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Analyse zu Hartz-IV-NachfolgeBürgergeld deckt Stromkosten nicht

Laut einem Vergleichsportal reicht das Bürgergeld nicht, um die gestiegenen Energiekosten zu bezahlen. Sozialverbände machen Druck.

Der im Bürgergeld veranschlagte Betrag für Stromkosten ist zu niedrig, kritisieren Sozialverbände Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

München/Berlin dpa | Das neue Bürgergeld deckt nach Berechnung des Online-Portals Check24 die Stromkosten der Emp­fän­ge­r*in­nen ebenso wenig wie zuvor Hartz IV. Die Sozialverbände VdK und der Paritätische teilen diese Einschätzung.

Im Posten für Wohnen und Energie – ohne Miete – sind im Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende auf ein Jahr hochgerechnet knapp 511 Euro vorgesehen. Die durchschnittlichen Stromkosten für einen Ein-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden beliefen sich trotz Strompreisbremse aber auf 641 Euro, teilte das Münchner Unternehmen am Donnerstag mit. „Damit liegen die Stromkosten 25 Prozent über der Pauschale.“

Grundlage der Berechnung sind die Preise der Energieversorger, die über das Portal von Check24 Strom verkaufen. „Der für die Stromkosten veranschlagte Betrag ist viel zu niedrig“, kommentierte VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Daran hat sich auch mit der Anpassung der Regelsätze nichts Grundsätzliches geändert.

Das Problem hat sich mit dem starken Anstieg der Strompreise eher noch vergrößert.“ Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen ist mit der Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld um 53 Euro auf 502 Euro im Monat gestiegen, das entspricht einer Erhöhung um knapp zwölf Prozent. Darüber hinaus übernimmt der Staat „angemessene“ Kosten für Miete und Heizung, die Stromrechnung muss aber aus dem Regelsatz bezahlt werden.

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„Die Leistungen, die eigentlich ein menschenwürdiges Existenzminimum absichern sollen, reichen vorne und hinten nicht, um über den Monat zu kommen“, kritisierte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die explodierenden Strompreise verschärften die Not für die Menschen, die Grundsicherung beziehen. „Für Single-Haushalte waren die Kosten zuletzt fast doppelt so hoch wie das, was amtlich zugestanden wurde“, sagte Schneider.

Zuständig für die Auszahlung des Bürgergelds sind die Jobcenter. „Die steigenden Heiz- und Stromkosten sind sehr herausfordernd“, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Heizkosten würden von den Jobcentern regelmäßig in der angemessenen Höhe übernommen. „Anders ist es bei den Stromkosten: Haushaltsstrom ist Teil des Regelbedarfes, wird vom Gesetzgeber festgelegt und jährlich angepasst. Die Jobcenter haben keinen Spielraum, den Regelbedarf anzupassen.“

Die Bundesagentur begrüße deshalb sehr, dass der Regelsatz zum 1. Januar so deutlich gestiegen sei. „Dennoch können steigende Stromkosten zu finanziellen Belastungen führen. Sollten Menschen in finanzielle Nöte kommen, können die Jobcenter zumindest ein Darlehen bewilligen.“

Dass staatliche Leistungen für Bedürftige in Deutschland bisher nicht immer für das Existenzminimum ausreichen, hatte bereits am Mittwoch auch eine Studie im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) gezeigt. Auch von den Milliardenhilfen der Regierung wegen der Energiekrise kamen laut der Erhebung nicht genug Mittel bei Hartz-IV-Beziehenden an.

„Die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass das soziokulturelle Existenzminimum auch im Falle von plötzlichen Preissteigerungen immer gedeckt sein muss, wurde mit den Einmalzahlungen nicht erreicht“, heißt es in der DGB-Studie mit dem Titel „Ermittlung eines angemessenen Inflationsausgleichs 2021 und 2022 für Grundsicherungsbeziehende“ der Expertin Irene Becker.

Demnach mussten etwa Alleinlebende im vergangenen Jahr 470 Euro Kaufkraftverlust hinnehmen. Die Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar hat das Problem laut der Studie für das laufende Jahr aber entschärft. So sei die Erhöhung der Regelsätze kräftiger als der prognostizierte Preisanstieg für das Jahr 2023.

Zum Jahresbeginn waren die Sätze für Bedürftige um rund 50 Euro gestiegen. Für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte gibt es seitdem 502 Euro pro Monat. In der im November 2022 erstellten Studie heißt es: „Dies ist für die Betroffenen eine erhebliche Erleichterung gegenüber der Situation im laufenden Jahr.“

Defizite gebe es aber beim Mechanismus, mit dem das Bürgergeld künftig weiter angepasst werden soll. Denn es würden jeweils durchschnittliche Änderungsraten aus der Vergangenheit miteinander verknüpft: Nicht eingezogen bei der Errechnung der Sätze werde der tatsächlich für das jeweilige betreffende Jahr maßgebliche Inflationsverlauf. Vorgeschlagen wird von der Studienautorin deshalb unter anderem, dass künftig Änderungen des Regelsatzes häufiger möglich sein sollen als nur einmal im Jahr.

