piwik no script img

Rechte und „Querdenker“ in der JustizStaatsstreich mit Rechtsbeugung

Die Richterin und AfD-Politikerin Birgit Malsack-Winkemann sitzt wegen mutmaßlicher rechter Umsturzpläne in U-Haft. Nur ein Einzelfall in der Justiz?

Die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Malsack-Winkemann Foto: Olaf Wagner/imago

Berlin taz | Am 13. Oktober 2022 hatte die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Berliner Landrichterin Birgit Malsack-Winkemann Grund zu feiern: Das Richterdienstgericht beim Verwaltungsgericht Berlin hatte den Antrag der Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) abgelehnt, sie aus dem Dienst zu entfernen. Ihr Glück währte jedoch keine zwei Monate. Seit Anfang Dezember sitzt sie in Untersuchungshaft – wegen des Verdachts, mit einer Gruppe von Reichsbürgern, Verschwörungsideologen und Rechtsextremisten einen Staatsstreich geplant zu haben.

Die Schlüsselfrage: Ist der Absturz der Richterin ein Einzelfall in der Justiz? Was die mutmaßliche Verstrickung in den geplanten Putsch angeht: sicher. Nicht jedoch bezüglich ihrer ideologischen Nähe zu der Mischszene aus Rechtsextremisten, Reichsbürgern und Querdenkern. Deren Virus hat einzelne Staatsanwälte und Richter während der Coronapandemie infiziert.

„Gib Gates keine Chance“

Eine rechte Querdenkerin war die Berliner Staatsanwältin Renate H. (Name geändert). Bei Angriffen von Rechtsextremisten und Hooligans auf Polizisten vor der russischen Botschaft am 29. August 2020 marschierte sie mit ihrem Sohn in der ersten Reihe, obwohl sie als Staatsdienerin eigentlich auf der anderen Seite der Polizeiabsperrung stehen sollte. Später mündete diese Demonstration in dem Versuch, den Reichstag zu stürmen

Allem Anschein nach ist Renate H. keine Gelegenheits-, sondern Überzeugungstäterin. Schon im August 2020 marschierte sie mit Reichsbürgern auf der ersten großen Demo gegen die Coronapolitik in Berlin. Im August 2022 besuchte sie teilweise gewalttätige Proteste in Leipzig. Auf ihrem Facebook-Profil verbreitete die Vertreterin der Staatsgewalt monatelang Verschwörungstheorien.

Lange stand auf ihrem Profilbild der Slogan „Gib Gates keine Chance“. In Querdenker-Kreisen ist die These populär, dass der Microsoft-Gründer Bill Gates die Pandemie absichtlich ausgelöst habe. Andere Posts legen den Schluss nahe, dass sie im rechtsextremen Milieu verwurzelt ist. Mehrfach hat sie Beiträge geteilt, die von der schwarz-weiß-roten Reichsflagge als „Symbol für einen Friedensvertrag“ sprachen.

Weimars Anti-Corona-Richter

Ideologisch schwer einzuordnen sind drei Entscheidungen der Amtsgerichte Weimar und Weilheim, die die Maskenpflicht in Schulen für verfassungswidrig und nichtig erklärt haben, obwohl ausschließlich Verwaltungsgerichte zuständig sind. Eine klare Zuständigkeitsanmaßung.

Gemeinsam ist den drei Amtsrichtern, dass sie mit ihren Entscheidungen eine politische Agenda verfolgt haben, eine richterliche Todsünde, weil sie damit gegen das Gebot der richterlichen Neutralität verstoßen. In ihren Entscheidungen polemisieren sie offen gegen die Bundesregierung oder verstecken sich hinter juristischer Dogmatik – zum Beispiel durch die selektive Auswahl von Gutachtern, die als Coronaverharmloser bekannt sind, oder durch medizinisch unbelegte Behauptungen.

Der Weimarer Amtsrichter Matthias Guericke geißelte Lockdowns als „katastrophale politische Fehlentscheidung“ und ein Strategiepapier des Innenministeriums als „Science-Fiction“. Solche politischen Meinungsäußerungen haben in gerichtlichen Entscheidungen nichts zu suchen. Im Echo auf Guerickes Beschluss rätselten viele, wo er politisch steht, ob er Reichsbürger, Querdenker oder AfD-Sympathisant sei. Auf die Idee, dass er ein Grüner sei, wie Guericke selbst über sich behauptet, kam niemand.

