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Festnahme durch BundesanwaltschaftMoskaus Mann beim BND

Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes wurde bereits am Mittwoch wegen Spionage verhaftet. Der Vorwurf lautet auf Landesverrat.

Hauptsitz des BND in Berlin Foto: Christoph Hardt/Future Image/imago

Berlin taz | Der Fall ist hochbrisant: Ein BND-Mitarbeiter, Carsten L., soll für Russland spioniert haben. Der Mann wurde bereits am Mittwoch durch das Bundeskriminalamt festgenommen, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Am Donnerstag bestätigte ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl. Der Vorwurf lautet auf Landesverrat.

Carsten L. soll seit diesem Jahr BND-interne Informationen an einen russischen Geheimdienst übermittelt haben – mitten im Angriffskrieg auf die Ukraine. Welcher Art diese waren und welchen Umfang sie hatten, ließen die Bundesanwaltschaft und der BND am Donnerstag offen. Durchsucht wurden die Wohnung von Carsten L. sowie zwei Büroräume des BND. Auch eine weitere Person war von der Razzia betroffen, die nicht näher benannt wurde.

Aus Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen wolle man sich zu weiteren Einzelheiten in diesem Fall bis auf Weiteres nicht öffentlich äußern, erklärte BND-Präsident Bruno Kahl. Man habe aber „sofort umfangreiche interne Ermittlungen eingeleitet“, nachdem der mögliche Verratsfall in den eigenen Reihen auffiel.

Auf den Verdächtigen sei man durch eigene „nachrichtendienstliche Arbeit“ gestoßen, erklärte Kahl. Nachdem sich der Verdacht erhärtete, habe man „umgehend“ die Bundesanwaltschaft eingeschaltet. Mit dieser arbeite man „eng und vertrauensvoll“ zusammen, um den Fall gründlich aufzuklären.

BND-Chef gibt sich zugeknöpft

Kahl verteidigte die sparsame öffentliche Informierung in dem Fall. „Zurückhaltung und Diskretion sind in diesem besonderen Fall sehr wichtig. Mit Russland haben wir es auf der Gegenseite mit einem Akteur zu tun, mit dessen Skrupellosigkeit und Gewaltbereitschaft wir zu rechnen haben.“ Jedes Detail dieses Vorgangs, das an die Öffentlichkeit gelange, bedeutet einen Vorteil Russlands in seiner Absicht, Deutschland zu schaden, so Kahl. Deshalb dürfe möglichst wenig darüber öffentlich werden.

Eine Regierungssprecherin bestätigte der taz, dass das Kanzleramt schon länger über den Fall informiert war. Welche politischen Konsequenzen der Spionagefall haben wird, dazu wollte sie sich vorerst nicht äußern.

Zuletzt war 2014 ein BND-Mitarbeiter mit einem Spionagevorwurf festgenommen worden, Markus R. Der Anfangdreißigjährige hatte fünf Jahre lang Geheimpapiere aus dem Dienst an die CIA weitergegeben. R. hatte zuvor eine Initiativbewerbung an die US-Botschaft in Berlin geschickt, dass er gewisses Material anzubieten habe. Als er auch den Russen Material anbot, wurde er erwischt. R. verwies auf Geldnöte und der Suche nach Nervenkitzel und wurde wegen Landesverrats in besonders schweren Fall zu acht Jahren Haft verurteilt.

Geheimdienste hatten zuletzt international gewarnt, dass Russland mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine auch seine Spionagetätigkeiten verstärken werde. Auch deshalb hatte Deutschland bereits im April rund 40 russische Diplomaten ausgewiesen, von denen die meisten für Geheimdienste tätig gewesen sein sollen.

Erst im November hatte ein Gericht in Düsseldorf einen Oberstleutnant der Reserve zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil dieser dem russischen Militärgeheimdienst GRU Informationen über das Reservistenwesen in Deutschland habe zukommen lassen.

Und erst vor wenigen Tagen war ein mutmaßlicher russischer Spion in Wien verhaftet worden, ein 39-jähriger Grieche russischer Herkunft, der als Diplomat jahrelang einem russischen Geheimdienst zugearbeitet haben soll. Ende Oktober wurde wiederum ein Mann in Norwegen verhaftet, der als Forscher unter falschem Namen für Russland spioniert haben soll.

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6 Kommentare

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  • Da nichts über die Anklage bekannt ist (außer LANDESVERRAT eines Beamten), besteht sehr großer Spielraum für Spekulationen.

  • Interessant an der Meldung ist, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst für seine eigene Spionageabwehr zuständig ist. Wirklich überraschen kann auch das nicht, schließlich im Verständnis innen wie außen ja so eine Art Multitalent seiner Klasse, das beliebte Rundum-Sorglospaket, etwas von allem, auch wenn keiner so genau weiß warum und wofür. Und dass das in Deutschland alles einer, einsamen Behörde untersteht, nämlich dem für einen parlamentarischen Bundesstaat erstaunlich privilegierten Bundeskanzleramt. Fand ich schon immer interessant und klar, dass sich die Staatsgeheimnisse dann dort auftürmen. Und wenn's n Leck gibt, dann eben so richtig. Immerhin wurde es nicht unter'n Tisch gekehrt, das kann und muss man würdigen bei einer Behörde, die bis vor wenigen Jahren noch nicht mal eine Russlandabteilung für geboten erachtete.

  • Moskaus Mann beim BND. Ohne Fragezeichen, als Feststellung. Der Mann ist nicht verurteilt, so lange ist dies ein Vorwurf oder ein Verdacht, keine Feststellung.

    • @Kartöfellchen:

      Ja, in der Presse hat man es nicht so, mit der Unschuldsvermutung. Sieht man auch im Fall Kaili. Gilt leider auch für die TAZ.

  • Sich gegenseitig zu beschäftigen und damit zu legitimieren ist doch die Hauptaufgabe von Geheimdiensten. Insofern business as usual.

    • @guzman:

      Genau Genau - In-sich-Geschäft - § 181 BGB‘ Woll. But.

      “Im Stellvertretungsrecht sind gemäß § 181 BGB Insichgeschäfte nur zulässig, wenn die beteiligten Vertrags­partner dem Vertreter das Selbstkontrahieren gestattet haben oder aber das Rechtsgeschäft ausschließlich der Erfüllung einer Verbindlichkeit dient.“

      kurz - Wir dürfen von einer Generalvollmacht auf Gegebenseitigkeit ausgehen! Woll. Fluppt also •