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Nachrichten zur CoronakrisePflege-Impfpflicht bleibt

Klinikpersonal muss geimpft sein, bestätigt das Bundesverfassungsgericht. Die Bundesregierung will bis Herbst allen eine vierte Impfung ermöglichen.

Impfung gegen das Coronavirus: Die Pflicht für Krankenhauspersonal bleibt Foto: Martin Schutt/dpa

Karlsruhe bestätigt Einrichtungs-Impfpflicht

Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Das höchste deutsche Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Teile des Infektionsschutzgesetzes nach Angaben vom Donnerstag zurück.

Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal, argumentierten die Karlsruher Richterinnen und Richter. (Az. 1 BvR 2649/21, Beschluss vom 27. April 2022) (dpa)

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Bis Herbst wohl vierte Impfung für alle möglich

Die Bundesregierung will allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern bis zum Herbst eine vierte Corona-Impfung ermöglichen und schafft dafür in großem Maßstab neuen Impfstoff an. Für 830 Millionen Euro will sie beim Hersteller Moderna einen neu zugeschnittenen Impfstoff bestellen, der sowohl gegen herkömmliche Virusvarianten als auch gegen die Omikron-Variante wirksam sein soll: Einen entsprechenden Beschluss fasste am Mittwoch das Bundeskabinett, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte.

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Die vom Kabinett beschlossene Impfstrategie zielt laut Lauterbach darauf ab, dass bis zum Herbst drei unterschiedlich zugeschnittene Impfstoffe in großer Zahl bereitstehen: erstens die bislang schon eingesetzten Impfstoffe gegen ältere Varianten wie Delta; zweitens ein speziell auf Omikron zugeschnittener Impfstoff, den das Unternehmen Biontech derzeit entwickelt; und drittens der bei Moderna bestellte „bivalente“ Impfstoff, der die Wirkung der beiden anderen Impfstoffe kombinieren soll.

Das Kabinett beschloss nach Lauterbachs Angaben zudem, dass die Impfzentren erhalten bleiben sollten; dafür stelle der Bund bis zu 100 Millionen Euro monatlich zur Verfügung. Zudem solle es eine neue Impfkampagne geben.

Lauterbach räumte ein, dass es aktuell einen „Überschuss“ an Impfdosen in Deutschland gebe – und dass die geplante Bestellung weiterer Vakzine dazu führen dürfte, dass ältere Impfstoffe verfallen. Dies sei aber „in der Sache begründet“, sagte er. „Wir können noch nicht vorhersagen, mit welchen Varianten wir im Herbst ringen müssen.“ Deswegen müsse sich die Regierung durch Impfstoffbestellungen auf alle Eventualitäten vorbereiten. (afp)

Lauterbach will G7-Impfpakt

Gesundheitsminister Karl Lauterbach will beim anstehenden G7-Treffen einen Pandemiepakt mit seinen Minister-Kollegen schnüren. Dabei gehe es um die Ausbildung von Spezialisten, um Systeme, Infektionswellen rasch auf ihre Gefährlichkeit zu beurteilen und internationale Fachleute zusammenzubringen, erklärt der SPD-Politiker im ZDF. Darüber hinaus gehe es auch um Impfstoff-Entwicklung und -Bevorratung. Ziel sei es, effektiver und schneller auf Infektionsausbrüche zu reagieren.

Für den Fall einer neuen Corona-Welle im Herbst in Deutschland liefen die Vorbereitungen. So sollen die Impfzentren bestehen bleiben und adaptierte Impfstoffe gekauft werden, die Datenerfassung verbessert und die Bevölkerung über eine neue Kampagne auf die neuen Verhältnisse hingewiesen werden. „Und das Infektionsschutzgesetz wird auch überarbeitet“, kündigt Lauterbach an. Ein Grund sei, dass derzeit eine Maskenpflicht im Innenraum nicht möglich wäre. (rtr)

Knapp 60.000 Neuinfektionen gemeldet

Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet 58.719 Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Das sind 30.242 Fälle weniger als am Donnerstag vor einer Woche, als 88.961 Corona-Infektionen gemeldet wurden.

