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Dörfer wehren sich gegen KohleabbauDemonstrieren, besetzen, klagen

Die Klimabewegung hinterfragt nach dem Kohleausstiegsgesetz ihre Strategie. Eine Gruppe will Verfassungsbeschwerde einreichen.

Protest gegen die Zerstörung von Dörfern durch den Braunkohletagebau in Keyenberg im Mai 2020 Foto: Bernd Lauter/CoverSpot/imago

BERLIN taz | In der Klimabewegung rumort es. Ihr großes Ziel, in Deutschland den Kohleausstieg einzuleiten, ist mit dem am Freitag beschlossenen Kohleausstiegsgesetz erreicht. Aber: Dass das letzte Kohlekraftwerk erst 2038 vom Netz muss, ist den Aktivist:innen viel zu spät.

Fridays for Future ruft schon zu neuen Freitagsstreiks auf – aber manche Stimmen fordern, dass sich die Klimabewegung komplett neu sortiert. „Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass das eine krachende Niederlage für uns als Klimabewegung ist“, sagt Tadzio Müller von der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der seit Jahren in der Koordinierung verschiedener Klimaproteste aktiv ist. „Seit zwölf Jahren veranstaltet der gemäßigte Teil Demos, der radikalere Teil Klimacamps und Tagebaubesetzungen – und die Politik ignoriert uns, obwohl wir mittlerweile so viele sind.“

Müllers Fazit: „Wir müssen umdenken und zusammen massenhaft zivilen Ungehorsam betreiben: mit der Basis von Fridays for Future, der Protestform von Extinction Rebellion und der Besetzungstaktik von Ende Gelände.“ Er wünscht sich Blockaden mitten in den Innenstädten, bei denen die Aktivist:innen sich strategisch in verschiedenen Gruppen („Fingern“) bewegen – und Fridays for Future bringen die vielen Teilnehmer:innen mit.

Eine Gruppe im Rheinland will erst mal juristisch ansetzen: Die Gemeinschaft „Menschenrecht vor Bergrecht“ hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Kohleausstiegsgesetz angekündigt. Sie besteht aus Menschen, die nahe dem Tagebau Garzweiler II leben.

Gesetz sieht Abbaggern von Dörfern vor

Den will der Energiekonzern RWE erweitern – und müsste dafür fünf umliegende Dörfer abbaggern. Im Kohleausstiegsgesetz stehen die Pläne als „energiepolitisch und energiewirtschaftlich“ notwendig festgeschrieben. Diese Notwendigkeit zweifeln die Anwohner:innen des Tagebaus an – und damit auch die Grundlage für ihre Umsiedlung. Mit dieser Argumentation wollen sie nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

„Die Bundesregierung ignoriert mit diesem Gesetz die Grundrechte der im Tagebaugebiet lebenden Menschen, insbesondere die Achtung der Menschenwürde und Gesundheit sowie das Eigentumsgrundrecht und die damit verbundenen Interessen auf Bewahrung von Wohnung und Heimatort“, meint Rechtsanwalt Dirk Teßmer, der die Gruppe vertritt. Auch mit dem Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz sei das Gesetz nicht vereinbar. „Die Grundrechtsverstöße sind so eklatant, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben kann“, sagt Teßmer.

Der Passus zu Garzweiler II war in früheren Versionen des Gesetzes nicht vorgesehen. Sein Inhalt ist umstritten. RWE geht davon aus, bis 2038 noch 763 Millionen Tonnen Kohle zu brauchen. Dafür müsste die Grube wachsen.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat im Auftrag von Greenpeace im Mai ein Gutachten zu Garzweiler II angefertigt. Die Wissenschaftler:innen kommen darin zu dem Schluss, dass Deutschland die zusätzliche Kohle nicht braucht, weil die erneuerbaren Energien ausgebaut werden.

Die Bürger:innen, die sich bei Menschenrecht vor Bergrecht organisieren, haben gemeinsam ein Grundstück im Ort Keyenberg gekauft. Das wollen sie zusätzlich zu ihren privaten Grundstücken gemeinschaftlich verteidigen. Lang Zeit haben sie dafür nicht: Keyenberg soll den Kohlebaggern im Jahr 2023 weichen.

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