Sein Weimarer Kollege Christian Dettmar behauptete kontrafaktisch, dass „nach wissenschaftlichen Erkenntnissen“ „Masken keinen Effekt auf das Infektionsgeschehen haben“ und der PCR-Test „prinzipiell nicht zur Feststellung […] von Infektionen geeignet“ sei. Im Zorn erließ der Meininger Amtsrichter Volker Kuba im Februar 2021 einen Beschluss im Duktus eines Querdenkers: „Wie mittlerweile allgemein bekannt, gelten in der BRD momentan weder das Grundgesetz noch andere Gesetze.“

Im Januar 2021 gründete sich das „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“. Es versteht sich in seinem rechtlichen Widerstand gegen die staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen als „politisch neutral“. Befeuert durch Kontroversen über die Impfpflicht, haben drei Mitglieder im September 2021 das Netzwerk verlassen: der Recklinghausener Amtsrichter Oliver Nölken, der Erfurter Landrichter Detlev Pahl und der pensionierte Landrichter Thomas Braunsdorf.

In der schriftlichen Austrittserklärung werfen sie der „übergroßen Mehrheit der aktiven Mitglieder“ vor, das „Netzwerk als einen justiziellen Arm der Querdenker-Bewegung zu positionieren“: „Nach unserer Wahrnehmung nehmen medizinisches Halbwissen, Esoterik und Verschwörungsgeraune einen immer größeren Raum ein.“

Empört hat die drei Richter unter anderem ein Beitrag auf der Webseite des Netzwerks, der das in Querdenker-Kreisen propagierte Pferde-Entwurmungsmittel Ivermectin als Wunderwaffe zur Behandlung von Coronakranken empfohlen hat. Außerdem fanden sie interne Chatnachrichten inakzeptabel, in denen „Corona-Schutzimpfungen in einen Zusammenhang gerückt, verglichen, sogar gleichgesetzt wurden mit biologischen Kampfstoffen, Völkermord und dem Holocaust“.

Der Berliner Landrichter und Netzwerkmitbegründer Pieter Schleiter räumt relativierend ein, dass es in „zwei oder drei Fällen“ Beiträge „mit absurden Inhalten“ gegeben habe, deren „Inhalte gedanklich nicht voll erfasst wurden“. Allerdings scheint er selbst nicht frei vom Verschwörerischen zu sein. In seiner Verfassungsbeschwerde gegen staatliche Anti-Corona-Maßnahmen unkt er, dass „Zensur“ stattfinde und viel „Geld im Spiel“ sei, um „Sachverständige“ zu bezahlen, die „Entscheidungen wirkungsvoll beeinflussen“ können.

Schwarz-weiß-roter Balkon

Es gibt bereits ein Dutzend Urteile von Oberlandesgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen, die Schöffen ihrer Ämter enthoben haben, weil sie sich als Mitglieder der NPD, einer rechtsextremistischen Skinhead-Band oder der Reichsbürger-Szene verfassungsfeindlich geäußert hatten.

Getroffen hat es unter anderem einen Schöffen, der auf Face­book einen Beitrag mit den Worten weitergeleitet hatte: „Ich bin Bürger des Deutschen Reiches und kein Bürger der Firma BRD.“ Ein anderer Laienrichter musste gehen, weil er auf seinem Balkon die schwarz-weiß-rote Reichsfahne gehisst und die Bundesrepublik als „Besatzungsregime“ beschimpft hatte.

Weil die politische Einstellung oder das Parteibuch bei der Wahl von Laienrichtern keine Rolle spielen soll, sorgen sich einige Gerichtspräsidenten, dass bei den Schöffenwahlen 2023 Bewerber vom rechten Rand unerkannt auf die Richterbank gelangen könnten.

Schwerer Rechtsverstoß

Wegen der richterlichen Unabhängigkeit ist es für die Selbstkontrolle der Justiz wesentlich schwerer, gegen Richter vorzugehen als gegen Schöffen, wenn sie politisch ausscheren. Die interne Dienstaufsicht wird nicht einheitlich gehandhabt. Das Reaktionsspektrum pendelt zwischen Wegschauen, falscher Toleranz bis zur schweren Keule einer Anklage wegen Rechtsbeugung.

Der bereits erwähnte Richter Kuba aus Meiningen erhielt wegen Verstoßes gegen das Mäßigungsgebot einen bestandskräftigen Verweis, gegen die Berliner Querdenker-Staatsanwältin wurden strafrechtliche Ermittlungen und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Glimpflich davongekommen ist Richter Guericke aus Weimar. Er wurde trotz „schwerer Rechtsverstöße“ (Staatsanwaltschaft Erfurt) weder disziplinar- noch strafrechtliche sanktioniert.

