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Autonomes HausprojektRigaer 94 spaltet Bezirk und Senat

Xhains Baustadtrat Florian Schmidt ist gegen eine Begehung des Hauses durch Eigentümer und Polizei. Der Bezirk solle den Brandschutz selbst prüfen.

Florian Schmidt vor dem Eingang der Rigaer 94 Foto: Christian Mang

Berlin taz | Um die Begutachtung des autonomen Hausprojekts Rigaer Straße 94 durch einen Brandschutzsachverständigen ist ein Streit zwischen Friedrichshain-Kreuzbergs Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) und der Innenverwaltung von Senator Andreas Geisel (SPD) entbrannt. Schmidt hatte sich zunächst am Sonntag im Tagesspiegel gegen einen Polizei-Großeinsatz zur Unterstützung einer Begehung durch Eigentümervertreter und eines von ihnen bestellten Sachverständigen ausgesprochen. Er hatte angedroht, in diesem Falle nur die Begutachtung der Kneipe Kadterschmiede und einer Wohnung zu erlauben.

Nach zwei für die Eigentümerfirma erfolgreichen Gerichtsentscheidungen vor dem Verwaltungs- und Kammergericht Mitte Februar wollen deren Vertreter am 11. und 12. März das gesamte Haus in Augenschein nehmen. Im Dezember hatten sie eine Anordnung des Bezirksamts erhalten, Brandschutzmängel – etwa eingebaute Sicherheitstüren, Sperrmüll und herabhängende Stromkabel – zu prüfen und zu beheben. Die Be­woh­ne­r*in­nen haben Widerstand angekündigt.

Schmidt schlägt nun vor, die Überprüfung durch die Bauaufsicht des Bezirks selbst durchführen zu lassen und einen „aufwändigen Polizeieinsatz“ zu vermeiden. Im Tagesspiegel hatte Schmidt der Eigentümerseite vorgeworfen, die Brandschutzprüfung für Maßnahmen nutzen zu wollen, „die nicht den Brandschutz betreffen“. Die taz hatte zuvor von einer durch den Hausverwalter Torsten Luschnatt erstellten Mängelliste berichtet, in der es heißt, Seitenflügel und Hinterhaus müssten „umgehend geräumt werden“.

Baustadtrat wird tätig

Zur taz sagte Schmidt: „Die Forderung des Eigentümers und der Innenverwaltung, dass alle Wohnungen in der Rigaer Straße zum jetzigen Zeitpunkt begangen werden müssen, dürfte einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.“ Noch am Montag wollte Schmidt dem Eigentümer eine Anordnung schicken. Aus dieser soll laut Schmidt hervor gehen, welche Räumlichkeiten für den Brandschutz begutachten werden sollen. Weiterhin hieß es: „Sollte eine deeskalative Lösung weiterhin vom Innensenator abgelehnt werden, wird so zumindest etwas mehr Rechtssicherheit geschaffen.“

Scharfe Kritik kam von der Innenverwaltung, die die Aufsicht über die Bezirke führt. Friedrichshain-Kreuzberg sei nur dann zuständig, wenn der Eigentümer seiner Verpflichtung zur Abwehr von Gefahren nicht nachkomme. „Das ist hier nicht der Fall“, sagte Martin Pallgen, Sprecher der Innenverwaltung. Er erwarte, dass das Bezirksamt dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes folge, wonach „eine Duldungsanordnung durch das Bezirksamt ausgesprochen werden muss“. Eine Beschränkung der Duldungsanordnung auf wenige Räumlichkeiten scheine „nicht sachgerecht“

Pallgen kündigte an, am Dienstag im Senat eine Vorlage einzubringen, die den Bezirk anweisen soll, eine „entsprechende Duldungsanordnung zu erlassen“. Er betonte aber auch, dass mit der Begutachtung möglicher Brandschutzmängel „keine Räumung des Gebäudes“ verbunden sei.

Die Anwälte der Be­woh­ne­r*in­nen haben ihrerseits inzwischen Widerspruch gegen den Beschluss des Kammergerichts eingelegt. Das hatte das Betreten des Gebäudes durch die Eigentümer erlaubt. Vor dem Landgericht wollen sie die Vollstreckbarkeit des Urteils außer Kraft setzen, wie Anwalt Benjamin Hersch der taz sagte. Sollten sie damit scheitern und es zu einer Begehung kommen, wollen sie diese selbst begleiten.

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11 Kommentare

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  • 0G
    01022 (Profil gelöscht)

    Update (rbb): "Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) allerdings stellte sich quer, wie aus Teilnehmerkreisen berichtet wurde. Behrendt sagte demnach, er wolle nun zunächst die Rechtslage noch einmal prüfen."



    Ma' muß den Senator Behrendt nicht persönlich mögen, aber er soll ein in seinem Beruf als Richter hervorragend gewesen sein. Und nicht vergessen, das Verwaltungshandenln muss nur vertretbar sein, nicht die optimalste Handlung sein.

