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Verfassungsschutz-Beobachtung von LinkenBegründung? Fehlanzeige

Zwei Mitglieder der Linken in Niedersachsen wurden sechs Jahre lang vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Frage nach dem Warum bleibt unbeantwortet.

Verdächtig: Thomas Goes und Maren Kaminski sind in der Linkspartei aktiv Foto: Die Linke Niedersachsen und Carmen Jaspersen/dpa (r.)

Hamburg taz | Maren Kaminski und Thomas Goes machen das, was Po­li­ti­ke­r*in­nen so machen: Sie nehmen an Mitgliederversammlungen teil, sie kandidieren für Landtagswahlen. Beide sind aktive Mitglieder der Linkspartei in Niedersachsen. Das allein genügte anscheinend der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde (VS), um sie sechs Jahre lang unter Beobachtung zu stellen.

Im Frühjahr 2021 hatten Kamins­ki und Goes Post von der Behörde aus Hannover erhalten. In dem Schreiben teilte der VS ihnen mit, dass über sie eine „Informationsbeschaffung mit nachrichtlichendienstlichen Mitteln“ erfolgt sei. Die Überwachung lief von 2007 bis 2013. Nach Paragraf 22, Absatz 1 des niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes müssen Betroffene von einer geheimdienstlichen Überwachung unterrichtet werden, wenn diese abgeschlossen ist.

Am 10. April 2021 ersuchten Kaminski und Goes über ihren Rechtsbeistand Sven Adam aus Göttingen Auskunft zu den Vorgängen bei der Behörde. Sie wollten wissen: Warum wurden sie beobachtet? Warum sammelte der Geheimdienst Daten über sie?

Die Antwort erhielten sie kürzlich, fast neun Monate später. Sie bleibt allgemein. Der VS sucht stets nach einer möglichen Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Als einzigen „tatsächlichen Anhaltspunkt“ hierfür nennt der VS in seinem Antwortschreiben jedoch Kaminskis und Goes’ parteipolitisches Engagement. „Das ist nicht hinnehmbar“, sagt Kaminski der taz. Und Goes sagt kurz und knapp: „Skandalös.“

Wann, wie und warum sie beobachtet wurden, wollte die Behörde unter Verfassungsschutzpräsident Bernhard Witthaut weder Kamins­ki noch Goes gleich erklären. Das ­Schreiben deutet aber darauf hin, dass der VS offenbar auch V-Leute im direkten Umfeld von Mitgliedern der Linken einsetzte, um sie auszuforschen. Die Behörde bezieht sich in ihrer Antwort nämlich auf „Paragraf 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6a“ des Verfassungsschutzgesetzes und schreibt von einer „Inanspruchnahme von Personen, deren planmäßig angelegte Zusammenarbeit mit der Verfassungsschutzbehörde Dritten nicht bekannt ist (Vertrauenspersonen)“.

Hierfür bedarf es keines Geheimdiensts, das Geld wird woanders dringend gebraucht

Maren Kaminski, Die Linke

Ein weiterer Hinweis auf den Einsatz von V-Leuten findet sich an anderer Stelle in dem Schreiben. Dort heißt es: „Neben biographischen Daten wurden (…) weitere personenbezogene Daten“ erfasst, „über die keine Auskunft erteilt werden kann, da einer Mitteilung Gründe nach § 30 Abs. 2 S. 1“ des Verfassungsschutzgesetzes entgegenstünden. In dem Paragrafen ist unter anderem festgeschrieben, dass weitere Auskünfte unterbleiben dürften, wenn „die Interessen eines Dritten“ gefährdet seien und/oder die „Auskunftserteilung Informationsquellen als auch Arbeitsweisen der Verfassungsschutzbehörde“ offenlegen könnten.

Die Auskünfte sind „sehr schmallipig“ sagt Goes. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Soziologischen Forschungsinstitut an der Georg-August-Universität in Göttingen und seit kurzem Kreisvorsitzender der Linken.

Bei Kamins­ki, die früher Landesgeschäftsführerin der Linken in Niedersachsen war und heute Gewerkschaftssekretärin bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Hannover ist, findet sich eine Auflistung. Zwanzig Einträge hat der Verfassungsschutz über sie vermerkt: Ihre Kandidatur zur Landtagswahl 2012 beispielsweise, ihre Beteiligung am Programmkonvent oder ihre Teilnahme an einer Kreismitgliederversammlung.

Nichts davon überrascht bei einer engagierten Politikerin. „Alles öffentlich zugänglich“, sagt Kaminski und findet: „Hierfür bedarf es keines Geheimdiensts, das Geld wird woanders dringend gebraucht.“

Klage gegen den VS

Martina Renner, Obfrau der Linken im Innenausschuss des Bundestages, sagt der taz: „Ein Geheimdienst, der mit Spitzeleinsatz erst Linkspartei/PDS und später Die Linke traktiert, offenbart den politisch instrumentellen Charakter dieser Behörde, ihre fehlende Bindung an geltendes Recht und die Unmöglichkeit einer effektiven Kontrolle.“

Update: Nach Veröffentlichung des Artikels am Donnerstag, äußerten sich bekundeten die Bundesvorsitzenden der Linken Susanne Henning-Wellsow und Janine Wissler nicht bloß ihre Solidarität für ihre beiden Mitglieder. Henning-Wellsow betonte auch, dass „die Partei und ihre Mitglieder“ für eine „demokratische und gerechte Gesellschaft“ streiten würden. Und sie versicherte: „Wir werden uns als Partei von einer Geheimdienstbehörde, die Beobachtungen von unseren Mitgliedern durchführt und Spitzel gegen sie engagiert, nicht einschüchtern lassen“.

Der Verfassungsschutz sei eine „unkontrollierbare Behörde, die sich Methoden annimmt, die jeglichen demokratischen Grundkompass vermissen lassen“, erklärte Wissler. Denn „wenn linke demokratische Po­li­ti­ke­r:in­nen aufgrund ihres parteipolitischen Engagements bespitzelt werden und daraufhin Informationen darüber angelegt werden, wo sie für und für welche Ämter sie kandidieren oder an welchen Mitgliederversammlungen sie teilnehmen, dann zeigt sich“, dass „dieser Überwachungsapparat kein Demokratieschützer“ sei, „sondern ein antidemokratischer Verein, der politisch motiviert nach seinen eigenen Gesetzen“ handele. Es wäre „höchste Zeit für die Auflösung des Verfassungsschutzes“, sagte Wissler.

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