Sein Weimarer Kollege Dettmar und die AfD-Richterin Malsack-Winkemann werden ihre strafrechtlichen Verstrickungen dagegen beruflich wohl noch teuer bezahlen müssen, mit Entlassungen oder Versetzungen in den Ruhestand. Die bereits gegen Dettmar zugelassene Anklage wegen Rechtsbeugung ist rechtshistorisch eine Wegmarke: Es ist die erste Anklage wegen einer politisch motivierten Rechtsbeugung. Wegen dieser Anklage hat das Thüringer Richterdienstgericht am Landgericht Meiningen ihn vom Dienst suspendiert. Er hat seinen Arbeitsplatz geräumt und bekommt 25 Prozent weniger Gehalt.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde aufgrund eines Hinweises des KRiStA n.e.V. aktualisiert.

Der Autor ist Jurist und Journalist. Sein Buch „Rechte Richter: AfD-Richter, -Staatsanwälte und -Schöffen: eine Gefahr für den Rechtsstaat?“ ist kürzlich in der zweiten, erweiterten Auflage im Berliner Wissenschafts-Verlag erschienen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

11 Kommentare

 / 
  • Es ist bekannt, dass die Altnazis v.a. in der Justiz, Verwaltung und in der Medizin nach dem Krieg oft in bestimmenden Positionen weiterwirken konnten.



    Erschreckend ist hingegen, dass sich diese Strömungen offenbar bis heute in den Gerichten und Universitäten, gepaart mit Patriarchats-Phantasien und Frauenrollenklischees, offenbar teilweise halten konnten.



    Aber suspendiert (also erzwungene unehrenhafte Tagesfreizeit) mit hohem weiteren Gehalt, um nur 25% gekürzt?

    Dies würde selbst die FDP und die CDU/CSU doch normalerweise als "Sozialschmarotzer" oder "soziale Hängematte" titulieren, wieso denn hier nicht?



    Wieso kommen Menschen gerade in hohen Positionen, wie Richter und Politiker mit derartig staatsschädigenden und korrupten Handlungen immer wieder nicht nur durch, sondern werden hingegen noch üppig weiterentlohnt, so üppig, wie es kaum ein Arbeitnehmer überhaupt jemals erwirtschaften könnte?



    Es drängt sich doch bei diesen vielen Puzzle-Teilen das Gesamtbild einer "Bananenrepublik" auf, in der die Kontrollinstanzen gerade bezüglich höher Politiker- oder Beamtenvergehen und verfassungsfeindlichem Handeln auf gehobener Ebene zu versagen scheinen, oder seltsamer Weise erst gar nicht greifen.



    Mich erinnert dies alles zunehmend an ein "Kastensystem" in dem sich bestimmte gesellschaftliche Gruppen derart vom verfassungsrechtlichen Fundament losgelöst haben, sodass dies unvermittelbar ist, und dadurch den Zusammenhalt der Demokratie gefährdet.

  • Es ist nicht verwunderlich, das sich die Rechtsschaffenheit wieder öffentlich Bahn bricht. Hat die Judikative doch in allen Bereichen eine jahrzehntelange Rechtstradition.

  • Was ist mit den christlichen oder CDU nahen Richter/innen?



    Die zeigen den Frauen oft in Scheidungsverfahren wo der richterliche Hammer hängt.

  • „Wie mittlerweile allgemein bekannt, gelten in der BRD momentan weder das ".... Grundgesetz noch andere Gesetze.“ das möglichweise auf Hintergrund regierungsamtlich beschlossenen Ausnahmezustands auf Basis durch Bundestag Entscheid verschärftem Infektionsschutzgesetzes in öffentlicher Sitzung geschah, klingt das zwar auch nicht besser,..."

    Das klingt auch nicht besser: Kurzes Googeln: Zurückgepfiffen wird er nicht. Was mich verwundert. Sind Richterinnen - von Berufswegen - doch sonst so um die Wahrheitsfindung bemüht.

    Könnten sich diesen Falschäußerungen nicht Richterinnen-Kolleginnen einmal annehmen?



    Dürfen Richterinnen sowas einfach behaupten?

  • Wenn Amtsrichter Volker Kuba Februar 2021 einen Beschluss im Duktus eines Querdenkers formuliert: „Wie mittlerweile allgemein bekannt, gelten in der BRD momentan weder das Grundgesetz noch andere Gesetze.“ das möglichweise auf Hintergrund regierungsamtlich beschlossenen Ausnahmezustands auf Basis durch Bundestag Entscheid verschärftem Infektionsschutzgesetzes in öffentlicher Sitzung geschah, klingt das zwar auch nicht besser, eben nach richterlich gewohnt zugestandener Selbstherrlichkeit, akzeptierter Kollateralschaden, zur Wahrung der Gewaltenteilung locker vom Hohen Hocker im konkreten Fall lax aus der Hüfte geschossen, ohne Sinn für Aufklärung der Öffentlichkeit über aktuell gesetzlich geltende Lage, eher sinisterem Gespür öffentlichen Raum um des Effekts Willen beim einsamen Verfassen richterlichen Beschlusses suboptimal zu emotionalisieren, hernach in Gerichtskantine unter Seinesgleichen damit anekdotisch hausieren zu gehen?

