Corona im Gesundheitswesen: Pflege-Impfpflicht ab März
Der Bundestag beschließt die Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Shutdowns in der Gastronomie sind wieder möglich.
Berlin taz | Für die Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege gilt ab dem 15. März eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht“. Das hat der Bundestag an diesem Freitag beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention“ kurz darauf zu.
Die Pflicht gilt insbesondere für alle Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen. Sie müssen bis zum 15. März nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Wenn kein derartiger Nachweis und auch kein ärztliches Attest vorliegen, muss der Arbeitgeber die entsprechenden Mitarbeiter:innen dem Gesundheitsamt melden.
Das Amt setzt dann noch einmal eine Frist, in der die Impfung nachgeholt werden kann. Und falls auch das nichts nützt, „kann“ die Behörde den Ungeimpften die weitere Beschäftigung untersagen. Diese spezielle Impfpflicht wurde mit einem neuen Paragrafen (§ 20a) im Infektionsschutzgesetz verankert. Auf Wunsch der FDP soll die Pflicht bereits Ende 2022 wieder außer Kraft treten.
Über eine allgemeine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung wird der Bundestag erst „im Januar“ diskutieren, kündigte der SPD-Abgeordnete Dirk Wiese an. Die CDU/CSU forderte die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, auch wenn es sich um eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten handelt.
Mehr Handlungsmacht für die Länder
Mit Blick auf die wieder hohe Zahl der Covid-Neuinfektionen und eine drohende Welle mit der Omikron-Variante räumte der Bundestag den Ländern wieder die Möglichkeit ein, die Gastronomie zu schließen. Außerdem stellte der Bundestag klar, dass die Länder auch Clubs und Diskotheken dichtmachen können sowie Messen und Kongresse verbieten dürfen.
Schul- und Kita-Schließungen sollen aber weiterhin nicht möglich sein, betonte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr. Auch Ausgangssperren und Reiseverbote lässt die Ampelkoalition nicht zu. Neben Ärzt:innen können künftig auch Apotheker:innen, Zahn- und Tierärzt:innen impfen. Voraussetzungen sind eine Schulung, geeignete Räumlichkeiten oder die Einbindung in Impfteams.
Länder die, wie Sachsen, weitergehende Maßnahmen schon vor Auslaufen der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ am 25. November beschlossen hatten, dürfen diese nun bis Ende März beibehalten. Die Übergangsfrist, die eigentlich Mitte Dezember ausgelaufen wäre, wurde auf Wunsch der CDU/CSU verlängert. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schloss weitere „Nachschärfungen“ nicht aus.
Bonus in Arbeit
Die CDU/CSU kritisierte, dass die ganzen „Reparaturen“ am Infektionsschutzgesetz eigentlich unnötig waren. Die Ampel hätte im November nur die „epidemische Lage“ verlängern müssen. Wegen der Zugeständnisse der Koalition stimmte die Union dem Gesetz dann aber doch zu. Nur die AfD stimmte dagegen, die Linke enthielt sich.
Die Linke hatte erfolglos eine sofortige Prämie von 1.000 Euro für die Beschäftigten in Pflege und Gesundheitswesen beantragt. Die Ampelkoalition versprach aber, ein entsprechendes Gesetz im Januar vorzulegen. Bis dahin müsse noch geklärt werden, wer den Pflegebonus bekommen soll.
Leser*innenkommentare
TazTiz
Was heißt denn „geimpft“? Nur ein einziges Mal wie bei mit J&J oder 3x und sogar fortlaufend mit mRNA? Gibt es Ausreden für Ungeimpfte („Menschen, die leider leider nicht geimpft werden können“) ? Schwangere und Stillende?
Oder wird das Gesundheitsamt einfach ein Berufsverbot aussprechen und der AG darf entscheiden, wie er soziale Härten vermeiden will?
Da kommt was auf das Gesundheitswesen & die Pflege zu …