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9 Kommentare

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  • Zitat: Wenn andere 640€ nur für den Strom geschenkt bekommen, komme ich mir echt verarscht vor.



    Woher nehmen Sie die 640 Euro?



    Die 50 Euro mehr decken zwar die montl. Stromkosten. Das wars dann auch schon. Denken Sie mal auch das es viele Erwerbslose gibt die können auf dem Arbeitsmarkt wg. Krankheit gar nicht arbeiten. Sie dagegen verdienen bei einem Vollzeitjob 8 * mehr an einem Tag als ein Erwerbsloser zur Verfügung hat. Tip: verarschen sie sich nicht selbst.

    • @HAHABerlin:

      Sollte die Antwort auf den User Partychampions sein.

  • Ha so ein bescheuerter Quark:



    Ich bezahle in meiner 75m² Wohnung (!) 45€ an Stromkosten im Monat, das macht 540€ im Jahr.Ich bin auch nicht beim günstigsten Anbieter sondern bei den Stadtwerken, da ist also nich einsparpotential, und meistens bekomme ich bei der Jahresabrechnung noch was zurück. Ich Lebe allerdings auch sehr sparsam und achte auf unnötige Stromfresser, sollte aber jeder andere auch tun. Mir bezahlt das übrigens niemand, ich gehe dafür arbeiten und deshalb finde ich solche Forderungen auch etwas dreist.Wenn andere 640€ nur für den Strom geschenkt bekommen, komme ich mir echt verarscht vor.

  • Puuh! Da haben wir ja noch mal Glück gehabt!



    Nicht auszudenken wenn das Geld bei den Maskendeal-Profiteuren, Coronatest-Philantrophen oder gar Cum-Ex-Steuerexperten fehlen würde.



    Ach wie gut, dass wir so fähige und vertrauenswürdige Politiker haben.



    Gott, was bin ich froh!

  • Rechnet man die Inflationsrate für 2022 und die Unterdeckung für die Stromkosten den 53 € gegen, dann zeigt sich, daß - bezogen auf die Kaufkraft - diese "Regelsatzerhöhung" von rund 11,8 % in Wirklichkeit eine Regelsatzabsenkun von run 4,5 % ist.

    Bedenkt man, daß in den Jahren zuvor Regelsatzerhöhungen gar nicht oder nur völlig unzureichend stattgefunden haben, dann wird deutlich, daß diese Leistungen deutlich unterhalb von dem liegen, was für ein gesundes und menschenwürdes Leben mindestens erforderlich ist.

    Doch ebenso hart betroffen sind auch Niedriglöhner und Armutsrentner, wenn deren Einkommen gerade so dem entspricht, was die Jobcenter genehmigen, diese also keine zusätzliche finanzielle Unterstützung bekommen.

    Daraus erklärt sich dann automatisch, aus welchen überwiegenden Gründen arme Menschen erheblich früher sterben als Besserverdienende.

    www.mdr.de/wissen/...ls-reiche-100.html

    Der Politik ist dieses Problem seit Jahren bekannt. Nur pure Oberflächlichkeit kann deshalb nicht die Ursache dafür sein, warum diesem Mißstand nicht abgeholfen wird.

  • "Ein-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden"

    Na, das ist ganz schön viel. Höchstens wenn man Warmwasser mit Strom erzeugt.



    Liegt vermutlich an Stromfressern. Die könnte man als Staat ersetzen. Würde unserer Klimabilanz guttun.

    • @WeisNich:

      1.300 kWh ist der Richtwert für den jährlichen Stromverbrauch eines 1-Personen-Haushaltes in Deutschland in einem Mehrfamilienhaus. Läuft die Warmwasserbereitung über Strom, verbraucht eine Einzelperson ungefähr 1.800 kWh.

      1500 ist also der Durschnitt zwischen den beiden Werten.

    • @WeisNich:

      1.500 Kilowattstunden fallen durchaus an, wenn täglich gekocht und häufiger gebacken wird, die Waschmaschine benutzt wird und infolge der Beschaffenheit der Wohnung und der Gemeinschaftsräume auch noch ein Wäschetrockner benutzt werden muß.

      Und Stromfresser durch energiesparende Geräte austauschen und der Staat bezahlt es?

      Wie soll das gehen? Die Jobcenter und Sozialämter genehmigen allenfalls billigste Geräte, die dann wieder Stromfresser sind. Und Gebrauchtgeräte sind zumeist solche, die zuvor bei denen aufgestellt waren, die es sich finanziell leisten können, ihre alte Klamotte gegen ein modernes stromsparendes Gerät auszutauschen.

      • @wxyz:

        Ich sagte ja, da sollte unser Staat mehr Geld hineinstecken.



        Dazu könnte er noch Hersteller verpflichten, stromsparende Basismodelle herzustellen. Damit nicht nur die "Reichen" wie ich sparen können.