Bremer Senat zahlt Ticketkosten zurück: Coronahilfen für Studis
Bremen hat weitere 600.000 Euro für die Rückerstattung der Semestertickets für Studierende bewilligt, die wegen der Pandemie finanzielle Not haben.
Die Rückerstattung der Semestertickets kann sowohl für die letzten beiden, als auch das aktuelle Semester beantragt werden. Antragsberechtigt sind alle Studierende, deren Einkommen unter dem BAföG-Höchstsatz liegt. Dieser liegt derzeit bei 861 Euro für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und bei 592 Euro für solche, die zu Hause wohnen. Dies gilt auch für Studierende, die aufgrund von Corona wieder zu ihren Eltern gezogen sind. Für Studierende, die eigenständig krankenversichert sind, steigt der Betrag um 105 Euro.
Außerdem steigt die Grenze um 175 Euro für das erste leibliche, im eigenen Haushalt lebende Kind und um 85 für jedes weitere. Antragsberechtigt sind zudem Studierende mit schwerbehinderten Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, die über drei Monate in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Die Gelder wurden mit Zustimmung der Opposition auch schon im zuständigen Fachausschuss des Parlamentes bewilligt. Am 30. April muss aber noch der Finanzausschuss zustimmen. „Das Geld ist in Anführungszeichen sicher, da es deutliche Mehrheiten für den Antrag gibt“, sagt Marlin Meier, Semesterticket-Beauftragter des Astas der Uni Bremen. Das Geld stammt aus dem Bremen-Fonds, der vom Senat eingerichtet wurde, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Der Fonds umfasst 1,2 Milliarden Euro, die ab 2024 abbezahlt werden sollen.
Mit den bewilligten Geldern konnte der Asta bisher 530 Tickets zurückerstatten. Mit den zusätzlichen 600.000 Euro können weitere 2.560 Semestertickets erstattet werden. Ein Semesterticket kostet derzeit 226,39 Euro.
Der Asta der Uni Bremen hat bereits 950 Anträge bewilligt. „Da uns das Geld schon im Februar ausgegangen ist, haben wir vorgearbeitet und können direkt in die Ausschüttung gehen, wenn wir das Geld bekommen“, sagt Meier. Er rechnet damit, dass der Asta die zusätzlichen Gelder bis Mitte Mai bekommt. Meier schätzt, dass die Mittel diesmal ausreichen: „Mit dem Geld werden wir pro Semester mehr als doppelt so viele Anträge bewilligen können, allerdings gibt es weitaus mehr arme Studierende, die, wenn sie einen Antrag stellen würden, auch berechtigt wären.“
Im Wintersemester 2019/20 waren 37.562 Studierende in Bremen eingeschrieben. Laut einer Studie des Instituts für Arbeit und Wirtschaft der Uni hatten Studierende 2018 in Bremen, die nicht bei ihren Eltern wohnten, ein durchschnittliches Einkommen von 758 Euro. Die meisten wären also antragsberechtigt gewesen. Die Zahl der möglichen Anträge verdreifacht sich, da die Rückerstattung ja für mehrere Semester möglich sind. Für Meier liegt das grundlegende Problem darin, das dass Semesterticket generell zu teuer ist: „Die Rückerstattungen können das Problem nicht lösen. Eine Preisreduktion des Tickets wird nur über eine Bezuschussung vom Land funktionieren.“
Beim Studierendenwerk ist die soziale Notlage der Studierenden derweil deutlich zu spüren: „Man merkt es insbesondere dadurch, dass die Nachfrage zur Studienfinanzierung in unserer Sozialberatung gestiegen ist“, sagt der Sprecher Maurice Mäschig..
Zu den Landesmitteln gibt es bundesweit ergänzend Überbrückungshilfen von bis zu 500 Euro. Diese stehen allen Studis zu, die nachweislich pandemiebedingt in eine Notlage geraten sind und sie nicht durch anderweitige Unterstützungen überwinden können.
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