Datenschutz bei sexualisierter Gewalt: Den Fahndern eine Chance
Auf der Jagd nach Missbrauchstäter:innen wären Privatdaten für die Polizei hilfreich. Wenn überhaupt, ist der Zugriff jedoch nur kurze Zeit möglich.
![Person vor Monitor mit Telefon. Person vor Monitor mit Telefon.](https://taz.de/picture/5592411/14/30294440-1.jpg)
D er Datenschutz hebelt den Kinderschutz aus. Klingt brutal, ist aber so. Auch wenn Datenschützer:innen das anders sehen und gewichtige Argumente dafür vorbringen können, warum der Datenschutz trotz aller Dimensionen und Härte bei Themen wie sexualisierter Gewalt gegen Kinder gewahrt bleiben muss.
Grundsätzlich haben Datenschützer:innen recht: Wer den Schutz der digitalen Privatsphäre aufhebt, beschneidet die informationelle Selbstbestimmung von Menschen. Auch ist dem Missbrauch beim Umgang mit Daten ohne deren Schutz Tür und Tor geöffnet. Doch es gibt ein Aber: der Kinderschutz. Missbrauch liegt nicht erst vor, wenn Täter wie im Missbrauchsfall in Wermelskirchen oder in einem weiteren am Dienstag bekannt gewordenen Fall in Aachen auf Kinder direkten Zugriff haben.
Missbrauch liegt selbstverständlich auch vor, wenn Täter Bilder, Fotos, Filme mit „Missbrauchsmaterial“ teilen, sammeln, kaufen, verkaufen. Internet und Darknet sind voll davon. Ermittlungsbehörden in Deutschland bekommen häufig aus den USA Hinweise zu Datenmengen. Aber der Datenschutz hierzulande verhindert, dass Daten länger als ein paar Tage gespeichert werden dürfen.
Bis die Ermittler:innen hier die Information bekommen, sie gefiltert und auf Relevanz geprüft haben, ist die Zeit verstrichen – und die Täter in Sicherheit. Die Vorratsdatenspeicherung, die Behörden mit mehr Befugnissen ausstatten würde, steht in der Kritik, weil sie flächendeckendes Sammeln von Telefon- und Internetdaten erlaubt – von allen Bürger:innen, auch von solchen, die unter keinem Verdacht stehen. Das will verständlicherweise niemand.
Auch wenn die meisten Menschen selbst einen unbedarften Umgang mit ihren Daten pflegen und Standorte, Kontakte, Erlebnisse twittern, auf Facebook, Instagram oder Google veröffentlichen. Das ist ihre Entscheidung, und das macht den Unterschied. Nur: Zum Schutz der Kinder sind wir gefragt, den Fahndern eine Chance und mehr Handlungsfreiheit einzuräumen.
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