Weltweites UNO-Atomwaffenverbot: Gegen den Trend zur Aufrüstung
Die Vertragsstaaten des UNO-Abkommens beschließen bei einer Konferenz Zusatzvereinbarungen. Die Bundesregierung bleibt bei ihrem Nein.
Die Nato-Staaten bekräftigen ihre Politik der atomaren Abschreckung, Deutschland und die anderen vier Stationierungsländer US-amerikanischer Atombomben – die Niederlande, Belgien, Italien und die Türkei – ihr Festhalten an der sogenannten „nuklearen Teilhabe“.
Deutschland hat zweistellige Milliarden-Ausgaben zur Anschaffung neuer US-Kampflugzeuge beschlossen, damit die Bundesluftwaffe im Konfliktfall auch künftig die auf einem Militärstützpunkt in Büchel in der Eifel stationierten und in den vergangenen zwei Jahren modernisierten US-Atombomben einsetzen kann.
Ganz gegen diesen Aufrüstungstrend stand in den vergangenen drei Tagen in Wien die erste Konferenz von inzwischen 86 Unterzeichnerstaaten des UNO-Abkommens zum vollständigen, weltweiten Verbot atomarer Waffen (Treaty for the prohibition of nuclear weapons, TPNW). Dieses Abkommen hatten 122 der 193 Mitgliedsländer der UNO-Generalsversammlung im Sommer 2017 beschlossen.
Zehnjährige Lobbyarbeit
Vorausgegangen war eine zehnjährige Lobbyarbeit der „Internationalen Kampagne für die Abschaffung von Atomwaffen“ (ICAN), die für ihren Erfolg den Friedensnobelpreis erhielt. Im Januar 2021 trat der TPNW nach erfolgter Ratifizierung durch 60 Staaten (inzwischen 65) in Kraft.
Ausdrücklich abgelehnt wird der Verbotsvertrag von den neun Atomwaffenmächten – Russland, China, Indien, Pakistan, Israel, Nordkorea sowie den drei NATO-Mitgliedern USA, Großbritannien und Frankreich. Auch keiner der übrigen 27 NATO-Staaten ist bereit, dem TPNW beizutreten.
Für Deutschland, das neben den Nato-Staaten Norwegen und Belgien sowie dem Nato-Bewerber Schweden mit Beobachterstatus an der Wiener Konferenz teilnahm, bekräftige Botschafter Rüdiger Hohn diese Haltung: „Als Mitglied der Nato, die eine nukleare Allianz bleiben wird, solange Atomwaffen existieren, kann Deutschland dem Verbotsabkommen nicht beitreten“, erklärte er.
Allerdings wiederholte Hohn nicht mehr die seit Jahren von der Bundesregierung vertretene Behauptung, der Verbotsvertrag stünde „im Widerspruch“ zum Abkommen über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (NPT) und würde zur „Schwächung“ und „Unterminierung“ des NPT führen.
Behauptung widerlegt
Begründet hatte die Bundesregierung ihre frühere Position unter anderem mit der Behauptung, im Verbotsvertrag TPNW seien die Verifikationsbestimmungen zur Überprüfung seiner Einhaltung völkerrechtlich schwächer und unverbindlicher als die entsprechenden Bestimmungen im NPT. Diese Behauptung hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten widerlegt.
Die Wiener Konferenz legte in einer Zusatzvereinbarung zum TPNW die zeitlichen Fristen fest, in denen Atomwaffenstaaten oder an einer „nuklearen Teilhabe“ beteiligte Länder wie Deutschland ihre Atomwaffen aufgeben beziehungsweise die Stationierung fremder Atomwaffen auf ihrem Territorium beenden müssten, sollten sie sich eines Tages doch entschließen, dem Verbotsvertrag beizutreten.
In zwei weiteren Zusatzvereinbarungen zum TPNW einigte sich die Konferenz auf Umweltmaßnahmen in Gebieten, die durch atomare Testversuche verseucht wurden sowie auf humanitäre Hilfe für Opfer etwaiger künftiger Einsätze von Atomwaffen. Für diese beiden Vereinbarungen signalisierte Botschafter Hohn die Unterstützung der Bundesregierung.
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