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Getötete Afghanin in BerlinUnterschätztes Gewaltpotenzial

Auf offener Straße wird eine 31-Jährige erstochen. Immer deutlicher wird: Das Opfer wurde nicht ausreichend vor ihrem Ex-Mann geschützt.

Blumen liegen an der Stelle, an der eine sechsfache Mutter in Pankow mit Messerstichen getötet wurde Foto: imago

Berlin taz | Von einer großen persönlichen Betroffenheit sprach Polizeipräsidentin Barbara Slowik vergangenen Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. „Es ist kaum zu ertragen, so eine Gewalttat nicht verhindert haben zu können“, sagte sie. Denkbar sei, dass der Polizei Fehler in dem Fall unterlaufen seien. Es sei deshalb eine interne Untersuchung eingeleitet worden.

Der Tod der 31-jährigen Afghanin Zohra Mohammed Gul, Mutter von sechs Kindern, beschäftigt Behörden und Öffentlichkeit gleichermaßen. Am kommenden Sonntag (siehe Kasten) ist die Tat einen Monat her: Dem Vernehmen war Gul am 29. April gegen 9 Uhr auf dem Weg zum Postbriefkasten, der sich rund 100 Meter entfernt von der Flüchtlingsunterkunft im Bezirk Pankow befindet, in der die Frau mit ihren Kindern lebte; das jüngste Kind ist 2, das älteste 13 Jahre alt.

Nahe des Briefkastens soll ihr der 42-jährige Ex-Mann aufgelauert und sie niedergestochen haben. Die Frau verstarb am Tatort. Der mutmaßliche Täter wurde kurz darauf festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Der Tagesspiegel wollte nach der Tat von Familienangehörigen der Frau erfahren haben, dass der Tatverdächtige zu seinem Schwager zuvor gesagt haben soll: Die Tatsache, dass sich seine Frau von ihm getrennt habe, sei für ihn so, als würde sie fremdgehen.

Zohra Mohammed Gul lebte seit zwei Jahren in Berlin. In den Monaten vor ihrem Tod hatte sie zwei Strafanzeigen gegen ihren gewalttätigen Mann erstattet. Im Zuge der dazu erfolgten polizeilichen Vernehmungen wurde ein dritter Fall von häuslicher Gewalt bekannt.

Warum nur wurde die Frau nicht ausreichend geschützt?

Auch ein Näherungsverbot ist nicht unbedingt ein Allheilmittel gegen gewalttätige Ex-Partner.

Auch die in Oldenburg lebende Schwester der Getöteten fragt sich das. Nach der Tat hatte sie sich an die Frauenorganisation Zora gewandt und in einem offenen Brief schwere Vorwürfe gegen die Berliner Behörden erhoben: Obwohl Gul die Behörden über ihre Lage informiert habe, sei ihr ausreichender Schutz verwehrt worden. Sie sei nicht die Erste, der das widerfahren sei, heißt es in dem von Zora mitverfassten Schreiben. Erklären könne man das nur „mit der zynischen Geringschätzung des Lebens von Frauen mit muslimischem Migrationshintergrund“.

Der öffentliche Druck wächst

Dass der Fall nun polizeiintern untersuchte werde, habe man zur Kenntnis genommen, sagte Ava Moayeri von Zora am Freitag zur taz. Aber nur, weil der öffentliche Druck so groß geworden sei, geschehe das, meint Moayeri. Zora fordere eine Untersuchung durch eine unabhängige Stelle. Aber auch strukturell gebe es Veränderungsbedarf. Es existierten viel zu wenig Hilfsangebote für muslimische Frauen in Not, zumal wenn sie mehrere Kinder hätten.

„Gerechtigkeit für Zohra! Gerechtigkeit für alle!“

Demonstration Unter dem Motto „Gerechtigkeit für Zohra! Gerechtigkeit für alle!“ ruft die Frauenorganisation Zora am Sonntag (29. Mai) anlässlich des ersten Monatstages der Ermordung von Zohra Mohammed Gul in Pankow zu einer Demo auf; Beginn 15 Uhr, S- und U-Bahnhof Pankow. (plu)

Nach Informationen der taz hat Zohra Gul durchaus Hilfe erfahren. Zumindest der Sozialdienst der Flüchtlingsunterkunft in Pankow soll sich seit Bekanntwerden des ersten Gewaltvorfalls intensiv um sie gekümmert haben.

Bekannt ist mittlerweile das: Am 27. Februar hatte Gul beim Sicherheitsdienst des Heims angezeigt, von ihrem Ex-Mann geschlagen worden zu sein. Die Polizei kam ins Heim und nahm Guls Strafanzeige auf. Das Heim erteilte ihrem Ex-Mann daraufhin sofort Hausverbot und verwies ihn an die Soziale Wohnungshilfe des Bezirks.

Wo er seither lebte und an welchem Ort er Gul erneut attackierte, ist der taz nicht bekannt. Laut Polizei hatte Gul am 12. März eine zweite Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen ihn erstattet. Im Zuge ihrer polizeilichen Vernehmung zu den beiden Vorfällen kam am 17. März ein dritter Vorfall zur Sprache.

Laut Polizei wurde das Jugendamt Pankow am 18. März von den Vorgängen informiert. Das habe dann einen Antrag auf Schutzanordnung beim Familiengericht gestellt. Schutzanordnung bedeutet, dass gegen den Ex-Mann ein Kontakt- und Näherungsverbot erlassen wird.

