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Maskengegner aus Idar-ObersteinLebenslang für Tankstellenmord

Mario N. erschoss in Idar-Oberstein einen Tankstellenwart, nun muss er lebenslang in Haft. Das Opfer sei ein Symbol gewesen, sagt das Gericht.

Die Mutter des Opfers spricht nach der Urteilsverkündung mit Journalisten Foto: Thomas Frey/dpa

Bad Kreuznach taz | Lebenslange Haft wegen Mordes und mehrfachen Verstoßes gegen die Waffengesetze, so lautet das Urteil des Landgericht Bad Kreuznach gegen den Todesschützen von Idar-Oberstein, Mario N. Der 50-Jährige hatte am 18. September vergangenen Jahres den Tankstellenmitarbeiter Alexander W. nach einem Streit um das Tragen einer Infektionsschutzmaske erschossen.

Er habe dem 20-Jährigen „ohne zu Zögern“ ins Gesicht geschossen, stellte die Vorsitzende Richterin Claudia Büch-Schmitz in ihrer Urteilsbegründung fest. Mit seiner Tat habe er bewusst ein Zeichen setzen wollen und den jungen Mann als Symbol getötet, als Repräsentanten der Regierenden und der von ihm abgelehnten Schutzmaßnahmen vor der Pandemie.

Anders als von der Staatsanwaltschaft gefordert, erkannte das Gericht nicht eine „besondere Schwere der Schuld“. Nach 15 Jahren Haft kann N. deshalb bei einer günstigen Prognose für seine künftige Lebensführung in Freiheit entlassen werden.

In der Urteilsbegründung zeichnete das Gericht die der Tat vorangegangene Radikalisierung des Täters nach: seine grundsätzliche Ablehnung des Staates, seine wachsende rassistische und rechtsextreme Haltung gegenüber Migranten und Andersdenkenden, in die er sich bereits in der sogenannten „Flüchtlingskrise“ hineingesteigert habe. Das Gericht zitierte zahlreiche Chats, in denen Mario N. bereits damals Gewaltfantasien freien Lauf ließ. So hatte er Gegnern mit Messerattacken, Mordanschlägen und Gaskammern gedroht – es war allerdings zunächst bei Worten geblieben.

In der Pandemie radikalisiert

Mit der Pandemie und den von ihm abgelehnten staatlichen Schutzmaßnahmen war die Lage eskaliert. Mario N. hatte seinen wirtschaftlichen Niedergang, seine persönlichen Probleme und selbst den Suizid seines Vaters und dessen Tötungsversuch an N.s Mutter mit der Pandemie in Verbindung gebracht. „Allein der Hass auf das System und die Regierenden“, hätten ihn bei der Tat geleitet, so das Gericht. „Das Opfer war zufällig. Der Mensch Alexander W. zählte nicht.“

Im Urteil wurden die Mordmerkmale des Strafgesetzbuches „Heimtücke“ und „niedrige Beweggründe“ festgestellt. „Alexander W. wiegte sich in Sicherheit“, so Richterin Büch-Schmitz. Deshalb bejahte sie Heimtücke. Er habe sich auch von niedrigen Beweggründen leiten gelassen, als er sich auf ein vermeintliches Widerstandsrecht gegen die von ihm abgelehnten Bestimmungen des Staates berufen habe, auf die ihn sein Opfer hingewiesen hatte. „Aus nichtigem Anlass“ habe er Alexander W. erschossen. Eine „eklatante Missachtung des Lebens und der Person seines Opfers“, so die Richterin.

Wie die psychiatrischen Gutachter im Verfahren attestierte auch das Gericht dem Angeklagten eine volle Schuldfähigkeit. Weder der Genuss von Alkohol vor der Tat, noch die Beeinträchtigungen seines Lebens, für die er nach wie vor die Pandemie und die staatlichen Maßnahmen verantwortlich macht, seien als Schuldausschlussgründe zu werten, so das Gericht.

Keine besondere Schwere der Schuld

Das Strafgesetzbuch sehe für Mord lebenslange Haft „ohne Wenn und Aber“ vor, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Voraussetzungen für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld seien in diesem Fall allerdings nicht gegeben. Zwar habe der Täter der Familie des Opfers, seinen Freunden und den zufälligen Zeugen der Tat schweres Leid zugefügt. Trotzdem habe auch er nach 15 Jahren im Gefängnis einen Anspruch auf Haftprüfung, so Büch-Schmitz.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage zeigten sich nach dem Urteil „zufrieden“. Wichtig sei ihr gewesen, dass das Gericht die Mordmerkmale Heimtücke und die niedrigen Beweggründe festgestellt habe, sagte Oberstaatsanwältin Nicole Frohn. Bei ihrem Antrag, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, sei ihr klar gewesen, dass es um einen Abwägungsprozess gehe, bei dem man auch zu einem anderen Ergebnis kommen könne. Ob sie in Revision gehe, werde in ihrem Team entschieden, so Frohn.

In bewegten Worten dankte die Mutter von Alexander W., die auch die Urteilsverkündung im Gerichtssaal verfolgt hatte, allen Prozessbeteiligten für die Anteilnahme. „Wir werden jetzt die Scherben aus den vergangenen Monaten zusammensuchen“, sagte sie. Auf die Frage, ob sie dem Täter verziehen habe, meinte sie: „Wenn man einem Menschen das Leben nimmt, kann man darüber nicht hinweggehen.“ Das Strafmaß wollte sie nicht kommentieren. „15 Jahre für ein Menschenleben? Das Urteil ist nicht wichtig.“ Für die Mutter von Alexander W. dürfte mit dem Ende des Verfahrens wenigstens ein kleiner Teil der Last abgefallen sein.

