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Klage gegen Staatsanwaltschaft KielDatenleck bei der Anklagebehörde

Schleswig Holsteins oberste Datenschützerin klagt gegen die Staatsanwaltschaft Kiel. Die soll Aktendetails an einen Prozessgegner gegeben haben.

Ihr Ex-Mitarbeiter erhielt Daten über sie, die er nie hätte sehen dürfen: Marit Hansen Foto: Carsten Rehder/dpa

Neumünster taz | Hat die Staatsanwaltschaft Kiel gegen den Datenschutz verstoßen? Schleswig-Holsteins oberste Datenschützerin Marit Hansen ist davon überzeugt. Da sie selbst Opfer der mutmaßlichen Informationspanne ist, klagt sie nun auf Schadensersatz. Sie will vor allem deshalb Aufklärung, weil der Fall sich in andere einreiht, bei denen das Vorgehen der Kieler Staatsanwaltschaft Fragen aufwarf.

„Es kommt mir vor, als wäre ich ein Stalking-Opfer, das grade frisch umgezogen ist, und schon wieder ist die Adresse draußen“, so beschreibt es Marit Hansen, die Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) ist.

Der Fall reicht zurück bis 2015: Damals hatte ein entlassener Mitarbeiter des ULD seine Ex-Chefin angezeigt, weil sie angeblich Subventionen veruntreut habe. Die Staatsanwaltschaft ermittelte und informierte die Öffentlichkeit darüber – sonst passierte erst einmal wenig. Nach über drei Jahren wurde das Verfahren eingestellt, Hinweise auf Fehlverhalten fanden sich nicht. Gegen die Länge des Verfahrens und die lapidare Einstellung, die weit weniger spektakulär verlief als der Start der Ermittlungen, hatte Hansen geklagt und Recht bekommen: Das Oberlandesgericht Schleswig rügte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft.

Nun geht es um einen zweiten mutmaßlichen Verstoß, der sich parallel ereignete: Der entlassene Ex-Mitarbeiter bewarb sich im Sommer 2020 um Hansens Posten an der Spitze des ULD – per Fax an alle Fraktionen des Landtags. Einen Hauptbestandteil seines seitenlangen Schreibens bildeten Details aus der Ermittlungsakte gegen Marit Hansen.

SPD blickt kritisch auf die Kieler Staatsanwaltschaft

Zwar hatte der Mann ein Recht auf Einblick in die Akte, da gegen ihn wegen falscher Verdächtigungen ermittelt wurde. Aber laut Hansens Anwalt sei „etwas Erstaunliches“ geschehen: Die Staatsanwaltschaft Kiel habe die Fälle vermengt und dem Ex-Mitarbeiter auch solche Informationen geschickt, die er nie hätte sehen, geschweige denn verbreiten dürfen. Und: Es seien vor allem negative Punkte gewesen, nicht aber die Gegenargumente. „Wie von der Verteidigung befürchtet, hat die Person in der Folge versucht, Frau Hansen massiv zu schaden“, heißt es in einem Schreiben des Anwalts Michael Gubitz.

Auch die SPD-Landtagsfraktion schaut seit Längerem kritisch auf die Kieler Staatsanwaltschaft. Die Abgeordneten Thomas Rother und Stefan Weber haben mehrere Anfragen an das zuständige Justizministerium gestellt. Es geht um die Weitergabe der Akte an den Ex-Mitarbeiter des ULD, aber auch um andere Fälle, bei denen die Staatsanwaltschaft gegen Personen des öffentlichen Lebens ermittelt hatte. Zwölf solcher Fälle gab es seit 2010, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Dass solche Fälle öffentlich gemacht würden, sei im Landespressegesetz begründet. Auch nach der Dauer von Verfahren und Qualitätssicherung fragten die Abgeordneten. Das Ministerium verwies auf Dienstbesprechungen, interne Berichte und „Restelisten“, um keinen Prozess aus den Augen zu verlieren.

„Erst mal sind wir positiv überrascht, dass das Ministerium uns so ausführlich geantwortet hat – aber inhaltlich nicht ganz so zufrieden“, sagt Stefan Weber. „Wir hätten uns nach dem Urteil des Schleswiger Gerichts“ – das das lange Verfahren deutlich gerügt hatte – „mehr Einsicht erhofft“.

Von mehreren der Ermittlungen der vergangenen Jahre waren prominente SPD-Mitglieder betroffen, etwa die Kieler Bürgermeisterin Susanne Gaschke. Die ehemalige Ministerin Wara Wende war parteilos, aber von der SPD berufen, auch Marit Hansen wurde von der SPD für das Amt vorgeschlagen. Diese Häufung habe „ein leichtes Geschmäckle“, so Weber. Dass eine „bewusste Steuerung“ dahinter stecke, glaube er aber nicht.

Hansen will Entschädigung

Marit Hansen und ihre Anwälte haben inzwischen Klage beim Landgericht Kiel eingereicht. Die Datenschützerin möchte Entschädigung wegen des „immateriellen Schadens“, den ihr Ruf durch die Weitergabe der Akte erlitten hat. Hansen ist gespannt: „Schadensersatz auf Basis der Datenschutzgrundverordnung ist juristisches Neuland.“

Die Staatsanwaltschaft selbst will keine Stellung nehmen: Die Klage läge noch nicht vor, daher „kann ich leider keine Auskünfte geben“, so Oberstaatsanwalt Axel Bieler auf taz-Anfrage. Sein Kollege Henning Hadeler erklärte gegenüber dem Flensburger Tageblatt immerhin: „Wir sehen bisher nicht, dass wir in irgendeiner Form einen Fehler gemacht hätten.“

Darüber kann Marit Hansen nur den Kopf schütteln: „In der sensibelsten Phase vor meiner Wiederwahl wurden die Daten rausgegeben, kurz darauf landeten sie per Fax im Landtag. Entweder ist in der Staatsanwaltschaft eine Panne passiert oder zumindest war es nicht sensibel.“ So oder so hätte sie sich eine Entschuldigung oder Erklärung gewünscht. Beides ist nicht passiert, „also bleibe ich dran und klage – auch im Namen anderer, die nicht die Nerven und das Geld für solche Verfahren haben“.

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1 Kommentar

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  • Danke für diesen Hintergrundbericht, nun wird einiges klarer!