    Wer erinnert sich in Hamburg da nicht an Richter "Gnadenlos" Barnabas Schill um die Jahrtausendwende, der um der Effekthascherei Willen schon mal vor seinen anberaumten Sitzungen gezielt bestimmte Presseorgan Redaktionen telefonisch einlud. Sich bald in Hamburg medial so erwartet fühlte, dass er die Schill-Partei, vormals Partei Rechtstaatlicher Offensive (PRO) Partei gründete, CDU Bürgermeisterkandidat Ole von Beust mit Schill 2001-2003 als Mehrheitsbeschaffer (19 % Zustimmung aus dem Stand bei Hamburger Bürgerschaftswahl) Koalition einging. Was nicht nur unter Richter*nnen berufspolitisch fragwürdig bleibt, aber straf- oder sonst wie disziplinarrechtlich weit weniger sanktionierbar wirkt

  • Wenn Amtsrichter Volker Kuba Februar 2021 einen Beschluss im Duktus eines Querdenkers formuliert: „Wie mittlerweile allgemein bekannt, gelten in der BRD momentan weder das Grundgesetz noch andere Gesetze.“ das möglichweise auf Hintergrund regierungsamtlich beschlossenen Ausnahmezustands auf Basis durch Bundestag Entscheid verschärftem Infektionsschutzgesetzes in öffentlicher Sitzung geschah, klingt das zwar auch nicht besser, eben nach richterlich gewohnter Selbstherrlichkeit locker vom hohen Hocker im konkreten Fall, ohne Gespür noch Sinn für Aufklärung der Öffentlichkeit über aktuell gesetzliche Lage, aber straf- oder sonst wie disziplinarrechtlich weit weniger sanktionierbar

  • Schön zusammengefasst, was bekannt ist. Die Dunkelziffer dürfte enorm sein.

    Schön wäre es auch einmal einen Blick in die Juristenausbildung zu werfen.



    BSp.: noch Anfang der 90er Jahre durfte ich in Rechtsgeschichte einen glühenden Monarchisten als Professor geniesen, der sich hymnisch zum tausendjährigen ersten Reich ereiferte.



    Die Judikatur im "alten" Rom fand er (mitsamt der dort öffentlich gehandhabten und üblichen Käuflichkeit von Entscheidungen und Zeugen) als zivilisatorisch nahezu unerreicht.



    Die Rechtsgeschichte zwischen 1918 und 1945 und danach bis zu den 1968er Jahren wurde komplett negiert - durch Nichtbehandlung.



    Auch nicht selten: ein Srafrechtsprof., der bei Wirtschaftskriminlität sich an liberaler Nachsicht kaum halten konnte, hatte ein Semester später Schaum vorm Mund, wenn es um § 218 StGB ging: Mörderinnen und lebenslang wegsprerren wurde da gepredigt.

    Tja, und der Nazi Palandt et al: durften 70 Jahre lang die Standartkommentere und Gesetzessammlungen mit ihrem Namen zieren: der Schoß war halt fruchtbar noch... und ist es wohl immer noch. Natürlich nur in "Maaßen" von "Gehlen" mal abgesehen.

  • „Der Autor ist Jurist und Journalist“



    Und ja, sein Beitrag ist wichtig, danke. Und doch mir auch ärgerlich. Nicht inhaltlich, sondern begrifflich. Als ich vor Jahrzehnten Deutsch lernte war das Wort Querdenker so verstanden: Eine Person die eigenständig und oft abseits vom Mainstream denkt. Heute, wie in diesem Beitrag bestimmt ein Dutzend mal, wird dieser Begriff auf die Deppenschwurblerszene eingeengt und eingehämmert (weil ohne Anführungszeichen). Das scheint (mir) bedenklich. Denn mensch kann querdenken (und –handeln) ohne zu der og. und im Beitrag gemeinten Szene zu gehören. Sondern ganz im Gegenteil.

    • @Ardaga:

      Dem schliesde ich mich an!

    • @Ardaga:

      Ich schließe mich an. Im Wort "querdenken" ist immerhin "denken" enthalten und gerade das geht doch den Vollpfosten ab.

  • Sorry, aber das freundliche Bild passt doch überhaupt nicht. Eine Richterin, die im Namen des Volkes Recht sprechen soll, wird eingesperrt; das ist doch schon schlimm genug, auch, wenn es kein Einzelfall ist, was nicht verwundert.