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz sinkt weiter auf 383,2 von 407,4 am Vortag. 165 weitere Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus. Damit erhöht sich die Zahl der insesamt gemeldeten Todesfälle auf 138.053. (rtr)

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10 Kommentare

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  • Über die einrichtungsbezogene Impfpflicht entscheidet am Ende nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern das betroffene Pflegepersonal.

    Die können darüber abstimmen, und zwar mit den Füßen.

    Dieser Realität wird sogar die Politik sich nicht verweigern können.

    • @Argonaut:

      Die Impfquote von Mitarbeitern in deutschen Krankenhäusern liegt bei über 90%. Diese Abstimmung scheint doch recht eindeutig zu sein.

      www.tagesschau.de/...-kliniken-101.html

      • @Flachköpper:

        Da haben Sie schon recht, aber Sie verkennen, dass die Pflegebranche eine Personalabwanderung von 5-10 % definitiv nicht verkraften würde.

        Wer das in Kauf nimmt gefährdet die Versorgungssicherheit von Patienten und Bewohnern.

  • Dass der Schutz vulnerabler Gruppen für das Gericht schwerer wiegt als die Beeinträchtigung des Pflegepersonals ist keine große Überraschung.

    Die relevante Frage wäre doch aber: Ist die Impfung der Pflegekräfte aktuell wirklich noch ein wirksamer Schutz für die Vulnerablen?

    Für den Fremdschutz ist schließlich relevant ob die Impfung Infektionen verhindert. Und laut den letzten vom RKI dazu veröffentlichten Zahlen geht der Schutz vor Infektion bei Geboosterten 18-59 Jährigen mittlerweile gegen 0% (Wochenbericht 28.4.). In den neueren Berichten werden diese Zahlen dann gar nicht mehr genannt. Aber besser sind sie sicher nicht geworden..

    • @CrushedIce:

      Alle super: "Die Vertretbarkeit dieser gesetzgeberischen Eignungsprognose wird durch die weitere Entwicklung des Pandemiegeschehens verbunden mit der Ausbreitung der Omikronvariante des Virus ausweislich der Stellungnahmen der im hiesigen Verfahren als sachkundige Dritte angehörten Fachgesellschaften nicht erschüttert. Diese gehen ganz weitgehend übereinstimmend von einer weiterhin bestehenden, wenn auch gegenüber den Vorvarianten reduzierten, relevanten Impfstoffwirksamkeit aus." Der abgeschwächen gefährlichkeit des Omikronerregers wird auch keine Rechnung getragen. Diese Urteilsbegründung ist schlicht eine Sauerei. Verhältnismäßigkeitsprüfung scheint auch nicht mehr stattzufinden. Am besten gegen eine Übertragung des Virus ist eine FFP2-Maske, die muss im Gesundheitswesen getragen werden. Testpflicht ist auch gut, der muss sich ein Ungeimpfter auch unterwerfen. Aber ich schimpfe nur ungern über Gerichte. Es ist am Gesetzgeber aktiv zu werden und die Sache zumindest zu sistieren.

    • 8G
      83191 (Profil gelöscht)
      @CrushedIce:

      Leider muss ich Ihnen massiv widersprechen, was den von ihnen angezweifelten Fremdschutz angeht. Sie haben offensichtlich die Excel-Datei nicht nach rechts gescrollt. Links wird der Vergleich mit symptomatischen Verlauf, weiter rechts Hospitalisierungen und intensivmedizinische Behandlungen aufgereiht. Und dort steht keinesfalls etwas von 0% Effektivität (wobei ich auch die 0,0% eher auf eine fehlende Datenbasis schieben würde)

      (Quelle hier: www.rki.de/DE/Cont...effektivitaet.html )

      In der Herangehensweise an sich gebe ich Ihnen jedoch Recht. Im Langtext der Begründung des BVG wird an vielen Stellen die Einschränkung des Datums der Gesetzeserstellung als Rechtfertigung genommen. Folglich hat es sich damals um eine legitime Maßnahme gehandelt.

