeser unter anderem auch, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

2022 wurden nach Angaben der Bundesregierung knapp 13.000 ausreisepflichtige Personen aus Deutschland abgeschoben. Laut Ausländerzentralregister waren Ende 2022 insgesamt gut 304.000 Menschen ausreisepflichtig, davon etwa 248.000 mit einer Duldung. Neben abgelehnten Asylbewerbern können auch Touristen, Arbeitnehmer und ausländische Studenten ausreisepflichtig werden, wenn ihr Visum beziehungsweise ihre Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist.

Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Das kann beispielsweise daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.

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10 Kommentare

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  • Ach was! ©️ Vagel Bülow

    Uns blindhessische IM Nancy Faency -



    gibt jetzt die Kettenhunde Otto Graf von Weleda Schily & tazChefinnensache Wolfgang zu Briefumschläge Schäuble bis zur Kenntlichkeit entstellt- in einer Person! Gelle



    “Vorgeschlagen wird von Faeser unter anderem auch, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben.“



    Was sagt die Verwaltunggerichtsordnung - VwGO - ?



    § 80



    [Aufschiebende Wirkung, vorläufiger Rechtsschutz]

    (1) 1Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. 2Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a).…“



    D.h. Oil of Olafs. I. zu HH & G 20 - wa!



    Der nie was an Polizeigewalt gesehen haben will und sich gern nicht erinnert!



    Läßt seine IM-Kettenhündin - SPD -



    In einer der heikelsten Bereichen des Ausl&AsylR den vorläufigen Rechtsschutz wegballern!



    Und die völlig von der Rolle Grünlinge ala Kretsche & Co. werden zumindest klammheimlich die Füße stillhalten! Gell.



    Der Rest - wie üblich fensterredend Schattenboxen! Woll.

    kurz - Quo vadis Schland - Quo vadis Rechtsstaat?



    Als im Grundgesetz knapp vor Schleifung noch Asyl IN DEUTSCHLAND - garantiert war! 1992 - Newahr.



    Sagte Jürgen Kühling - SPD Verfassungsrichter Karlsruhe im Spiegel-Interview: “ Wir schaffen ohne Not eines der! Grund&Menschenrechte unserer Verfassung ab!“



    Nancy Faency zeigt‘s: “Schlimmer geht immer!“ Gelle

    unterm——-



    Wird der vorläufige Rechtsschutz abgeschafft - öffnet das für die Ausländerbehörden Tür und Tor: carte blanche!



    Und das! Obwohl schon zuvor zB das OVG Münster sich veranlaßt sah!



    In den Asylverfahren - eigentlich systemwidrig - den Ausländerbehörden Maßgaben/Verbote zu erteilen! Newahr.



    Der Senstsvorsitzende “Auch wir waren es schließlich leid - daß die Ämter und Asylbewerber “unter dem Löffel weg“ abgeschoben haben! Ja. Ich weiß, Sie waren uns da längst voraus! Richtigerweise.“)



    (Ende des 🎡 vanité) Normal •

  • "Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Das kann beispielsweise daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt."

    Warum wird der wichtigste Grund nicht genannt? D schiebt in der Regel nicht in Länder ab, in denen Krieg herrscht.

  • Die Frage ist doch wieviele der 304.000 ausreichepflichtigen Menschen geduldet sind und wieviele eigentlich abgeschoben werden sollen. Faesers Vorschlag betrifft ja nur diejenigen die nicht geduldet sind.

    • @Jesus:

      Duldungen sind befristet und müssen immer wieder neu beantragt werden. . Wenn man eine Möglichkeit findet das Zb. Tunesien seine Bürger auch ohne Pass zurück nimmt dann kann die Duldung beendet werden.

      • @Martin Sauer:

        Ja, aber wieviele Personen betrifft den nun die neue Regelung?

  • "Das kann beispielsweise daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt."



    Und was ändern die geplanten Verschärfungen an diesen Gründen? Will man nun Sans-Papiers in die Staatenlosigkeit, Kranke in eine Situation ohne ausreichende medizinische Versorgung abschieben und Eltern mit Polizeigewalt von ihren Kindern trennen?

    • @Ingo Bernable:

      Welch einen Sinn soll es haben jemand als staatenlos zu bezeichnen. Wohin soll man den abschieben. Nach "Staatenlos". Auch finde ich nichts davon das man Eltern ohne ihre Kinder abschieben will. dazu müste das Grundgesetz geändert werden, mit einer 2/3 Mehrheit. Das ist aber nicht geplant. Dann gibt es dazu noch UN Konventionen. Das man Kranke ohne medizinische Versorgung abschieben will davon finde ich auch nichts.

      Es gibt in Deutschland Zb. abgelehnte bosnische (Europäer) Asylbewerber. Da die keine Pässe haben nimmt Bosnien die nicht zurück. Das sind Tatsachen und nicht Ihre Spekulationen.

      • @Martin Sauer:

        Wenn sie noch eimal gründlich und in Ruhe nachlesen, werden sie möglicherweise feststellen, dass das was sie für Spekulation halten, tatsächlich eine rhetorische Frage ist.

  • Na klar. Das ist ja auch nicht die Klientel der Lobbygruppe aka FDP. Die steht für Freiheit, jedoch an ganz anderer Stelle.

    • @Perkele:

      ...Freiheit bedeutet auch Selbstverantwortung - was recht vernünftig ist - solange andere einen nicht in der Freiheit einschränken wollen....