Entscheidung des Verfassungsgerichts: Berlin hat tatsächlich die Wahl

Die Wiederholung der Berlin-Wahlen kann wie geplant am 12. Februar stattfinden, sagt Karlsruhe – während der Wahlkampf längst auf Hochtouren läuft.

Wahlplakate an einer vielbefahrenen Straße

Jetzt steht der Berlin-Wahl vom 12. Februar erst mal nichts mehr im Weg Foto: Emmanuele Contini/imago

BERLIN taz | Es klingt angesichts des auf Hochtouren laufenden Wahlkampfs wie eine Meldung aus Absurdistan, aber: Die Wiederholungswahlen in Berlin in knapp zehn Tagen können stattfinden. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstagmorgen bekannt gegeben. Damit wies es einen Eilantrag von gut 40 Klä­ge­r*in­nen ab. (AZ 2 BvR 2189/22)

Sie wendeten sich gegen die komplette Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksparlamenten am 12. Februar. Diese war nötig geworden, nachdem der Berliner Verfassungsgerichtshof Mitte November diese beiden Abstimmungen vom 26. September 2021 wegen zahlreicher Pannen für ungültig erklärt hatte.

Die Berliner Rich­te­r*in­nen hatten unter anderem argumentiert, schon bei der Vorbereitung seien von der Landeswahlleiterin und der zuständigen Innenverwaltung des Senats derart weitreichende Fehler gemacht worden, dass nur eine Komplettwiederholung das Vertrauen in die Demokratie wiederherstellen könne. Die Klä­ge­r*in­nen hielten dies für nicht angemessen.

Damit konnten sie die obersten deutschen Ver­fas­sungs­rich­te­r*in­nen aber – zumindest vorerst – nicht überzeugen. Der Eilantrag sei erfolglos, heißt es in der vom Bundesverfassungsgericht schriftlich veröffentlichten Entscheidung. Eine Begründung wurde nicht mitgeteilt. Diese werde den Beteiligten gesondert übermittelt, hieß es in der Mitteilung.

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Mit dem Eilantrag hatten die Klä­ge­r*in­nen erreichen wollen, dass die Wiederholungswahl so lange nicht stattfinden darf, bis Karlsruhe abschließend im Hauptverfahren entschieden hat. Denn mit der Entscheidung am Dienstagmorgen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Fast parallel zur Ankündigung der Entscheidung des Gerichts bekamen alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses Gelegenheit, bis zum 2. März zum Antrag in der Hauptsache Stellung zu nehmen. Damit besteht die Möglichkeit, dass Karlsruhe nachträglich die Rechtmäßigkeit der Wiederholungswahlen infrage stellt.

Landeswahlleiter erleichtert

Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat mit Erleichterung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert. „Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt“, sagte Bröchler der Deutschen Presse-Agentur. „Wir können nun auf Hochtouren mit der Planung und Durchführung der Wahl fortfahren.“ Ihn habe die Entscheidung in Karlsruhe nicht überrascht, so Bröchler. „Alles andere wäre ein ganz erheblicher Eingriff in eine schon laufende Wahl gewesen.“

Berlins CDU begrüßte die Entscheidung. „Gut für die Demokratie, gut für Berlin“, so Generalsekretär Stefan Evers am Dienstag. „Jetzt haben die Wählerinnen und Wähler das Wort. Der Neustart für unsere Stadt ist so nötig wie nie.“ Aus den Reihen der Berliner CDU hat so weit bekannt niemand gegen die Wiederholungswahl geklagt.

Die grüne Spitzenkandidatin Bettina Jarasch appellierte nach der Entscheidung an die Berliner*innen, wählen zu gehen. „Ich bin erleichtert, weil alles andere nicht mehr vermittelbar wäre. Deshalb: Gehen Sie bitte wählen“, schrieb sie auf Twitter.

Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey schrieb ebenfalls auf dem Kurznachrichtendienst: „Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird.“ Sie versicherte: „Der Senat ist handlungsfähig.“

Entscheidung zur Bundestagswahl steht noch aus

Nicht betroffen von der Entscheidung ist die vom Bundestag beschlossene Wiederholung der Bundestagswahl in mehreren hundert Wahlbezirken in Berlin, die ebenfalls am 26. September 2021 stattgefunden hatte. Auch dagegen sind Klagen in Karlsruhe anhängig. Für diese Wiederholung gibt es aber noch keinen Termin. Der Deutsche-Wohnen-&-Co-enteignen-Volksentscheid vom gleichen Tag wiederum gilt – er wurde angesichts des klaren Ergebnisses gar nicht erst angefochten.

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