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Gericht entscheidet über EinstufungDarf der VS die AfD beobachten?

Das Verwaltungsgericht Köln will im März über die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall entscheiden. Die Partei liefert erneut Stoff.

Einer der Gründe, warum der Verfassungsschutz die AfD im Visier hat: der Parteiradikale Björn Höcke Foto: Martin Schutt/ dpa

BERLIN taz | Es könnte für die AfD eine Zäsur werden. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Mittwoch bekannt, dass es am 8. und 9. März über die Klage der Partei gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verhandeln wird. Weist das Gericht die Klage zurück, könnten erstmals gegen die Gesamtpartei geheimdienstliche Mittel eingesetzt werden – nicht mehr nur gegen den rechtsextremen Flügel.

Das BfV hatte die AfD bereits 2019 als rechtsextremen Prüffall eingestuft. Im Frühjahr 2021 erfolgte intern die Hochstufung als Verdachtsfall, dem Bundesinnenministerium wurde ein umfangreiches Gutachten vorgelegt. Als Medien über den Schritt berichteten, reichte die AfD Eilanträge dagegen ein. Das Verwaltungsgericht untersagte dem BfV darauf vorläufig die Einstufung.

Im Sommer 2021 kündigte das Gericht dann an, nicht mehr vor der Bundestagswahl über die Causa zu entscheiden, um Wäh­le­r:in­nen nicht zu beeinflussen. Zudem wurde auf die „Komplexität“ des Verfahrens verwiesen; mehrere Dutzende Aktenordner mit Material müssten ausgewertet werden.

Verhandlung in einem Messesaal

Wegen des erwartet großen Medieninteresses und aus Infektionsschutzgründen wird nun in einem Saal der Kölner Messe verhandelt. Insgesamt geht es um vier Klagen der AfD: gegen die Einstufung der Gesamtpartei, gegen die Einstufung des Flügels als rechtsextremistische Bestrebung und gegen die der AfD-Jugend als Verdachtsfall. Zudem will die Partei dem Verfassungsschutz verbieten, zu behaupten, der Flügel habe 7.000 Mitglieder gezählt.

Das Gericht behält sich für Teile der Verhandlung einen Ausschluss der Öffentlichkeit vor, wenn es um Dienstgeheimnisse des Verfassungsschutzes gehen sollte. Unklar ist, ob am 9. März bereits eine Entscheidung fällt. Die Richter hätten auch die Möglichkeit, danach innerhalb von zwei Wochen einen gesonderten Entscheidungstermin einzuberufen.

Die AfD befeuert die Einstufung

Kommt es zur Einstufung der Gesamt-AfD, könnte der Verfassungsschutz auch V-Leute und Telekommunikationsüberwachung gegen die Partei einsetzen. Mehrere AfD-Landesverbände stehen bereits heute unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.

Die AfD wollte sich auf taz-Anfrage vorerst nicht zu dem bevorstehenden Verfahren äußern. Die Partei lieferte zuletzt aber erneut Stoff für ihre Einstufung. Mehrere Funktionäre unterstützten die Coronaproteste, die teils fundamental gegen den Staat agitieren. Der BR machte im Dezember zudem interne Chats des bayrischen Landesverbands bekannt, die einen Umsturz der Regierung forderten. Auch der jüngst zurückgetretene bayrische Bundestagsabgeordnete Johannes Huber soll dort laut eines ARD-Berichts antisemitische Chiffren verwendet und von „Rothschild-Lobbyisten“ und „Globalisten“ geschrieben haben.

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2 Kommentare

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  • Mit Beobachten ist es nicht getan. Der VS muss zuschlagen, wo immer möglich, um Schlimmeres zu verhindern.

  • Der VS darf nicht nur, er muß es zwingend tun.