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Erst als er nicht mehr umhin kommt, ordnet Schmidt die Begehung durch den Eigentümer an in der Hoffnung, dass es sich irgendwie doch noch verläuft. Dann kurz vor knapp begeht er das Haus selber mit Mitarbeitern, die ihm überraschenderweise natürlich bescheinigen, dass alles so passt und in Ordnung ist. Also ich sehe hier Feuerlöscher, sondern eher einen verkappten Zauberlehrling, der mit dem Feuer gespielt hat, ob er sich nicht doch noch verbrennt, zeigt sich noch.
Jemand der als Amtsträger offen rechtswidrig handelt ist kein "Feuerlöscher". Es gibt in unserem Land noch kein ius Florian Schmidt.
Das Verwaltungsgericht hat dies bestätigt und dem Bezirk dazu verdonnert, eine entsprechende sofort vollziehbare Allgemeinverfügung zu erlassen.
Auch der Senat hat mit den Stimmen der Grünen einen entsprechenden Beschluss gegen Herr Schmidt gefasst. Hier hatten eher die Grünen, die diesen Beschluss in der letzten Woche noch verhindert hatten, das einsehen.
Mit der drohenden Preiserhöhung auf 64 Euro würde das Deutschlandticket die meisten Vorteile verlieren. Der Staat sollte die Finanzierung übernehmen.
Rot-Rot-Grün streitet um Rigaer94: Florian Schmidt als Feuerlöscher
Der grüne Stadtrat entschärft einen für die Koalition gefährlichen Konflikt. Innensenator Geisel tut gut daran, das einzugestehen.
Die Polizei muss eigentlich nicht mehr vorbeischauen hier in der Rigaer94 Foto: dpa
Im Streit um die Brandschutzbegehung der Rigaer Straße 94 hat Friedrichshain-Kreuzbergs Stadtrat Florian Schmidt (Grüne) mit seinem eigenmächtig angeordneten Begehung durch die Brandaufsicht des Bezirks Eigentümer und Innensenator düpiert. Vor allem aber hat er dafür gesorgt, eine Eskalation zu vermeiden und dem eigentlichen Anliegen Rechnung zu tragen: Den Brandschutz im Haus zu kontrollieren.
Wenn der rot-rot-grüne Senat nicht auf dem völlig irren Plan besteht, den Brandschutz ein zweites Mal prüfen zu lassen, ist allen Beteiligten damit einiges erspart geblieben. Ein teurer Polizeieinsatz mit hunderten Beamt*innen ist dann ebenso überflüssig wie die bereits angekündigten Verteidigungsaktionen der Bewohner*innen. Im Ergebnis ist das pragmatisch.
Der Brandschutz ist deutlich billiger zu haben, als nach den Plänen von Innensenator Andreas Geisel (SPD) oder der Eigentümerseite. Entgegen allen Unkenrufen, Schmidt habe seine Kompetenzen überschritten, hat das Verwaltungsgericht am Dienstag übrigens auch entschieden: Der Bezirk hatte das Recht eigenmächtig das Haus zu begehen.
Bleibt die Frage, ob Schmidt mit „Linksextremist*innen paktiert“ hat, wie es von Geisels Seite heißt. Womöglich hat er das. Das Ergebnis: Für die Brandschutzsachverständige öffneten sich alle Wohnungstüren, ganz ohne Gewalt.
Um Brandschutz geht es nicht mehr
Es ist nun an Geisel und dem Senat von ihrem Beharren Abstand zu nehmen, den Eigentümern des Hauses unbedingt eine weitere Begehung des Hauses zu ermöglichen. Dass es dabei noch um den Brandschutz gehen würde oder nicht doch um eine Bestrafungsaktion für die widerständigen Bewohner*innen oder gar um die Vorbereitung einer Räumung, ist kaum noch zu argumentieren.
Der Senat darf kein Erfüllungsgehilfe der Eigentümer sein, die sich nichts sehnlicher als eine Räumung des Hauses wünschen. Für Grüne und Linke gibt es sowieso keinen Grund, sich vor den Wahlkampfkarren des Innensenators spannen zu lassen. Die SPD wird an dieser – so kleinen – Frage sicher nicht noch einmal eine Koalition zum Platzen bringen wie einst bei der Räumung der Mainzer Straße 1990.
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Kommentar von
Erik Peter
Politik | Berlin
Redakteur für parlamentarische und außerparlamentarische Politik in Berlin, für Krawall und Remmidemmi. Schreibt über soziale Bewegungen, Innenpolitik, Stadtentwicklung und alles, was sonst polarisiert. War zu hören im Podcast "Lokalrunde".
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