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Berliner LandesregierungMit grünem Licht von der CDU

Der rot-grün-rote Senat beschließt bei Mieterschutz und Jugend Regeln und Ausgaben, die weit in die Amtszeit der künftigen Regierung hinein wirken.

Franziska Giffey (SPD) ist so lange Regierungschefin, bis das Abgeordnetenhaus ihr Amt neu besetzt Foto: dpa

Berlin taz | Der rot-grün-rote Senat hat am Dienstag zwei Beschlüsse getroffen, die in die Amtszeit der künftigen Landesregierung, teils sogar bis 2028 reichen. Beide Entscheidungen sind laut Regierungschefin Franziska Giffey (SPD) mit der CDU abgesprochen, die künftig zusammen mit der SPD regieren will und dazu gerade Koalitionsgespräche führt (siehe auch Seite 23). Zum einen sollen insgesamt 90 Millionen Euro für Maßnahmen gegen Jugendgewalt als Reaktion auf die Silvesterrandale bereitstehen. Zum anderen verlängerte der Senat eine zeitlich begrenzte Mieterschutzregelung, die Mitte Mai ausgelaufen wäre, um weitere fünf Jahre.

Knapp viereinhalb Wochen nach der Abgeordnetenhauswahl und vor allem nach der Entscheidung von CDU und SPD zu Koalitionsverhandlungen hat es fast etwas Seltsames, dass da ja immer auch noch eine aktuelle Landesregierung ist und in einer Pressekonferenz auftritt. Doch dieser Senat, darauf hat Giffey schon vor der Wahl am 12. Februar hingewiesen, ist solange im Amt, bis das Parlament einen neuen Regierungschef wählt – oder eine Chefin. Ein leerer Stuhl, eine Sedisvakanz, ist in der Landesverfassung nicht vorgesehen. Üblich ist dabei, das sich eine ausgehende Regierung auf das Nötigste beschränkt und den laufenden Betrieb verwaltet.

Zur Finanzierung von Maßnahmen gegen Jugendgewalt hatte Giffey aber gleichfalls schon vor der Wahl versprochen, dass es dazu in jedem Fall kommen würde. Basis für die dazu nun fest beschlossenen 20 Millionen Euro ist der von der Regierungschefin angeschobene Gipfel gegen Jugendgewalt Mitte Januar. Nun betonte Giffey, mit dem Senatsbeschluss ein Versprechen eingelöst zu haben.

Das Geld soll in Elternarbeit, Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit fließen, aber auch die Jugendgerichtsbarkeit stärken. Dass nach Willen des Senats dafür weitere 70 Millionen für den Landeshaushalt 2024/25 reserviert sein sollen, hat zwar eine möglicherweise nicht mehr rot-grün-rote, sondern schwarz-rote Parlamentsmehrheit zu entscheiden. Laut Giffey ist jedoch in den Sondierungsgesprächen und in der ersten Koalitionsrunde mit der CDU geklärt worden, dass man es sich gerade bei diesem Thema nicht leisten könne, hinter bisher Erarbeitetes zurückzufallen.

Begrenzung auf 15 Prozent

In gleicher Weise soll mit der CDU besprochen worden sein, dass der Senat nun eine Regelung bis 2028 verlängerte, die Mieterhöhungen auf 15 Prozent binnen drei Jahren begrenzt. Bundesweit vorgeschrieben ist eine Obergrenze von 20 Prozent. Der damals noch rot-rot-grüne Senat hatte wegen der Wohnungsnot in Berlin 2018 eine Ausnahmeregel genutzt, die eine Beschränkung auf 15 Prozent ermöglichte. Laut Bausenator Andreas Geisel (SPD) drängt das Land Berlin über eine Bundesratsinitiative seit Februar 2022 darauf, diese Ausnahmeregel auf 11 Prozent abzusenken.

Betroffen sind 1,5 Millionen Haushalte. Für Mieter der landeseigenen Wohnungsgesellschaften gilt zudem bis Ende dieses Jahres ein Mietmoratorium, das Teil des Berliner Entlastungspakets ist.

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1 Kommentar

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  • Da bin ich mal gespannt, warum die Landesverordnung mit den 15% nicht rechtswidrig sein soll. Die erniedrigte Kappungsgrenze (15 statt 20%) darf von einer Landesregierung nur für höchstens 5 Jahre verordnet werden. Die laufen aber 2023 ab...