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12 Kommentare

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  • Diese Tat hat eine terroristische Tendenz, da sie auch politisch motiviert war. Daher: Urteil zu schwach. alkohol hin oder her.

  • Es bleibt die Unzufriedenheit -



    Justiz ist wie vor tausend Jahren- Rache Abschreckung Strafe.



    Lebenslange soziale Arbeit wäre vielleicht die bessere Lösung als sinnloses Herumsitzen im Knast.

    • @StefanMaria:

      Lebenslang Haft, damit die Gesellschaft vor diesem Mörder geschützt ist, damit es keine weiteren Opfer gibt. Logisch, oder?

      • @V M:

        Ein aufgeklärtes Rechtssystem sollte Verbrechen als Taten bestrafen, nicht Verbrecher. Diese Idee, dass manche Menschen nun mal einfach Verbrecher sind, deshalb Verbrechen begehen und darum - auf welchem Weg auch immer aus der Gesellschaft ausgesondert werden müssten - ist ebenso veraltet wie falsch. Nahezu jede*r kann ist zu Verbrechen bis hin zum Mord fähig und ob es dazu kommt hängt oft genug auch an Faktoren außerhalb des eigenen Einflusses.



        Abgesehn davon ist auch die Rückfallquote bei Kapitaldelikten gegenüber Bagatelldelikten idR signifikant niedriger. Soll man deshalb nun Ladendiebstahl zum "Schutz der Gesellschaft" mit lebenslänglich ahnden?

        • @Ingo Bernable:

          Ihre Frage setzt Ladendiebstähle mit Mord gleich. Benutzen Sie einen Vorschlaghammer um einen winzigen Nagel in die Wand zu schlagen?

        • @Ingo Bernable:

          Es tut mir leid, aber ich kann bei Mördern nur wenig Mitgefühl zeigen. Viel schlimmer wäre es, wenn dieser Typ nach 7 oder 8 Jahren Haft wieder frei wäre. Was würden die Eltern des Opfers fühlen, wenn ihnen dieser Typ dann grinsend in der Fussgängerzone entgegen kommen würde?

          • @V M:

            Es geht nicht um Mitgefühl, sondern um Akzeptanz, dass es Verbrechen gibt und was dagegen getan werden kann. Dass sowas was passiert ist leider die Regel heute, im Krieg in der Ukraine oft und straflos und bei einem Verbrechen hier in Deutschland immerhin mit Reaktion.. Die Reaktion auf so sinnlose Verbrechen ist richtig, aber nur Strafe ist Quatsch. Um die Opfer kümmert sich oft keiner oder es geschieht zu wenig.



            Verbrechern muss mit Intelligenz begegnet werden, nicht mit Gewalt. Vielleicht sollten sie oft in auch lebenslange Scherungsverwahrung, aber nicht ins Knast.



            Und Prävention, dass es weniger Verbrechen gibt, ist wichtig - das muss die Schule leisten, weil Familie und Umstände dies oft nicht im Griff haben können, die Probleme nicht abfangen können. USW - ist ein schwieriges Thema...

          • @V M:

            Es geht ja auch nicht um Mitgefühl, sondern um juristische und normative Standards. Ich halte es jedenfalls für einen zivilisatorischen Fortschritt, dass Strafen anhand von Gesetzen und etablierten juristischen Praxen festgesetzt werden und nicht nach Gefühl und dem Grad der öffentlichen Empörung.

            • @Ingo Bernable:

              Standards? Wieso wird ein Diebstahl mit einem Jahr, ein Betrug mit fünf und ein Mord mit 15 Jahren "bestraft". Natürlich hat sich in der Legislative und Justiz ein kleines bischen was verändert, wobei die Legislative auch meist aus Juristen besteht, was für mich ein bischen dann wie Inzucht wirkt.. Und dann die Emotionalität und variable Sozialkompetenz von Richter*innen, die auch keine Konstante schafft. So einfach ist das alles nicht.

  • "Ein wichtiges Detail, das bei der Berichterstattung jedoch völlig untergeht: So offensichtlich politisch rechts der verurteilte Mord auch war, so wird dieser in der BKA-Statistik zu Politisch motivierter Kriminalität NICHT als rechtsextreme Gewalttat aufgeführt "

    www.volksverpetzer...oerder-lebenslang/

  • ...und wieder eine unbegreifliche Tat, die unsere Gesellschaft fassungslos zurück lässt. Die Frage die sich unweigerlich stellt, warum holen sich einige Mitmenschen nicht rechtzeitig Hilfe, wenn sie in Not sind, sich Situations bedingt überfordert fühlen. Hilfsangebote gibt es reichlich.



    Zudem darf eine Überlegung erlaubt sein , wie kommt unsere Regierung dazu, Einzelhändler, Verkaufspersonal, Bus- und Bahnbeschäftigte einzusetzen, um Gesetze wie in diesem Fall - die Maskenpflicht - durchzusetzen ? Hierfür wäre es sicherlich angebrachter die Bürger dazu anzuhalten die Fachleute - unsere Polizei - zurufen, wenn gegen die Maskenpflicht verstoßen wird.

  • Lebenslang für Mord. Na also geht doch!