  • 9G
    97287 (Profil gelöscht)

    Eigentlich reicht doch vom Bezirksamt ein Schreiben: Hiermit bestätigen wir den Willen für den Brandschutz zu sorgen. Wir übernehmen die Verantwortung für etwaige Schäden an den Nachbarhäusern , sowie Personenschäden, die durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen und mangelnden Brandschutz( z. B. verbarrikadierte Notausgänge und Treppenhäuser) entstehen. Schon wäre das Problem gelöst. Aber der Baustadtrat hat eben auch Schiß in der Bux.

    • @97287 (Profil gelöscht):

      Und auf welcher rechtlichen Grundlage sollte dieses Schreiben ergehen? Insbesondere eine Haftungsübernahme durch den Bezirk bei gleichzeitiger Entlastung der Eigentümerin ist nicht vorgesehen.

      Ja, der Baustadtrat hat "Schiß in der Bux". Er hat sich jahrelang widerrechtlich auf die Angaben der Bewohner verlassen. Erkennt der Gutachter jetzt konkrete Gefahren für Leib und Leben wird das ganz dünne.

      • 0G
        01022 (Profil gelöscht)
        @DiMa:

        Nja, "widerrechtlich", da kann ma' sich streiten. Der Eigentümer bzw die Mieter müssen nicht gefragt werden bzw. dabei sein, wenn die feuerpolizeiliche Nachschau erfolgt, § 58 BauO Bln.



        Und wenn eine Gefahr besteht, heißt das Zauberwort, Ersatzvornahme anstelle des feuerpolizeirechtlichen Störers. Und es besteht ein Auswahlermessen hinsichtlich des Störers, denn Störer sind sowohl der Eigentümer als auch die Bewohner. Und gerade wenn die Bewohner die Verursacher sind, ist es doch sinnvoll letztere heranzuziehen. Finden Sie nicht?

  • 2G
    2830 (Profil gelöscht)

    Es ist erfreulich, wenn in Eigeninitiative installierte Elektroleitungen halten. Allerdings führen Brandursachen durch Elektronik mit 31% die Statistik an. Demnach verständlich hier Sorgfalt walten zu lassen. Sicher ist das Thema in diesem Haus stets politisch aufgeladen. Daran trägt nicht zuletzt Herr Schmidt Verantwortung. Dass es ev. zu einer Eskalation kommt, hat damit zu tun von Hermann und Schmidt in Sicherheit gewogen worden zu sein, die über deren Kompetenzbereich hinaus Agitation bzw. Klientelpolitik betreiben. Das erinnert an Stammtischgebaren: Denen zeigen wir‘s! Gröhl, Applaus, Prost. Liebig 34 zeigte dann wie es um das Gewäsch bestellt war. Den Kopf halten nicht die Brüllaffen, z.B. Pollesch, sie beuten die Widerständigkeit lediglich aus und verzupfen sich, wo es brenzlig wird.



    Zudem, wer bereit einem Feuer wegen Fahrlässigkeit davongekommen ist, mag Brandschutzvorschriften nicht kleinreden. Sie sind da um Leben zu schützen nicht um Menschen zu vertreiben. Und, sie hüten sich davor FakeNew bzw. Trumpismus auf den Leim zu gehen.

  • Jaja, so sind sie, die Grünen: von Abschiebungen nach Afghanistan in Hessen bis hin zum massiven Verbiegung des Rechts für ein winziges, aber symbolisch wichtiges Klientel in "Xhain" ist wirklich alles dabei...

    • @Suryo:

      Grünenwähler sind in Kreuzberg/Friedrichshain Ihrer Argumentation nach Teil der radikalen Linken, die sich mit der Rigaer94 solidarisieren?

  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    Sollte man das Haus nicht einfach abreißen?

  • Herr Schmidt hat selbst behauptet, "Ein Gutachten ohne Begehung ist Populismus". Wie soll ein Gutachter ein Gutachten über ein ganzes Haus erstellen, wenn der Gutachter nur zwei Räume zu sehen bekommt?

    Die Eigentümerin macht jetzt nichts anderes als ihr von Herrn Schmidt aufgetragen worden ist. Jetzt setzt sie diese Verpflichtung um und schon wird Herrn Schmidt zu viel.

    Und auf welcher rechtlichen Basis würde er die Begehung einschränken wollen. Das Gericht hat doch bereits die Begehung aller Räume angeordnet.

  • Der relativ neue Brandschutz-Kult befeuert Bürokratie und Hysterie: www.saarbruecker-z...eigeht_aid-1336381

    • @Linksman:

      Ja, der Bandschutz hat ja beim BBI auch nur zu acht Jahren Verzögerung geführt und ja, im Hambi hat es zuletzt natürlich nur zufällig gebrannt. Lasst uns doch einfach den Brandschutz ganz abschaffen. Stört doch nur.