Die Berliner Zeitung berichtete in ihrer Freitagsausgabe, dass der Antrag beim Familiengericht erst Mitte April gestellt worden sei. Woran es lag, dass das Gericht diesen Antrag bis zu dem Tod der Frau trotz gebotener Eile nicht entschieden hat, bleibt ein großes Fragezeichen.

Traurige Wahrheit, aber das nur am Rande: Auch ein Näherungsverbot ist nicht unbedingt ein Allheilmittel gegen gewalttätige Ex-Partner. Immer wieder kam es vor, dass sich diese auch von Schutzzonen nicht abhalten ließen, den Frauen nachzustellen, sie zu bedrohen oder gar zu töten. Es genügt zu wissen, wo die Frau einkaufen geht, auf welchen Spielplätzen die Kinder spielen. Größere Sicherheit bietet der Umzug in einen anderen Bezirk oder, noch besser, in eine andere Stadt.

Das Angebot für ein Zimmer im Frauenhaus war da

Der Sozialdienst soll Gul durchaus in Richtung eines Wohnungswechsels beraten haben, erfuhr die taz. Auch eine Beratung auf Farsi soll Gul, die wenig Deutsch sprach, angeboten worden sein. Konkret habe das Angebot eines Frauenhauses vorgelegen und auch das, in eine andere Flüchtlingsunterkunft zu ziehen.

Der Einzug in das Frauenhaus hätte allerdings bedeutet, dass sich die Mutter von ihrem 13-jährigen Sohn hätte trennen müssen. Männliche Jugendliche dürfen in Frauenhäusern in der Regel nicht wohnen.

Einen Tag vor ihrem Tod soll die Wohnungshilfe des Bezirks Gul dann noch eine Wohnung angeboten haben, die für die siebenköpfige Familie aber deutlich zu klein gewesen sei. Unter Abwägung aller Umstände habe sich Gul für einen Verbleib in dem Heim entschieden – wegen ihrer Kinder, heißt es. Ein Wegzug hätte bedeutet, die sechs Kids aus Kita und Schule zu reißen und sämtliche Kontakte abzubrechen. Dieser Preis sei ihr zu hoch gewesen.

Im Nachhinein scheint es so, dass nicht nur das Umfeld, sondern auch die Betroffene selbst das Gewaltpotenzial des Ex-Partners unterschätzt haben. Aber auch das wäre kein Einzelfall.

Auch die 34-jährige Afghanin Maryam H. hatte mehrfach geäußert, dass sie ihren Brüdern nicht zutraue, dass sie ihr etwas antun würden. Die beiden Männer müssen sich zurzeit, wie berichtet, wegen Mordes der Schwester vor Gericht verantworten.

Auch Maryam H., Mutter von zwei Kindern, hatte sich in Berlin emanzipiert und von ihrem gewalttätigen Mann getrennt. Fatal wäre, wenn sich bei afghanischen Flüchtlingsfrauen nun die Botschaft festsetze: Wenn ich mich emanzipiere und von männlichen Angehörigen bedroht werde, wird mir von den Behörden nicht geholfen – so verlautet es aus Fachkreisen, die auf dem Gebiet tätig sind. Es brauche dringend andere Strukturen: mehr Plätze in Frauenhäusern etwa, auch für die älteren Söhne. Auch für die Ex-Männer müsse es Beratungsangebote geben, um im Vorfeld Gewalteskalationen zu verhindern.

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6 Kommentare

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  • Wenn der Mann notorisch seine Ex-Frau angreift, nützt eine ausgesprochene Kontaktsperre doch nichts. Wieso kann so ein Gewalttäter nicht zum Schutze der Frau in Haft genommen werden? Wieso muss die Frau für ihren Schutz geradestehen mit der Konsequenz, den Sohn nicht bei sich zu haben? Das Ganze scheint mir ziemlich aus der Zeit gefallen zu sein.

    • @resto:

      Sie müssten sehr viele Gefängnisse bauen, wenn alle, die ihre Ex-Partner bedrohen oder gar schlagen, in Haft genommen werden.

  • Soll jetzt die deutsche Gesellschaft für die krankhaften Vortellungen von Ehre irendwelcher Frauenfeinde verantwortlich sein? Man muss mal das Kind beim Namen nennen. Mein syrischer Partner schüttelt nur mit dem Kopf, was hier alles möglich ist. Konsequenz mit Frauenverachtern, Schwulenfeinden, Antisemiten usw. ist schon seit langem angebracht, ansonsten wird das nüscht mit dem guten Zusammenleben.

  • Bei aller Tragik spricht der Artikel ja an, dass hier durchaus Hilfe angeboten wurde und auch einen weiteren Punkt: es ist bei hoher Strafe verboten, Menschen zu ermorden. Wer sich darüber hinwegsetzt, wird sich von einem Näherungsverbot kaum beeindrucken lassen.

    • @Dr. McSchreck:

      Was heißt denn "Hilfe angeboten", wenn die Frau dann quasi bestraft wird, weil sie ihren Sohn nicht bei sich haben kann. Wieso wird da nicht beim Mann angesetzt?

      • @resto:

        Ich seh das ähnlich, was wurde aus den Anzeigen? Wenn nichtmal bekannt ist wo sich ein Beschuldigter aufhält, warum keine U-Haft (Bekannter von mir wurde bei weit geringerer Anklage -Vermögensdelikt- trotz Haus, Kindern in der Schule usw wg Fluchtgefahr über n halbes Jahr bis zum Freispruch einkassiert.) bei allen Gewaltverbrechen sollte es mMn bis zum Urteil generell Wohnsitz-und Meldeauflagen geben.