      Die Frage ist allerdings, ob es nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft nach wie vor eine legitime Maßnahme ist.

      Lt. RKI ist der Schutz vor Hospitalisierung und Intensivmedizinischer Betreuung durch die Impfung deutlich nachweisbar. Das kann durchaus als Indiz der Effektivität der Impfung zur Reduzierung der Virenlast usw. gelten.

      • @83191 (Profil gelöscht):

        Fremdschutz bedeutet, dass Infektion komplett verhindert wird, da man nur dann auch die Übertragung verhindert.

        Von daher hat @CRUSHEDICE auf eine Art und Weise recht.

        Was allerdings nicht bedacht wurde, ist, dass ein Impfstoff zum Einsatz kommen soll, der auch auf Omikron optimierte mRNA enthält. Hier ist dann zumindest auch da von einer gewissen Reduktion der Übertragungswahrscheinlichkeit auszugehen.

        Mit bisherigen Impfstoffen liegt der Fremdschutz bei Omikron in der Tat bei 0. Nur selbst impfen hilft. Wenn man selbst, z.B. aufgrund Immunsuppression keine merkliche Impfreaktion zeigen kann, dann sollte Paxlovid im Fall eines Falles zeitnah zur Hand sein.

      • @83191 (Profil gelöscht):

        Auch in der von Ihnen verlinkten Tabelle sind die Zahlen auf die ich mich bezog. Die Effektivität gegenüber symptomatischer Infektion wird dort bei geboosterten 18-59 Jährigen für die letzten drei Meldewochen mit 0,0%, 1,4% und 0,0% angegeben. Bei 3 Wochen scheint mir das kaum mit fehlenden Daten erklärbar zumal dann gar keine Zahl angegeben werden sollte.

        Dass der Schutz vor schweren Verläufen oder Todesfällen wesentlich besser ist möchte ich gar nicht bestreiten. Ob das den Vulnerablen allerdings etwas bringt ist eher unklar. Bei einem schweren Verlauf würde man schließlich so oder so nicht mehr zur Arbeit kommen.

        • 8G
          83191 (Profil gelöscht)
          @CrushedIce:

          Ich denke das ist die gleiche Tabelle wie die, die Sie meinen ;-)

          Dennoch zweifle ich an der Aussagefähigkeit dieser Werte. Ich denke da liegt ein Systematischer Fehler dahinter (mangelnde Weiterleitung der Informationen, fehlende Erfassung usw.) ..

          Aber unabhängig davon: Eine Absenkung der Virenlast, belegbar durch deutlich leichtere Verläufe, halte ich für naheliegend. Geringere Virenlast = geringere Ansteckungswahrscheinlichkeit

          PS: Auch bei symptomatischen Verläufen sollte man im Gesundheitswesen nicht mehr zur Arbeit kommen. Zumal dann ja eh getestet wird.

          • @83191 (Profil gelöscht):

            Die Virenlast in den oberen Atemwegen ist die der ansteckenden Phase. Schwere Verläufe resultieren aus nachfolgenden Infektion in den tieferen Atemwegen. Da war mensch schon bei Wuhan Alpha Delta gewöhnlich nicht mehr ansteckend. Dass also Omikron und/oder das Gebsoostertsein von 60 Prozentchen der Bevölkerung (wahrscheinlich -und-) zu weniger schweren Verläufen führen, steht fest. Mit der fürs Weitergeben relevanten Virenlast obenrum is das Geimpft-Sein bei Omikron aber scheints überhaupt nicht mehr korreliert - oder wo wären entsprechende Zahlen ?



            Nebenbei bemerkt: Welche Pappnasen ham sich zwei mal impfen lassen und sind dann nicht zum Boostern gegangen ? 13 Millionen !!! Hatten 13 Millionen derart unangenehme Erfahrungen nach dem ersten oder zweiten Pieks, dass sie keinesfalls noch einen dritten wollen ? Wer sich aus guten Gründen nich impfen lassen will: gebongt. Aber zweimal hinrennen und dann schleifen lassen ???



            www.br.de/nachrich...-in-bayern,SLUZ4iF