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Volks-Ini Deutsche Wohnen enteignenDemokratie in der Warteschleife

Das Volksbegehren „Deutsche Wohnen enteignen“ steckt fest. Die rechtliche Zulässigkeit ist noch nicht festgestellt, die Ini befürchtet Verschleppung.

Auch Graffiti-Maler wissen, was gut ist Foto: dpa

Berlin taz | 434 Tage läuft die rechtliche Prüfung des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ bereits, Stand Donnerstag. Und langsam wird die Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl knapp. Da würde die Initiative gerne zur Abstimmung stellen, ob das Land Berlin alle privaten Immobilienfirmen mit mehr als 3.000 Wohnungen per Gesetz vergesellschaften solle. Damit die davor notwendigen direktdemokratischen Schritte gegangen werden können, müsste der rot-rot-grüne Senat sich aber beeilen mit der rechtlichen Prüfung und einer Stellungnahme zum Volksbegehren.

Denn obwohl mehrere Verhandlungsrunden und Treffen mit der Initiative eigentlich alle rechtlichen Zweifel ausgeräumt haben sollten und ein vereinbarter Beschlusstext seit dem 21. Juli steht, hat die Senatsverwaltung für Inneres von Andreas Geisel (SPD) noch immer nicht offiziell die rechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens festgestellt. Das bestätigte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Senator Sebastian Scheel (Linke) der taz. Während Geisels Behörde für die rechtliche Prüfung zuständig ist, ist Scheels Haus für Wohnraum zuständig und damit auch für die Erarbeitung einer gemeinsamen Stellungnahme des Senats zum Volksbegehren.

Erst wenn Geisel formal die juristische Zulässigkeit erklärt und an Scheel übergibt, kommt wieder Schwung ins Volksbegehren. Dann hat der Senat laut Abstimmungsgesetz nur 15 Tage Zeit für eine Stellungnahme, anschließend muss sich das Abgeordnetenhaus innerhalb von vier Monaten mit der Enteignungsfrage befassen. Die Initiative hofft, ab dem Frühling die erforderlichen 170.000 Stimmen für ein Volksbegehren sammeln zu können, damit ein Volksentscheid zur nächsten Wahl möglich ist.

Doch Rot-Rot-Grün kommt nicht in die Gänge: Aus Koalitionskreisen heißt es, Geisels Verwaltung hätte die Zulässigkeitsprüfung bereits bis 31. August übermitteln sollen. Allerdings hat wohl auch der Rücktritt Katrin Lompschers (Linke) als Senatorin für Stadtentwicklung den Prozess nicht gerade beschleunigt.

Rot-Rot-Grün gründet Arbeitsgruppe

Hinzu kommt, dass die Koalitionspartner:innen um die obligatorische politische Stellungnahme zum Volksbegehren feilschen. Nach Differenzen zum Text dieses Beschlusses tagt nun erst einmal eine weitere Arbeitsgruppe, in der die Koalition um deren Inhalte streitet. Immerhin: ein erstes Treffen soll laut Stadtentwicklungsverwaltung am Donnerstagmorgen stattgefunden haben. Ursprünglich sollte eine Stellungnahme des Senats bis 15. September vorliegen – also nächsten Dienstag. Woraus wohl nichts werden wird.

Die Volksgesetzgebung

Antrag Man braucht 20.000 Unterschriften für den Antrag auf ein Volksbegehren. Die Innenverwaltung prüft die Zulässigkeit. Ist diese gegeben, prüft der Senat, inwiefern über Ziele verhandelt werden kann.

Volksbegehren Kommt es zu keiner Verhandlungslösung, braucht man für ein Begehren rund 170.000 Unterschriften.

Volksentscheid Mündet das Begehren nicht in ein Gesetz, wird abgestimmt. Eine Mehrheit muss sich für das Anliegen aussprechen.

Abstimmungsgesetz Mit einem neuen Gesetz versucht R2G, direkte Demokratie zu stärken. Künftig sollen Prüfungen nicht so lange dauern und Volksentscheide zeitgleich mit Wahlen stattfinden.

Anhängig Derzeit prüft die Innenverwaltung noch den Volksentscheid für Transparenz (seit 262 Tagen). Ebenso laufen Verfassungsklagen von Volks-Inis nach deren Nichtzulassung: Berlin Werbefrei, mehr Videoüberwachung und Gesunde Krankenhäuser. (gjo)

Das Stimmungsbild in der Koalition indes ist klar: Die SPD ist gegen Enteignungen, die Grünen sympathisieren und die Linke ist dafür. Nicht zuletzt wegen dieser Differenzen warf nicht nur die Volks-Ini der SPD Verzögerungstaktik vor. Die Innenverwaltung verweist hingegen auf die koalitionsinternen Differenzen zur Stellungnahme, wenn es auf taz-Anfrage ebenso kurz wie ernüchternd heißt: „Wir befinden uns noch in der notwendigen senatsinternen Abstimmung dazu.“ Eine Verzögerung ihrerseits weist die Behörde zurück.

Wohl um die Verhandlungen nicht weiter zu gefährden, gibt es bei den Koalitionspartner:innen eher dezente Kritik: Anne Helm, Fraktionsvorsitzende der Linken, sagt: „Dass die Innenverwaltung für die rechtliche Zulässigkeitsprüfung über ein Jahr gebraucht hat, hat den Eindruck entstehen lassen, dass das Verfahren absichtlich verzögert wird.“ Der Senat sollte diesem Eindruck entgegentreten, indem er sich zügig über seinen formellen Standpunkt zum Volksbegehren verständige, so Helm.

Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, meint: „Die SPD hat bei Volksbegehren schon öfter Foul gespielt, aber ich bin überzeugt, wir können das noch rechtzeitig schaffen.“ Die Koalition sei nur glaubwürdig, wenn sie direkte Demokratie ernst nehme und schnell eine Einigung hinbekomme. Allerdings sagt Schmidberger auch: „Ich kann gut verstehen, dass die Volksinitiative die Schnauze voll hat und jetzt öffentlich Druck macht.“

Sollen wir sabotiert werden?

Ralf Hoffrogge, „DW enteignen“

Tatsächlich klagt die Initiative bereits gegen das lange Prüfverfahren und ist mehr als nur genervt. Seit Juni versichere die Innenverwaltung immer wieder, dass die rechtliche Prüfung rasch abgeschlossen werde, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heißt. Ralf Hoffrogge von „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ fragt: „Sollen wir sabotiert werden?“

Die Initiative habe den Eindruck, dass man mit der Regierung keine Absprachen treffen könne, so Hoffrogge: „Der Senat kann doch keine koalitionsinterne Kontroverse auf Kosten der Demokratie veranstalten!“ Durch ein Zurückhalten der Zulässigkeitsprüfung werde die juristische Prüfung politisiert, so Hoffrogge: „Das ist illegal. Da wird Bürgern das Recht auf Demokratie weggenommen!“

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