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Rechtsanspruch auf GewaltschutzGiffey will Frauenhäuser absichern

Bundesfamilienministerin Giffey (SPD) will einen Rechtsanspruch auf den Schutz vor Gewalt durchsetzen – für Frauen und Männer.

Will eine einheitliche Finanzierung für Frauenhäuser: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey Foto: Michael Kappeler/dpa

Berlin taz | Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) hat angekündigt, zusammen mit den Ländern und Fachberatungsstellen klären zu wollen, wie für gewaltbetroffene Frauen ein Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus geschaffen werden kann. „Wenn es zu Gewalt kommt, müssen sich die Betroffenen, insbesondere Frauen mit ihren Kindern, darauf verlassen können, dass sie schnell Schutz finden“, sagte Giffey am Dienstag in Berlin.

Derzeit fehlen in Deutschland knapp 15.000 Plätze in Frauenhäusern. Das ergeben Berechnungen nach der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarats gegen Gewalt gegen Frauen. Vorhanden sind nur knapp 7.000 Plätze. Was die Versorgung angehe, „gibt es weiße Flecken auf der Landkarte“, sagte Giffey nach der vierten Sitzung des Runden Tischs des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände, die sich diesmal per Videokonferenz austauschten.

Nun habe man sich darauf verständigt, ein Konzept zu einer „einheitlichen Finanzierung und einem langfristigen Lösungsansatz“ zu Schutz und Beratung zu erarbeiten, so Giffey. Dieses soll für alle gewaltbetroffenen Personen gelten, also auch für Männer. Ab Herbst soll es Fachworkshops dazu geben, auch das Bundesministerium für Arbeit werde dabei sein.

„Wir wollen ein bundesweit einheitliches Vorgehen“, sagte Giffey. Das Ziel sei, schon nächstes Frühjahr Eckpunkte für einen Rechtsanspruch beschließen zu können. Verwirklichen lasse sich das Gesetz aber wohl erst in der nächsten Legislatur.

Corona zeigt, dass Frauenhäuser langfristig finanziell abgesichert werden müssen Foto: Frauenhaus Stuttgart/dpa

Zwar habe es in der Coronakrise bislang keine erhöhte Nachfrage nach Plätzen gegeben. ExpertInnen gingen jedoch davon aus, dass es „eine hohe Zahl von Fällen im Dunkelfeld“ gebe, so Giffey. Gewaltbetroffene Frauen, so die Befürchtung, haben in der aktuellen Situation kaum Möglichkeiten, Kontakt zu Beratungsstellen aufzunehmen oder ihre Flucht vorzubereiten.

Die Krise habe „die Aufmerksamkeit für die Herausforderungen, vor denen wir gerade im Gewaltschutz stehen, noch einmal erhöht“, sagte Giffey. Corona mache deutlich, dass die Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen auf ein solides Fundament gestellt werden und diese finanziell langfristig abgesichert werden müssten.

Zudem sei beim Runden Tisch vereinbart worden, dass der Gewaltschutz ein Schwerpunktthema aller Länder in der Krisenbewältigung sein solle. Das bundesweite Hilfetelefon sei bereits um 13 Stellen aufgestockt worden, die Beratung sei 24 Stunden am Tag und sieben Tage pro Woche verfügbar. Klar sei außerdem, dass sowohl die Mitarbeitenden in den Häusern als auch den Beratungsstellen systemrelevant seien.

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5 Kommentare

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  • In der Überschrift steht "Schutz vor Gewalt durchsetzen – für Frauen und Männer."



    Im Artikel ist zu Männern nichts mehr zu finden...? Da soll wohl auch nichts gemacht werden?

  • Gut, daß was gemacht wird. Wenn es denn durchgezogen wird.

  • 0G
    05838 (Profil gelöscht)

    Wer ermittelt die Zahl 15000 fehlende Plätze und nach welcher Berechnung?

  • 0G
    03823 (Profil gelöscht)

    "Giffey will Frauenhäuaer absichern"

    Toll. Was für ein harmloser, unkritischer Artikel. Es fehlt die nicht unwesentliche Info, daß es die Istanbul-Konvention seit 2011 gibt, Deutschland sie bis heute nicht ratifiziert hat ... und der Fehlbestand bei den Frauenhäusern seit Jahren ein Skandal ist.

    • @03823 (Profil gelöscht):

      Hallo Junimond,



      nur zur Ergänzung: Die IK ist seit dem 1.2.2018 geltendes Recht in Deutschland. Sie wurde im Oktober 2017 ratifiziert.



      Viele Grüße



      Katharina